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Abnahmung wegen Speicherung von IP Adresse!?

German

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Moin in die Runde,

so eben habe ich in der Post ein Schreiben von den Rechtsanwälten Jahn & Rug in der Post gehabt, in welchem ich abgemahnt werde...

Ein gewisser Herr Jan W. wird von dieser Kanzlei vertreten, ich hätte unerlaubt seine IP gespeichert...

Genauer formuliert heißt es:

Unser Mandant besuchte die Domain ...
Dabei erhoben und verwendeten Sie neben der Internetprotokolladresse als personenbezogenes Datum und Uhrzeit des Abrufs, Ort des Übergriffs, Datenmenge, Verweildauer, etc., aber auch das Suchverhalten mittels Tracking Tool Google Analytics.


Der Brief geht noch weiter, möchte es aber jetzt nicht alles aufschreiben. Jedenfalls fordert jetzt die Kanzlei mehr als 800,00 € von mir, ferner habe ich als Unterlassungsschuldner künftig dafür zu sorgen die IP und weitere Personaldaten nicht mehr zu speichern. Zuwiderhandlung würde der Gläubiger mit einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € geltend machen. Weiter verpflichtet sich der Schuldner den Betrag an die Kanzlei Jahn & Rug zu überweisen...

Kennt jemand diese Kanzlei und das Prozedere, soll ja nicht unbekannt sein und neuerdings bei einigen eingetroffen sein. Ich habe auf der Webseite auch ein Impressum, in dem zwar nichts von Analytics steht, aber u.a. folgendes:

Domain erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns uebermittelt. Dies sind:

* Browsertyp/ -version
* verwendetes Betriebssystem
* Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
* Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)
* Uhrzeit der Serveranfrage.


Kann doch nicht sein, was ist das für eine Masche? Und was kann und sollte ich jetzt tun?

Beste Grüße

P.S. Thema darf gerne Domainrecht, Internet- und Onlinerecht verschoben werden, hatte ich übersehen, Sorry...
 
Zuletzt bearbeitet:
Unglaublich!
Ich würde auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung auf der Seite erstellen.
Sowas zB:
www*ratgeberrecht.eu/kanzlei-weiss-und-partner/datenschutzerklaerung.html

Ich würde ihn auf den Text im Impressum hinweisen und ihn auffordern, solche Abmahnungen künftig zu unterlassen.

Woher weiss der Mandant, dass seine IP gespeichert wurde?
Gibt es Beweise dafür?

Habe noch Infos gefunden:
https://www.google.ch/#psj=1&q=Jahn+&+Rug+abmahnung

Anfang 2013 hat das Landgericht Berlin festgestellt [wir berichteten], dass dynamische IP-Adressen allein keinerlei Rückschluss auf den Nutzer zulassen somit in der Folge auch keine personenbezogenen Daten darstellen. Folge dieser Ausführungen des LG Berlin ist danach, dass § 12 Abs. 1 TMG bereits gar keine Anwendung finden kann (Urt. v. 31.01.2013 – Az.: 57 S 87/08).
Quelle:
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-jan-weidenbach.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung auf der Seite erstellen.
Sowas zB:
www*ratgeberrecht.eu/kanzlei-weiss-und-partner/datenschutzerklaerung.html

Ich würde ihn auf den Text im Impressum hinweisen und ihn auffordern, solche Abmahnungen künftig zu unterlassen.

Woher weiss der Mandant, dass seine IP gespeichert wurde?
Gibt es Beweise dafür?

Habe noch Infos gefunden:
https://www.google.ch/#psj=1&q=Jahn+&+Rug+abmahnung


Quelle:
Abmahnung Jan Weidenbach

Also zum Impressum, in dem ich auf Datenschutz eingehe, noch einen separaten Datenschutz anlegen? Ist mühsam, aber wenn es nicht anders geht, allerdings ist das eine Masche, mit der jemand leicht und dreist Geld verdienen will...

