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Markenrechtsverletzung an Scout24?

Wenn deine Domains länger bestehen als die Markenrechte der Scout24-Gruppe, so brauchst du dir in der Regel keine Sorgen machen.

Wichtig ist, dass sich die Verwendungsart der Domain nicht plötzlich von privat auf gewerblich ändert. Sofern die Domain seit Registrierung - auf alle Fälle aber seit kurz vor der Markenanmeldung/-eintragung - gewerblich genutzt wird, hat der Unterlassungskläger keinen Anspruch auf die Domain. Eventuell hat die Benutzung deiner Domain sogar schon zum Kennzeichenschutz geführt. In diesem Fall hättest du ältere Schutzrechte, als der Markeninhaber, und könntest - sofern du es drauf anlegst - die Löschung der Marke beantragen.

Die Forderung auf Übertragung entzieht sich jeglicher Rechtssprechung. Ob die Wiederholungsgefahr durch das einfache Stilllegen der Domain und dem schalten des Inhalts "Diese Domain wurde stillgelegt, das Angebot ist nun unter http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/www.... zu finden." ausgeräumt ist, bezweifel ich zwar, aber die Übertragung der Domain wurde mehrfach von Gerichten abgelehnt (vgl. OLG Hamburg 3 U 269/01).

Interessante Artikel im Internet:
domain-recht.de - News: Alte Domains und junge Marken – Eine Frage der Priorität
Jüngere Marke gegen ältere Domain, Markenrecht, Markenschutz
SEWOMA® | BERLIN BLAWG | Jüngere Marke ./. Ältere Domain

Das ist meine Meinung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Edit: Hab wohl falsch gelesen, dass die Übertragung gefordert wird. Der Teil ist also unerheblich.
 
Wenn deine Domains länger bestehen als die Markenrechte der Scout24-Gruppe, so brauchst du dir in der Regel keine Sorgen machen.

Wichtig ist, dass sich die Verwendungsart der Domain nicht plötzlich von privat auf gewerblich ändert. Sofern die Domain seit Registrierung - auf alle Fälle aber seit kurz vor der Markenanmeldung/-eintragung - gewerblich genutzt wird, hat der Unterlassungskläger keinen Anspruch auf die Domain. Eventuell hat die Benutzung deiner Domain sogar schon zum Kennzeichenschutz geführt. In diesem Fall hättest du ältere Schutzrechte, als der Markeninhaber, und könntest - sofern du es drauf anlegst - die Löschung der Marke beantragen.

Die Forderung auf Übertragung entzieht sich jeglicher Rechtssprechung. Ob die Wiederholungsgefahr durch das einfache Stilllegen der Domain und dem schalten des Inhalts "Diese Domain wurde stillgelegt, das Angebot ist nun unter http://consultdomain.de/forum/domainrecht-internet-und-onlinerecht/www.... zu finden." ausgeräumt ist, bezweifel ich zwar, aber die Übertragung der Domain wurde mehrfach von Gerichten abgelehnt (vgl. OLG Hamburg 3 U 269/01).

Interessante Artikel im Internet:
domain-recht.de - News: Alte Domains und junge Marken – Eine Frage der Priorität
Jüngere Marke gegen ältere Domain, Markenrecht, Markenschutz
SEWOMA® | BERLIN BLAWG | Jüngere Marke ./. Ältere Domain

Das ist meine Meinung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Edit: Hab wohl falsch gelesen, dass die Übertragung gefordert wird. Der Teil ist also unerheblich.

Hast Du Dir eigentlich durchgelesen, was hier bisher diskutiert wurde?
Es ist hier in der Regel (Ausnahmen natürlich möglich) vollkommen egal wann man eine "Scout"Domain registriert hat und wofür man die nutzt. Es gibt kein Monopol auf den begriff "Scout" OHNE den Zusatz 24.


Grüsse

123meins
 
Natürlich habe ich gelesen, um was es geht. Ich habe nur klargestellt, dass die Scout24-Gruppe kein Recht auf eine scout24-Domain hat, sofern die Domain älter als die Markenrechte sind.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es auch kein "Monopol" auf den Begriff scout mit dem Sufix 24 gibt.
 
