Hostinginsiders
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Sagen wir jemand verkauft eine Domain an einen Schweizer, dann müsste doch §3a Abs. 3a UStG greifen: Die Leistung wird als in der Schweiz erbracht behandelt mit der Folge dass die Leistung für den deutschen Verkäufer ohne Mehrwertsteuer ist und nur bei der Einkommenssteuer zu Buche schlägt. Jedenfalls dann wenn Domain Verkauf eine der in §3a Abs. 4 genannten Leistungen ist. Doch welche dieser Leistungen ist es ? Nr. 1 ? Überlassung von Rechten ?
- Wie macht ihr das dann eigentlich bei Sedo, denn je nachdem ob die Domain ein EU oder nicht EU Bürger kauft fällt ja MwSt an oder nicht (außer der EU Bürger hat eine UStID) ? Schreibt ihr dann in die Beschreibung dass der Preis netto ist ? Sonst wär es ja unfair weil ich an einem deutschen Käufer weniger als an z.B. einem schweizer Käufer verdiene. Dessen Gebot darf ich ja netto in voller Höhe einstreichen, dagegen das Gebot eines deutschen...da muss ich 19% MwSt von zahlen. Ich kriege also wenn ein Schweizer gewinnt mehr Geld als wenn ein Deutscher gewinnt.
- Wie macht ihr das dann eigentlich bei Sedo, denn je nachdem ob die Domain ein EU oder nicht EU Bürger kauft fällt ja MwSt an oder nicht (außer der EU Bürger hat eine UStID) ? Schreibt ihr dann in die Beschreibung dass der Preis netto ist ? Sonst wär es ja unfair weil ich an einem deutschen Käufer weniger als an z.B. einem schweizer Käufer verdiene. Dessen Gebot darf ich ja netto in voller Höhe einstreichen, dagegen das Gebot eines deutschen...da muss ich 19% MwSt von zahlen. Ich kriege also wenn ein Schweizer gewinnt mehr Geld als wenn ein Deutscher gewinnt.
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