Danke für den Link, hab auch noch weiteres gefunden, die Kanzlei und der Mandant sind keine Unbekannten, immer das gleiche Schreiben und immer die selbe Masche...

Dennoch, auf das Schreiben reagieren, ignorieren oder ggf. sogar ´nen Anwalt einschalten?
 
Kann ich dir als Schweizer leider nicht sagen, da wir hier gut gegen Abmahnungen geschützt sind.
Anwälte empfehlen natürlich, einen Profi zu konsultieren.
Andererseits wollen die natürlich auch Geld damit verdienen.

Ich persönlich würde die Kanzlei auf die beiden Gesetzesbestimmungen hinweisen und auffordern, mich nicht mehr zu kontaktieren.

Aber das ist keine Rechtsberatung und in Deutschland kann das evtl. andere Auswirkungen haben als bei uns.

Mal schauen was die Experten hier dazu meinen...
 
Andererseits wollen die natürlich auch Geld damit verdienen.

Ja, mich irritiert, dass es einige Anwälte gibt, die man über Google unter den Suchbegriffen der Kanzlei, des Mandaten oder des Vorwurfs findet, die Rechtsberatung in diesem Fall anbieten und somit daran verdienen wollen...
 
ist m.E. wieder eine Masche, um Homepage Betreiber abzuzocken, es ist der Snowden Effekt, den sich einige windige Kanzleien und deren "Vertragspartner" zu Nutze machen.

an deiner Stelle würde ich prüfen bzw prüfen lassen, inwieweit Betrugsabsichten erfüllt sind.

existiert eine Beteiligungsgesellschaft, womit Serienabmahnungen vorfinanziert werden?
 
Mal Gedankengänge zu beiden Seiten:

Aus Sicht des Besuchers:
Ein Hinweis auf der Webseite, dass meine Daten getrackt werden nütz mir als Besucher der Webseite recht wenig, denn wenn ich das lesen kann, ist es quasi schon passiert. Einzige möglichkeit wäre, eine Seite vorzuschalten auf welcher noch nicht getracked wird und nur der Hinweis steht.

Aus Sicht des Betreibers: Wie will irgendwer beweisen, dass Analytics draufist und auch tatsächlich betriebsbereit ist?
Der Quellcode kann selbstgestrickt sein (wenn man ihn bei Prozess wieder gelöscht hat) und selbst wenn etwas im Quellcode stehtwas nach Analytics aussieht heisst das ja noch lange nicht, dass es auch tatsächlich ein betriebsbereits tracking ist.
 
Hab mir mal die Mühe gemacht ein wenig über Herrn W herauszufinden, da bin ich u.a. auf folgenden Beitrag gestossen:

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2? | Hartz IV

Also versucht er jetzt anders an sein Geld zu kommen, und zwar mit der oben genannten Masche. Inwiefern jedoch die Kanzlei damit zu tun hat, das würde ich gerne wissen...

Mich reizt es ja Strafanzeige wegen Betrug zu stellen, gerne würde ich auch mal persönlich vorbeifahren und mit dem Herrn reden...

Morgen werde ich ein Schreiben aufsetzen, reicht das nicht, dann werde ich mir juristische Hilfe holen, aber dann versuche ich etwas für mich rauszuholen, weil auf den Unkosten möchte ich nicht sitzen bleiben...
 
die Vorwürfe sind haarsträubend und die Abmahnungen in Serie lassen nur den Schluss zu, dass mit dieser Masche sich windige Zeitgenossen sanieren wollen.

ich sehe mind. den Tatbestand nach § 240 StGB hiermeit als erfüllt an, sowohl für den Mandanten als auch die vertretene Kanzlei! Ferner halte ich es für angebracht, dass solch einem Rechtsverdreher die Lizenz abgenommen wird;-)
 
