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Abmahngefahr?

SvenHH

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18. März 2004
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4.079
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Hallo,

ich brauche mal rechtliche Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe mir eine Domain gereggt, nennen wir sie www.pressing.de (nur als Beispiel, will keine schlafenden Anwälte wecken... ;)). Der ware Domainname ist aber absolut vergleichbar, ein englisches Verb.
Nun gibt es mehrere Markeneinträge (habe ich natürlich vorm reggen nicht gecheckt...) die das Wort "Pressing" enthalten.
z.B. Popel pressing, Mystic Pressing, Konkor - Dreck Pressing. alle Namen leicht verändert ;)

Laufe ich nun Gefahr abgemaht zu werden?
Oder nur dann, wenn ich die Domain im geschäftlichen Verkehr benutze? (Sedoparking = Geschäftlicher Verkehr?)
Oder gar nicht?

Möchte die Domain eigentlich ungern löschen, da sie extrem gute Google- und Overturewerte hat.

Danke für eure Hilfe,
Sven
 
da man heutzutage wegen jedem mist abgemahnt wird ist eine gewisse angst relativ. rein vom gefühl von dem wie du es schilderst fällt es für mich unter einem allgemein begriff.

ich bin aber kein rechtspezi, obwohl wenns so weiter geht kenne ich das TKG bald besser als ein geldgeiler anwalt.
vielleicht mal bei einem seriösen anwalt abchecken, oder einfach laufen lassen
 
Moin Sven,

mir wäre pressing allgemein genug, dass ich keine Bedenken hätte, pressing.de
auch im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, so lange ich die eingetragenen
Warenklassen der Marken nicht berühre.

(Sedoparking = Geschäftlicher Verkehr?)
afaik, ja

Schöne Grüße aus Hamburg
flatman
 
Sedoparking

flatman schrieb:
Habe nicht viel Zeit und mache es
daher kurz: Fraglich bei gehosteten Domainnamen,
wenn Werbeeinblendung seitens des Providers nu
den Zweck verfolgt, die Domainnamen günstiger
oder kostenlos privat nutzen zu können, wenn
dadurch allerdings nicht nur Kosten reduziert
werden sondern direkt Einnahmen entstehen sollen
(wenn auch nur, um Kosten entgegen zu stellen)
wie beim Sedo-Parking würde ich ein Nutzen im
geschäftlichen Verkehr problemlos bejahen.

D.h. jedoch noch nicht, dass die Domain futsch
ist, wenn sie beim Parking nur beschreibend benutzt
wird und auch sonst keine Kollision mit dem
Schutzbereich der Marke vorliegt.

Gruß
Sebastian
 
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