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2. Gewerbe als Erweiterung oder als neues Gewerbe anmelden?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Ich habe ein Gewerbe unter welchem ich meine Internetgeschäfte wie Domainhandel, SEO, Affiliate usw. betreibe.

Als gelernter Versicherungskaufmann werde ich nun in Kürze eine Agentur nach HGB84 für eine Versicherungsgesellschaft übernehmen. Dieses wird mein Hauptgewerbe werden, das bisherige bleibt aber unverändert aktiv.

Bei der Gewerbeanmeldung stellt man mir die Frage, ob ich ein zusätzliches Gewerbe anmelden möchte oder das bestehende erweitern möchte.

Die Frage, was der Unterschied ist und welche Auswirkungen der jeweilige Weg für mich hat, konnte mir weder das Gewerbeamt, noch das Finanzamt und auch nicht die IHK beantworten.

Ist von Euch hier jemand sattelfest im Thema und / oder hat das Thema evtl. selbst durch und kann mir sagen, ob und ggf. welche Auswirkungen der jeweile Weg der Anmeldung hat?
 
Stand bei mir alles in einer Gewerbeanmeldung (24 Tätigkeiten insgesamt). Ist einfacher bei der Steuer, Buchhaltung usw.. Als Einzelunternehmer musst du ehh Rechnungen mit deinem vollen Namen/Anschrift stellen und welchen Zusatz du verwendest ist nur für den Rechnungsempfänger von Bedeutung. Wenn es eine andere Firmierung ist, dann seperat (GmbH, GbR ect.).

Grüße Ivo
 
Danke Ivo, eigentlich habe ich auch gedacht, dass es egal ist, weil beide Tätigketen auf mich als Einzelperson lauten sollen.
Die Tante beim Finanzamt meinte jedoch (klang aber nach absolut keine Ahnung), ich müsste eh für beides getrennt Buchhaltung machen, was eigentlich aus meiner Sicht nur schwer machbar ist, weil ich für alles das selbe Büro, das selbe Telefon, Auto usw. verwende und selbst die Kundentermine manchmal für beides sind. Davon war sie jedenfalls überzeugt aber ob ich nun ne Erweiterung oder ne Neuanmeldung machen soll bzw. was genau der Unterschied und die Auswirkungen sind wusste sie nicht.
 
Wenn es sich um 2 Einzelunternehmen handelt, sind diese für das Finanzamt praktisch die gleichen. Sinnvoll kann die Trennung dann sein, wenn damit Einsparungen über die Gewerbesteuer zu erzielen sind. Die Buchhaltung muss aber getrennt erfolgen. Somit stellt sich die Frage, ob der Aufwand und die Unterteilung als Mehraufwand kosteneffizient gestaltet werden können. Die Einsparung über die Gewerbesteuer ( Steuerfreibetrag von 24.500€ pro Gewerbe) macht also nur dann Sinn, wenn dieser genutzt werden kann und höher als der entstehende Aufwand ist. Ein Steuerberater kann dazu gute Tipps geben und eine gezielte Auskunft erteilen.
 
Reicht aus. Macht keinen professionellen Eindruck aber reicht.


Die Tante beim Finanzamt meinte jedoch (klang aber nach absolut keine Ahnung), ich müsste eh für beides getrennt Buchhaltung machen,
Da es Besonderheiten wie z.B. steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter usw. gibt macht dies Sinn. Eine andere Herangehensweise würde Dir auch keiner Abnehmen. Die Trennung nebst Aufteilung spielt sich schnell ein und behindert nicht - Du würdest ja eh nicht auf die Idee kommen z.B. den gleichen PC zu verwenden.

Spätestens jetzt solltest Du Dir aber einen Steuerberater suchen. Du hast ja mehrere Besonderheiten als Vertreter ....und wenn es Kleinigkeiten wie Schadensregulierungen sind.
 
Ist in Deinem Fall auch nicht relevant da die wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Beziehungen zu eng gebündelt sind.
Der Tipp ist gut und nützlich aber greift bei Dir nicht.

