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Abmahngefahr?

abel

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Nehmen wir mal an, jemand hat eine Menge .de Reisebüro-Domains, z.B. Reisebüro-am-Markt, Reisebüro-am-Rathaus, etc.

Nehmen wir weiterhin an, daß es in verschiedenen Städten Reisebüros mit diesen Namen gibt, die nicht zu einer Kette gehören.

Nehmen wir darüber hinaus an, daß es keine Marken- Namens- oder sonstige eingetragenen Rechte auf eine der Bezeichnungen gibt (also keiner der Namen existiert einmalig in D).

Und nehmen wir schlussendlich an, der Eigentümer all dieser Domains reserviert sich, als Dach sozusagen, die Domain reisebürofinder.

Nun plant unser fiktiver Domainbesitzer, alle seine Reisebüro-Domains unter diesem Dach einzubinden, also als Minisiteprojekt sozusagen.

Besteht die Gefahr, daß er von einem oder mehreren Reisebürobesitzern abgemahnt werden kann?

Bin gespannt auf Eure Antworten.
Danke.

LG
abel

it´s able

über 80 Traumpartner-(Stadt).de Domains im bundle ab € 500,00 zu verkaufen
 
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Nehmen wir mal an, jemand hat eine Menge .de Reisebüro-Domains, z.B. Reisebüro-am-Markt, Reisebüro-am-Rathaus, etc.

Nehmen wir weiterhin an, daß es in verschiedenen Städten Reisebüros mit diesen Namen gibt, die nicht zu einer Kette gehören.

Dieser jemand betreibt aktives Grabbing von Firmennamen und gehört deshalb zu recht bestraft bzw. abgemahnt.

Grüsse

123meins
 
Dieser jemand betreibt aktives Grabbing von Firmennamen und gehört deshalb zu recht bestraft bzw. abgemahnt.

Sehe ich ähnlich wie Du. Nur ähnlich deshalb, weil Du die Gesetzeslage wiedergibst, die ich nicht für richtig halte.

Ob das moralisch verwerflich ist, wenn man so etwas macht, würde ich nicht unterschreiben. Dass die Gerichte aber bessere Rechte bei den Reisebüros sehen würden, das ist auch m. E. unbestritten.

Abgesehen davon; eine Frage ist, wer die Aktivlegitimation zu solch einer Abmahnung besitzt, wenn es zu einem Reisebüronamen mehrere Reisebüros gibt? Und dann, was passiert, wenn alle gleichzeitig abmahnen?

Im Übrigen, ist es verwerflich bzw. gegen die geltende Rechtssprechung, wenn man eine Reisebürodomain hat und allen Reisebüros, die den gleichen Namen haben, die Möglichkeit gibt, für sich dort Werbung zu machen? Somit würden mehrere davon profitieren, statt nur einer.
 
Nehmen wir darüber hinaus an, daß es keine Marken- Namens- oder sonstige eingetragenen Rechte auf eine der Bezeichnungen gibt (also keiner der Namen existiert einmalig in D).

Wenn ein Reisebüro unter "Reisebüro am Markt" fimiert, hat sie doch schonmal Namesrechte. Auch wenn es in einer anderen Stadt ebenfalls ein Reisebüro mit dieser Fimierung gibt, haben beide schonmal bessere Rechte als Du.

Wenn es nicht um generische Begriffe geht, fliegt man mit so einer Registrierung eventuell richtig auf die Nase - und das zurecht.
 
Abgesehen davon; eine Frage ist, wer die Aktivlegitimation zu solch einer Abmahnung besitzt, wenn es zu einem Reisebüronamen mehrere Reisebüros gibt? Und dann, was passiert, wenn alle gleichzeitig abmahnen?

Jedes Reisebüro hätte natürlich ein Abmahnrecht, wenn es um die Freigabe der Domain geht, gewinnt der schnellste. Es gab mal so einen Passuss, dass man nicht zweimal für den gleichen fehler abgemahnt werden kann, bin mir aber nicht sicher ob dies auch hier (Namensrecht) gilt.


Im Übrigen, ist es verwerflich bzw. gegen die geltende Rechtssprechung, wenn man eine Reisebürodomain hat und allen Reisebüros, die den gleichen Namen haben, die Möglichkeit gibt, für sich dort Werbung zu machen? Somit würden mehrere davon profitieren, statt nur einer.

Ja das ist verwerflich, zumindest wenn man selber nicht "Reisebüro am Markt" heißt. "Reisebüro am Markt" ist eindeutig nicht generisch sondern geschäftsbezogen, auch wenn es mehrere Träger dieses Namens geben sollte.

