Hallo,
ich denke er meint es so:
Er hat sich die Domain eines ausländischen Tourismusgebietes unter .de registriert. Die Verwaltung (siehe District-Leiter) dort, die auch für die Vermarktung der Region als Ziel für Touristen zuständig ist, will nun auch in der Reisenation Deutschland werben. Nun fällt denen in Amerika auf, das "ihre" Domain in Deutschland schon belegt ist und meint abmahnen zu müssen.
In meinen Augen tritt dieser Konflikt sehr häufig auf. Ausländische Urlaubsländer und -regionen (z.B. Türkei, Portugal und Ägypten)geben viel Geld für Werbung in Deutschländ aus, um Touristen anzulocken.
Klar dass sie dann auch die passende Domain haben wollen.
Ob sie damit im Recht sind, kann ich leider auch nicht sagen. Bei deutschen Städten und Verwaltungsgebieten wäre das einedeutig. Wie das aber im Ausland aussieht und wenn der eigentliche Name der Stadt nicht dem Namen in Deutschland entspricht (Praha <-> Prag), würde mich auch sehr interessieren.
Sorry, dass ich nicht wirklich weiterhelfen konnte!
Mfg
Torsten