jungfer schrieb:
Die Scout24 Gruppe mahnt in der Regel alle ab die "-scout" verwenden. In diesem Fall ist es etwas schwiriger weil Du in der gleichen Zielgruppe Immobilien wilderst. Aussichten sind gut aber Kosten wirst Du sicher haben, also gut überlegen was Dir diese Domain wert ist und vom Anwalt beraten lassen.
Wenn die Domain nur für den Handel gedacht ist dann lohnt sich die geschichte wohl nicht denn sehe keinen Wert, als Projektdomain muss man sich es dann halt überlegen.
Im Prinzip hat Jungfer es schon richtig geschrieben.
ur der Aussage mit der "gleichen Zielgruppe" kann ich so nicht zustimmen. Ich wüsste nicht, dass es Markenschutz neuerdings auch für Themenähnlichkeiten gibt. Wer sich z.b. Auto**** eintragen lässt, hat damit nicht automatisch Anrecht auf KFZ**** oder Motorrad****. Dann liesse sich ja mit einem Begriff gleich ein ganzer Bereich abdecken, das geht nur bei einer Serienmarke. Diese hat die Fa. Scout allerdings nicht!
http://www.flick-sass.de/cityscout.html
Ich vermute dass die Firma Scout AG mit Sitz in der Schweitz, welche nun angeblich die T-Online AT (!) vertritt, bei jedem Rundschreiben aus der Schweiz (ohne Angabe eines deutschen Anwaltes, die wissen schon warum) rund die Hälfte der Domains kostenlos kassiert.
Ich kenne zwar die Entscheidung (s.o.) wo die Abmahner verloren haben, aber keine wo die bisher gewonnen hätten. Bisher haben die wohl nicht viel geklagt, aus Angst verlieren zu können. (Einschränkung: bei Scout24 bin ich mir nicht sicher, von Scout-24ern würde ich grundsätzlich die Finger lassen).
Ich habe deshalb folgende Nachricht an die Schweizer geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich Ihre Ansprüche für unbegründet halte, werde ich einer Übertragung der Domain ******scout.de nicht zustimmen.
Meine Recherchen haben ergeben, dass sie keine Markenansprüche oder Namensansprüche auf meine Domain ******scout.de besitzen. Eine entsprechende Marke ist nicht von ihnen beim Deutschen Markenregister angemeldet.
Der Begriff „Scout“ ist ein allgemein umgangsprachlich benutzter Begriff der sich nicht Markenrechtlich monopolisieren lässt. Auch die Begründung einer Serienmarke ist nicht gegeben, da der Begriff „Scout“ im Zusammenhang mit zahlreichen Markeneinträgen von unterschiedlichen Inhabern auftaucht – bis zurück in die 1950er Jahre.
Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, dass Sie Ansprüche auf meinen Domainnamen ******scout.de haben, dann wenden Sie sich bitte an meinen Empfangsbevollmächtigten Rechtsanwalt ***** *****:
****** RECHTSANWÄLTE
Herrn *****
**********
53115 Bonn
Mit freundlichem Gruß
Grüsse
123meins