Lars, das habe ich auch nicht ganz verstanden.

Wenn es sich um 2 Einzelunternehmen handelt, sind diese für das Finanzamt praktisch die gleichen. Sinnvoll kann die Trennung dann sein, wenn damit Einsparungen über die Gewerbesteuer zu erzielen sind. Die Buchhaltung muss aber getrennt erfolgen. Somit stellt sich die Frage, ob der Aufwand und die Unterteilung als Mehraufwand kosteneffizient gestaltet werden können. Die Einsparung über die Gewerbesteuer ( Steuerfreibetrag von 24.500€ pro Gewerbe) macht also nur dann Sinn, wenn dieser genutzt werden kann und höher als der entstehende Aufwand ist. Ein Steuerberater kann dazu gute Tipps geben und eine gezielte Auskunft erteilen.

Das mit der Gewerbesteuer ist ein guter Hinweis, nachvollziehbar und dadurch macht eine Trennung trotz Mehraufwand Sinn.

Viele Grüße
Jens
 
Zur GewSt der Hinweis: Die gezahlte GewSt kürzt nicht unwesentlich die ESt, so dass die Sichtweise "2 statt 1 Freibetrag" etwas zu kurz ist.

Grüße

Oliver
 
Nachdem ich die Tips hier nochmal studiert habe muss ich sagen, dass sie eigentlich nicht meine Kernfrage lösen.

Die Frage war, ob eine Gewerbeerweiterung oder die Anmeldung eines Neuen Gewerbes gemacht werden soll.

Nach einem Gespräch mit einem Juristen ist mir klar geworden, dass sowohl bei der Erweiterung als auch bei der Neuanmeldung jeweils immer mehrere Branchen eingetragen werden können, die man bei Bedarf auch getrennt buchführen kann / muss.

Der Jurist konnte mir zwar den Unterschied bzw. Vorteil / Nachteil von gemeinsamer Buchführung / Gewerbe und Splittung deutlich machen aber seiner Auffassung nach ist es völlig bedeutungslos, ob die Tippse im Gemindebüro nun das Formular für Neuanmeldung oder für Erweiterung verwendet wenn man eine Trennung möchte. Möchte man keine Trennung kommt nur die Erweiterung in Frage.

In meinem Fall, wo ich mehrere Tätigkeiten vermische die sich nicht immer eindeutig trennen lassen hat er mir die Erweiterung empfohlen und dazu, alles in einer Buchführung zu fahren.

Nach dieser Empfehlung dachte ich nun, alles sei ganz einfach, musste aber eben feststellen, dass es manchmal schwer ist, auf dem Lande zu wohnen. Denn nachdem ich nun der Tippse im Rathaus unserer 8.000-Einwohner-Großstadt freudig die Antwort auf ihre Frage "Neuanmeldung oder Erweiterung" geben konnte, sagte sie mir, dass sie noch nie eine Anmeldung nach §34d4 gemacht hätte und daher sich erstmal bei der IHK und beim Landkreis informieren müsse.
Deutschland...
 
Lars, das habe ich auch nicht ganz verstanden.

Damit dieser Vorteil greift müssen die einzelnen Gewerbe
- wirtschaftlich
- organisatorisch
- finanziell
deutlich getrennt sein. Da dies bei keinem der Punkte greift - gibt es diesen Vorteil nicht bzw. gibt es trotz Trennung nur einen Steuerfreibetrag.
Diesbezüglich sind bereits Urteile gefallen - daher
Ist in Deinem Fall auch nicht relevant


Nachdem ich die Tips hier nochmal studiert habe muss ich sagen, dass sie eigentlich nicht meine Kernfrage lösen.


sagte sie mir, dass sie noch nie eine Anmeldung nach §34d4 gemacht hätte
Sympathische Frau :-) ...... § 34 d Abs. 4 GewO gehört in der aktuellen Form auch verboten.


Ich bin in den Thread eindeutig falsch.


Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolgt bei Deiner Tätigkeit! Hoffentlich erfüllen sich Deine Wünsche.
 
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