Abgesehen davon; eine Frage ist, wer die Aktivlegitimation zu solch einer Abmahnung besitzt, wenn es zu einem Reisebüronamen mehrere Reisebüros gibt?
yo, das trifft ja wunderbar auf meine xn--gnstigreisen-dlb*org zu!
da sind fast alle varianten des begriffes (ü, u-umlaut, bindestrich) und fast alle tlds belegt von reisebüros
und domainparkern/partnerprogrammern... (ich gehöre zu letzteren).
in dem fall halte ich es schlichtweg für unmöglich, dass sich eines der x-beliebigen reisebüros unter g*nstigreisen.xyz eine aktivlegitimation ableiten kann; das erscheint angesichts der menge an unterschiedlichen schreibweisen absurd.
hinzu kommt, dass alle firmen, die unter o.g. begriff online sind, vom domainnamen abweichende firmennamen tragen, der domainname somit willentlich ausgesucht wurde und mit dem firmennamen nichts zu tun haben.
nur ein reisebüro besitzt laut impressum einen markeneintrag, der auf guenstigreisen*de lautet und nach meinem verständnis nur für diese domain und exakt diese schreibweise gültigkeit besitzt.
meine domain ist also "safe", oder seid ihr andere meinung!?
brian.