Es geht nicht an, dass eine dritte Partei versucht gezielt den Ruf von bestehenden Geschäften auszubeuten. Du würdest ja auch nicht wollen dass die xxx-online jemand anders hat und Dir dann anbietet, Du könntest da ja Werbung drunter machen. Genau so etwas wird zum Glück unterbunden.

Domainsharing gibt es durchaus, dann aber wenn eine der betreffenden Firmen Inhaber einer solchen Domain ist, siehe z.B. http://www.Palm.de (Die Domain gehört dem Modehaus)

Grüsse

123meins
 
Es geht nicht an, dass eine dritte Partei versucht gezielt den Ruf von bestehenden Geschäften auszubeuten. Du würdest ja auch nicht wollen dass die xxx-online jemand anders hat und Dir dann anbietet, Du könntest da ja Werbung drunter machen. Genau so etwas wird zum Glück unterbunden.

einverstanden

Domainsharing gibt es durchaus, dann aber wenn eine der betreffenden Firmen Inhaber einer solchen Domain ist, siehe z.B. http://www.Palm.de (Die Domain gehört dem Modehaus)
auch ein schönes beispiel: www.kaefer.de

kannte ich gar nicht. Toll!
 
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Es geht nicht an, dass eine dritte Partei versucht gezielt den Ruf von bestehenden Geschäften auszubeuten.

Kann ich nachvollziehen, wenn es nur ein Reisebüro dieses Namens gäbe, aber wenns mehrere sind, wer wird denn da konkret ausgebeutet?

Müsste sich dann nicht konsequenterweise jedes Reisebüro-am-Markt (z.B.) mit dem Städtezusatz benennen (also Reisebüro-am-Markt-München), damit der Mitbewerber aus Hamburg ihn nicht abmahnt?

LG
abel

it´s able
 
Kann ich nachvollziehen, wenn es nur ein Reisebüro dieses Namens gäbe, aber wenns mehrere sind, wer wird denn da konkret ausgebeutet?
Alle betroffenen. Es ist unlogisch anzunehmen, dass wenn man gegenüber mehreren Betrofennen Namensrechtsverletzungen begeht, diese dann weniger schlimm wären.


Müsste sich dann nicht konsequenterweise jedes Reisebüro-am-Markt (z.B.) mit dem Städtezusatz benennen (also Reisebüro-am-Markt-München), damit der Mitbewerber aus Hamburg ihn nicht abmahnt?

Wenn er übberregional wirbt ja, der hat aber dennoch Anspruch auf die Domain ohne Ortsnamen. Du wirst hier niemanden finden der Dir ernsthaft empfehlen wird Deine bisherigen Überlegungen in die Tat umzusetzen.

Es ist aber richtig, dass das Internet die bisherige bewährte Praxis bei Geschäftsnamen sicher ein bissl verkompliziert hat. Wir haben ja auch mehr Anwälte als früher die gefüttert werden müssen :BigGrin: Dennoch sind NamensANMASSUNGEN weiterhin nicht erlaubt.

Ich empfehle Dir Dringend die Bücher "Handbuch Domain-Namen" und "Domain-Namen im Internet. Ein Wegweiser für Namensstrategien". durchzuarbeiten.

http://www.domainvermarkter.de/ca-Buecher-ueber-Domains-22.html
Grüsse

123meins
 
Kann ich nachvollziehen, wenn es nur ein Reisebüro dieses Namens gäbe, aber wenns mehrere sind, wer wird denn da konkret ausgebeutet?

Alle anderen Namensinhaber. Wer Dich zuerst abmahnt, bekommt die Domain. So einfach kann das Domaingame sein :-) Es gibt doch x Urteile bezgl. nachnamen.de - Domains. Denkst Du der Abmahnende war der einzige Namensinhaber? Wer zuerst mahnt gewinnt. Wenn Du kein "Reisebüro am Markt" betreibst, warum solltest Du dann ein Anrecht auf die Domain haben?

Aloa,

Rainer

rechtbekommen.com - rechtsanwaltsuche.com
 
Dennoch sind NamensANMASSUNGEN weiterhin nicht erlaubt.

Das war das missing link, ich glaube, nu hab ichs verstanden. Sollte ja ohnehin nur ein Beispiel sein, sozusagen als Fallstudie für Fallstricke.

Hoffentlich betreibt niemand in Münster oder sonstwo eine Agentur, die sich Traumpartner nennt *ggg*

Ich empfehle Dir Dringend die Bücher "Handbuch Domain-Namen" und "Domain-Namen im Internet. Ein Wegweiser für Namensstrategien". durchzuarbeiten.

Da werde ich mich mal einlesen, danke für den Tipp.

LG
abel

it´s able
 
Wenn Du kein "Reisebüro am Markt" betreibst, warum solltest Du dann ein Anrecht auf die Domain haben?