Wenn es nicht um eine sogenannte wichtige Marke (überragende Markenbekanntheit, haben nur sehr wenige Marken) geht, dann begründet eine Marke sowieso keinen Löschungs- oder Übertragungsanspruch, sondern nur einen Unterlassungsanspruch in diesen Warenklassen.


Im Übrigen wird ein Löschungsantrag gegen eine Marke nur aufgrund einer vorher bestehenden Domain keinen Erfolg haben.


(wollte das hier nicht so unkommentiert stehen lassen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich habe ich gelesen, um was es geht. Ich habe nur klargestellt, dass die Scout24-Gruppe kein Recht auf eine scout24-Domain hat, sofern die Domain älter als die Markenrechte sind.

Danach hat aber keiner gefragt. War einfach überflüssig nach der bisherigen Diskussion.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es auch kein "Monopol" auf den Begriff scout mit dem Sufix 24 gibt.
Dann begründe und belege Deine "Meinung", aber schreib nicht nur um auch einfach was zu sagen.

Grüsse

123meins
 
Im Übrigen wird ein Löschungsantrag gegen eine Marke nur aufgrund einer vorher bestehenden Domain keinen Erfolg haben.
Das kommt auf die Domain an. Die kann ein markenrechtlich geschütztes Kennzeichen sein, wenn die Rahmenbedingungen zu Erfüllung stimmen.

Danach hat aber keiner gefragt. War einfach überflüssig nach der bisherigen Diskussion.
Danke für den Hinweis. Werd mich demnächst zusammenreißen und keine weiterführenden Informationen zu einem Thema geben.

Dann begründe und belege Deine "Meinung", aber schreib nicht nur um auch einfach was zu sagen.
Du weißt, wie "Monopol" definiert ist? Ein Monopol auf Namen und Kennzeichen gibt es nicht, das ist Quatsch!

Hast du den Sinn eines Forums überhaupt verstanden? Man schreibt Beiträge in Themen, die von Interesse sein können. Das hab ich gemacht. Ich bin mir sicher, dass mein Beitrag nicht vollumfänglich Off-Topic war und durchaus zum Thema beigetragen hat.

Bei so Usern wie dir kann einen ja glatt die Laune am Helfen vergehen... aber lassen wir das... ich lass euch allwissenden Trolle wohl mal wieder alleine...
 
Das kommt auf die Domain an. Die kann ein markenrechtlich geschütztes Kennzeichen sein, wenn die Rahmenbedingungen zu Erfüllung stimmen.

Eine Domain alleine nicht. Das ist mein tägliches Geschäft. Aber lassen wir es, ich kann jemanden, der hier Fragen hat, nur raten zum Rechtsanwalt zu gehen.
 
Es gibt Firmen, die Markenüberwachung anbieten, die haben automatisierte Systeme.

Da es das Denic Zonefile nicht offiziell zum Download gibt (meine Version ist von 2010), wird es sicher schwer eine völligegalscout24.de zu finden, aber unter .com z.B. ist das kein Problem.
 
Bei so Usern wie dir kann einen ja glatt die Laune am Helfen vergehen... aber lassen wir das... ich lass euch allwissenden Trolle wohl mal wieder alleine...

Ist wahrscheinlich besser so. Ich glaub auch nicht, dass es wirklich hilfreich war was Du hier gerade gespostet hast.


Grüsse

123meins

Zitat des Tages:
"Ich unterscheide vier Arten. Es gibt kluge, fleißige, dumme und faule Offiziere. Meist treffen zwei Eigenschaften zusammen. Die einen sind klug und fleißig, die müssen in den Generalstab. Die nächsten sind dumm und faul; sie machen in jeder Armee 90 Prozent aus und sind für Routineaufgaben geeignet. Wer klug ist und gleichzeitig faul, qualifiziert sich für die höchsten Führungsaufgaben, denn er bringt die geistige Klarheit und die Nervenstärke für schwere Entscheidungen mit. Hüten muss man sich vor dem, der dumm und fleißig ist; dem darf man keine Verantwortung übertragen, denn er wird immer nur Unheil anrichten." (Kurt von Hammerstein).​
 
Ist wahrscheinlich besser so. Ich glaub auch nicht, dass es wirklich hilfreich war was Du hier gerade gespostet hast.
Hättest du doch gleich sagen können, dass es hier in dem Thread viel weniger um die Klarstellung der Rechtslage geht...

