Wettermann
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- 24. Mai 2008
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Ich kann leider nicht die Radiosendung hören. Würde mich sehr freuen wenn das dortige Fazit zu diesem wichtigen Thema hier ausnahmsweise zusammengefasst werden würde.
Danke auch für den Link.
Das Gericht hat allerdings wie auch zu lesen entgegen des Gesetzes geurteilt (ob es zu dem Gesetz einen Kommentar gibt weiß ich nicht) aber eben menschlich richtig.
Kann man nicht die Umkehr der Barrierefreiheit als Argument anführen?
Kann man nicht argumentieren, dass Webseiten üblicherweise für Sehende gemacht sind? Bline setzen ja eine Technik ein, um im Internet lesen zu können. Wenn diese Technik nicht so reif ist, dass jede Art der Anzeige gesehen werden kann, ist das dann wirklich Sache des Webseitenbetreibers?
Und wie auch schon angeführt: Wenn ein Blinder das Impressum einer Seite nicht sehen kann und deswegen die Seite möglicherweise für nicht seriös hält und dann anderwo bestellt, dann ist das kein Vorteil der abgemahnt werden muss sondern ein selbst verursachter Nachteil. Da hinkt das Gesetz etwas.
Aus meiner Sicht hängt der Gesetzesinhalt mit der Abmahnmöglichkeit zu eng zusammen.
Wenn ich gegen andere Gesetze verstosse mahnt mich ja auch nicht ein Mitbürger kostenpflichtig ab sondern zeigt mich an. Dann bekomme ich ein Verfahren und ggf. eine Strafe.
Wenn so auch bei solchen Geschichten verfahren würde, wären sämtliche Abmahnwütigen in die Scranken verwiesen.
Danke auch für den Link.
Das Gericht hat allerdings wie auch zu lesen entgegen des Gesetzes geurteilt (ob es zu dem Gesetz einen Kommentar gibt weiß ich nicht) aber eben menschlich richtig.
Kann man nicht die Umkehr der Barrierefreiheit als Argument anführen?
Kann man nicht argumentieren, dass Webseiten üblicherweise für Sehende gemacht sind? Bline setzen ja eine Technik ein, um im Internet lesen zu können. Wenn diese Technik nicht so reif ist, dass jede Art der Anzeige gesehen werden kann, ist das dann wirklich Sache des Webseitenbetreibers?
Und wie auch schon angeführt: Wenn ein Blinder das Impressum einer Seite nicht sehen kann und deswegen die Seite möglicherweise für nicht seriös hält und dann anderwo bestellt, dann ist das kein Vorteil der abgemahnt werden muss sondern ein selbst verursachter Nachteil. Da hinkt das Gesetz etwas.
Aus meiner Sicht hängt der Gesetzesinhalt mit der Abmahnmöglichkeit zu eng zusammen.
Wenn ich gegen andere Gesetze verstosse mahnt mich ja auch nicht ein Mitbürger kostenpflichtig ab sondern zeigt mich an. Dann bekomme ich ein Verfahren und ggf. eine Strafe.
Wenn so auch bei solchen Geschichten verfahren würde, wären sämtliche Abmahnwütigen in die Scranken verwiesen.