Genau diese Frage stelle ich mir schon eine ganze Weile. Ich sehe eine Domain als ein Recht, also etwas, an dem ich Eigentum habe. Wenn jemand anderes das haben möchte, hätte er es entweder vor mir erwerben /registrieren lassen können, oder es bei mir kaufen oder pachten.

Ein Beispiel dazu: Bei jedem jährlichen Indianapolis-Autorennen gibt es ein Pace-Car. Das ist jeweils ein Unikat, welches die Eröffnungsrunde ganz vorn mitfährt. Wenn ich nun nach dem Rennen dieses Pace-Car kaufe, dann kann doch nicht irgend ein Herr namens Pace kommen und zu Recht die Herausgabe des Autos von mir fordern.

LG
abel

it´s able
 
Ein Beispiel dazu: Bei jedem jährlichen Indianapolis-Autorennen gibt es ein Pace-Car. Das ist jeweils ein Unikat, welches die Eröffnungsrunde ganz vorn mitfährt. Wenn ich nun nach dem Rennen dieses Pace-Car kaufe, dann kann doch nicht irgend ein Herr namens Pace kommen und zu Recht die Herausgabe des Autos von mir fordern.

Meinst Du nicht, das Du hier (Pferde)Äpfel mit Birnen vergleichst?

Nach Deiner Argumentation könntest Du Dir locker bmw.de, audi.de usw. registrieren, wenn sie denn frei wären.

Mit den Gedankengängen rennst Du beim Domainhandel exakt um 180 Grad in die falsche Richtung :Smoking:
 
Nach Deiner Argumentation könntest Du Dir locker bmw.de, audi.de usw. registrieren

DAS sind ja auch eingetragene Marken; schon klar, daß das nicht geht.

Verstehe ich das nun richtig, daß auch die Domain reisebüro einfach von irgend einem Reisebürobetreiber weggenommen werden kann, wenn der Eigentümer der Domain kein Reisebüro betreibt?

LG
abel

it`s able
 
, daß auch die Domain reisebüro einfach von irgend einem Reisebürobetreiber weggenommen werden kann, wenn der Eigentümer der Domain kein Reisebüro betreibt?

LG
abel

it`s able

reisebüro.de sicherlich nicht, da es ein generischer Begriff ist. Sonst könnte mein Nachbar - als rechtlicher Vertreter seines Hundes - auch die Herausgabe von Dackel.de verlangen. Ergo: Bleibe schön bei generischen Domains (also Sachen, die im Duden stehen (ist zu 99,9% sicher) und alles wird gut. Ich kenne auch Leute die bewußte markentypos parken. Dann solltest Du die Abmahngebühren aber einplanen.

Aloa,

Rainer

DomainBusiness.biz
 

Würde bedeuten, daß (fast) alle generischen Domains gefährdet sind??
z.B. füllfederhalter kann mir weggenommen werden, wenn ich nicht mit füllfederhaltern handele oder sie produziere????

LG
abel

it´s able
 
Würde bedeuten, daß (fast) alle generischen Domains gefährdet sind??
z.B. füllfederhalter kann mir weggenommen werden, wenn ich nicht mit füllfederhaltern handele oder sie produziere????

Jetzt hast Du wohl so ziemlich alles mißverstanden.

Füllfederhalter ist ein generischer Begriff -> keine Gefahr
Auto ebenso
Reisebüro auch

Reisebüro am marktplatz jedoch nicht, wenn es ein gleichnamiges Reisebüro gibt.

Ein Schutz ist nicht von einer Markeneintragung abhängig. Wenn Du eine bestimmte Firmenbezeichnung nutzt, ist diese auch schutzwürdig.

Wenn es dann noch eine im Handelsregister eingetragene Firma ist, ist diese Firma eine juristische Person und genauso ein Namensrecht wie Herr Maier.

Wie sich das jetzt bei "Reisebüro am Marktplatz" "Inhaber: Petra Müller" (hier im Bsp. einfache Gewerbeanmeldung) verhält, weiß ich nicht genau. In dem Fall existiert keine Firma "Reisebüro am Marktplatz", sondern die Gewerbetreibende Petra Müller mit dem Zusatz "Reisebüro.....".
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hab ich es jetzt begriffen, werde mal Mittagsschläfchen drüber halten.

Danke an alle, die sich so eifrig bemüht haben, mich sachlich und fair zu "belehren".

LG
abel

it´s able
 
"Auto ebenso"

wie sieht es mit weltauto.net aus ? ich frage weil diese domain bei ebay drinnen war und nicht versteigert werden konnte (ich hab überlegt aber...)

weltauto ist ein begriff für autos die "weltweit" erfolgreich sind UND die vw grbrauchtwagenMARKE ...

was nun ?
 
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