[...] Ich habe meine Domains nach all den Jahren immer noch - die wissen schon warum sie es nicht auf Klagen ankommen lassen. Dennoch muss man jeden Einzelfall sorgfältig prüfen.
... sondern darum, dass zu schreiben, was niemanden weiterbringt ;-)

Ich frage mich immer noch, warum mein Beitrag zum Thema "Rechtslage Marke gegen Domain" hier so fehl am Platz gewesen sein soll...

Lassen wir es dabei... bitte.
 
Die Marken-Verletzung liegt dann vor, wenn die "berühmte"-Marke "immobilienscout24" so berühmt ist, dass der Nutzer unter wg-scout ein Angebot von Immobilienscout24 erwartet. Das ist Ansichtssache der letzten gerichtlichen Instanz.
Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
 
Das ist Ansichtssache der letzten gerichtlichen Instanz.

naja, ist nicht nur ansichtssache, da gibts schon genaue grundlagen, ab wann eine entsprechende bekanntheit vorliegt. eine verkehrsgeltung liegt bereits ab 50% bekanntheit in deren/dessen zielgruppe vor. eine notorische bekanntheit erfordert 80% in der allgemeingeltung! keine rechtsberatung, nur meine persönliche information

gruesse oppo
 
Die Marken-Verletzung liegt dann vor, wenn die "berühmte"-Marke "immobilienscout24" so berühmt ist, dass der Nutzer unter wg-scout ein Angebot von Immobilienscout24 erwartet. [...]
Das ist schlichtweg falsch! Du sprichst von einer notorisch bekannte Marken. Diese Marken müssen nicht unbedingt im Register eingetragen sein. Ihr Markenschutz entsteht durch die Bekanntheit. Mehr Rechte als eingetragene Marken haben sie nicht.

Wenn du eine Marke mit dem Kennzeichen "Bikefinder48" hast, was entweder in einem Markenregister eingetragen ist, oder durch seine notorische Bekanntheit an Markenschutz gewonnen hat, hast du nicht gleich Anrecht auf alle Kennzeichen, die "finder" beinhalten.
 
Du sprichst von einer notorisch bekannte Marken.


@mof
Was ist das denn ?

@allgemein
Ich liebe immer Gegner, die sich in Foren von Leuten mit gesundem Halbwissen beraten lassen und dann mit ein paar groben Fehlern den Fall verlieren.

Stephan
 
@mof
Was ist das denn?
§4 Abs. 3 MarkenG -> Marken die über Ländergrenzen hinweg bekannt sind, und deren Kennzeichen nicht einfach verwendet werden darf.

Wo wird denn hier irgendwas beraten? Hier wird nur von Erfahrungen und eigenen Meinungen gesprochen. Beratung darf in soeinem Fall an dieser Stelle niemand geben. Wer sich auf die Meinungen verlässt in seinem Fall, und auf die Hinzuziehung eines Anwalts verzichtet, ist selbst Schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gbt immer die juristische und die tatsächliche Ebene. Die juristische haben wir ausgiebig begutachtet. Daher mal die tatsächliche Ebene:

Wenn Dich jemand verklagt, dann verklagt er Dich. Klingt simpel, ist es auch. Es ist dabei völlig schnurz, ob des Klägers Begehren vor Gericht Gehör finden wird, oder nicht. Selbst wenn er in einer oder gar mehreren Instanzen mit seiner Ansicht KEIN Gehör findet, es gibt genug Firmen da draussen, die einfach weiter bohren, immer eine Instanz nach der nächsten, bis raus zum Weltgerichtshof, und teilweise sogar weiter.

Vor dem Hintergrund: Warum sich das antun?

Im Falle von "Scout" Fällen: Solange es um Angebote geht, die dem Scout24 Angebot auch nur entferntest ähneln, sollte man Abstand nehmen. Denn WARUM wurde eine "scout" Domain präferiert? Na klar, weil man auf dem "Scout"-Zug trittbrettfahren will. Egal was Gerichte dazu sagen: Net gut.

