Wo wir gerade beim Thema Abmahnungen und Impressum sind.
Habe Heute folgendes auf einer zum Verkaufstehenden Domain gefunden:
Haftungshinweis:
Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen
oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger
Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote
einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit
uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet
zurückgewiesen!
Finde ich echt gut Formuliert aber mich würde Interessieren ob es diese
Schadensminderungspflicht gibt bzw. in welchen Fällen Sie greift?
Es ist ja einfach so das Gewisse Leute die sich Anwälte Schimpfen alles für
Geld tun und halt auch eben mal eine Abmahnung verfassen und einfach
mal drauf hoffen das der Abgemahnte einfach Bezahlt oder aber sich nicht
rührt und dann Fröhlich, Fromm und Frei gepfändet werden kann.
Ich will garnicht wissen wie viele Leute alleine hier Rumlaufen die einfach
bezahlen bzw. bezahlt haben weil Sie vor rechtlichen Konsequenzen Angst hatten.
Ist Echt ein tolles Geschäftsmodel, ist halt die 2. Welle (1. Welle Abofallen)
der Anwälte die das Internet für sich "Entdeckt" haben.
Ist eigentlich mal einer der Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen dafür belangt
worden? Es ist ja nicht so das Sie nicht wissen was Sie da tun. :hmmmm2:
Aber wenn man sich mal die Berufe der Leute die sich täglich in Berlin den Hintern
Platt sitzen kann man ja erahnen das denen wohl nicht viel passieren wird!
Herzlichen Willkommen im Rechtsstaat!
Gruß
Thomas