AlexS
 
Es gbt immer die juristische und die tatsächliche Ebene. Die juristische haben wir ausgiebig begutachtet. Daher mal die tatsächliche Ebene:

Wenn Dich jemand verklagt, dann verklagt er Dich. Klingt simpel, ist es auch. Es ist dabei völlig schnurz, ob des Klägers Begehren vor Gericht Gehör finden wird, oder nicht. Selbst wenn er in einer oder gar mehreren Instanzen mit seiner Ansicht KEIN Gehör findet, es gibt genug Firmen da draussen, die einfach weiter bohren, immer eine Instanz nach der nächsten, bis raus zum Weltgerichtshof, und teilweise sogar weiter.

Vor dem Hintergrund: Warum sich das antun?

Im Falle von "Scout" Fällen: Solange es um Angebote geht, die dem Scout24 Angebot auch nur entferntest ähneln, sollte man Abstand nehmen. Denn WARUM wurde eine "scout" Domain präferiert? Na klar, weil man auf dem "Scout"-Zug trittbrettfahren will. Egal was Gerichte dazu sagen: Net gut.

AlexS
klingt ein bissl unüberlegt und uninspiriert dahingebrabbelt, besonders der Teil mit dem Trittbrett.
Scout ist für mich ähnlich anzusehen wie Guide oder Ähnliches.
Daher ja auch die 24 als Suffix, um einem generischen Begriff etwas Markenfähiges einzuhauchen.
Nun aber jedem, der den Begriff Scout in der Domain verwendet, als Trittbrettfahrer hinzustellen, ist doch etwas absurd.
Bei Scout24 sind wir uns wohl alle einig, aber rein beim Begriff Scout haben zumindest wir beide sehr unterschiedliche Auffassungen.

Zu dem Teil mit den Klagen: das siehst du m.E. im Zweck auch komplett falsch. Die Scout-Gruppe verfügt über sehr viel Kapital, derjenige, der belangt wird, wohl nur in den seltesten Fällen über so viel, dass er die verschiedenen Instanzen durchhalten kann/könnte.
Daher wird nie rauskommen, wer wirklich Recht hat, weil sich einfach nicht jeder/nur ganz wenige leisten kann, auch "Recht" zu bekommen.

grüsse,
engel
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinem Portfolio befinden sich u.a. fast 100 "Scout-Domains" zu 33 Begriffen. Die meisten habe ich schon ein paar Jahre, sind aber noch ungenutzt und müssen wohl auch noch etwas warten, bis sie "dran" sind.

Trotzdem hatte ich schon frühzeitig die üblichen Standard-Schreiben der Herren aus CH bekommen. Als erstes sollte ich (hört, hört) Erotik-scout.eu + ErotikScout.eu abtreten.

Ich bin kein Jurist, interessiere mich aber seit Jahren für die Rechtsgebiete, die hier tangiert werden. Auf dieser Grundlage hatte ich meine Postion dargelegt. Auf darauf folgende, drohendere Schreiben hatte ich lediglich auf meine vorherigen Darlegungen verwiesen. Auf Schreiben zu einigen anderen Scout-Domains habe ich nicht mehr reagiert und seit dem nichts mehr gehört. Ist 4-5 Jahre her.

Da ich meine Domains irgendwann einmal umziehen wollte, stellte ich erstaunt fest, dass die Ober-Scouts dies per Dispute-Anträgen für Heidelberg-Scout.de/HeidelbergScout.de, Mannheim-Scout.de/MannheimScout.de, Ludwigshafen-Scout.de/LudwigshafenScout.de blockiert hatten. Der Hintergrund: die 24er hatten begonnen, genau solche Domains zu registrieren und auf ihre Portale weiterzuleiten: siehe z.B. Frankfurt-Scout.de und FrankfurtScout.de.

Jedenfalls habe ich keinen Handlungsbedarf gesehen und nach geraumer Zeit hatte Denic die Domains wieder freigeben. Irgendeine Korrespondenz oder Info hat nie stattgefunden.

OK, bei entsprechender Projektentwicklung der Domains rechne ich schon mit strengerem Gegenwind - muss man halt vorbereitet sein.

PS: obiges Argument "Trittbrettfahrer" ist Quark. Jeder hat das Recht einen solchen allgemeinen Begriff zu verwenden und zu verbinden (lieber nicht mit 24;-). Dass man zuvor Marken- und Urheberrechte prüft und im Zweifelsfall Abstand nimmt, sollte dennoch selbstverständlich sein. Ist halt oft auch Einschätzungssache und abhängig von der Risikobereitschaft.
 

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