Ich finds ja schon verwerflich vom Mandanten wegen sowas eine Abmahung zu beauftragen aber das sich Anwälte immer und immer wieder für sowas hingeben ist noch viel verwerflicher und ich würde es begrüßen wenn diese "Rechtsanwälte" lebenslängliches Berufverbot erhalten, das gilt ebenfalls für die Inkassoanwälte von Abofallen bei diesen Leuten muss schon viel in den Kindheit schief gelaufen sein das sie ihr Jurastudium so einsetzen :vollkommenauf:

Aber machen wir uns nichts vor solange der Bundestag voller Anwälte ist ändert sich bei Abmahungen so oder so nichts grundlegendes und wenn doch dann in Tippelschritten wie zuletzt bei den Abmahnungen für illegale Downloads. Armes Deutschland...
 
ich behaupte mal, wenn ein Gesetz verabschiedet würde, wo der absurde deutsche Abmahnsumpf trocken gelegt wird, dürften mind. 50% der Kanzleien ihre hochpolierten Messingschilder abmontieren;-)
 
Der Link über mir scheint sehr hilfreich. Gute Zusammenfassung.
Im Wesentlichen steht da drin: es ist derzeit ungeklärt, ob die Speicherung der IP-Adressen zustimmungsbedürftig ist (und damit, falls man es ohne macht, abmahnbar). Aber einige wenige Gerichte haben das bereits bejaht. Solange es ungeklärt ist, sollte man die IP-Adressen der Besucher nur mit vorheriger Zustimmung speichern, ansonsten besser die Abfrage, geschweige denn die Speicherung der IP unterlassen.

Falls das Kind im Brunnen ist, wie hier, möchte ich hinzufügen: möglichst viele Infos über den Abmahnauftraggeber sowie über die ihn vertretende Kanzlei sammeln. Eventuell sogar eine Webseite einrichten, in der sich Betroffene melden können, um sich untereinander auszutauschen (aber Achtung, besser nur die Kanzlei nennen, nicht den Auftraggeber, sonst eventuell noch eine datenschutzrechtliche Problematik; auf keinen Fall schreiben, dass der auf der eigenen Seite war, allenfalls, dass er das durch seine Anwälte vorträgt!). Sollte klar werden (man braucht wirklich sehr überzeugende Indizien!), dass die das nur machen, um Gebühren entstehen zu lassen, besteht kein Kostenersatzanspruch, und auch die Unterlassungsaufforderung kann dann als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden. Außerdem wäre das ein Fall, wo man mal die Gebührenvereinbarung zwischen Auftraggeber und Kanzlei (im Gerichtsverfahren) auf Herz und Nieren prüfen müsste - denn ob der Auftraggeber wirklich jede Abmahnung erst mal selbst bezahlt und dann nur bei den "erfolgreichen" die Abmahnkosten als Schadensersatz wieder reinbekommt, ist bei einem Missbrauchsfall zweifelhaft. (Gerüchteweise soll es Anwälte geben, die vereinbaren umsonst zu arbeiten, außer wo der Gegner zahlt - dann ist die Behauptung, der Auftraggeber hätte ihnen soundsoviel zahlen müssen ein [versuchter] Betrug.) Achte mal im Abmahnschreiben genau darauf, ob die Anwälte vortragen, dass ihr Mandant ihnen soundsoviel zahlen musste und das zu ersetzen ist. Oder ob sie nur allgemein sagen, dass bei Unterlassungserklärungen Schadensersatz in Gestalt der Rehctsanwaltsgebühren zu zahlen ist und ihr Mandant einen Erstattungsanspruch hätte, und dann sozusagen "zusammenhanglos" in der vorbereiteten Unterlassungserklärung drinsteht, dass soundsoviel zu zahlen sei. Der springende Punkt ist, ob sie Tatsachen vortragen, dass ihr Mandant Geld aufgewendet hat oder eine Vereinbarung mit ihnen hat, nach der er ihnen Geld bezahlen muss. Oder ob sie nur rechtliche Schlussfolgerungen ziehen (die gerade keine Tatsachenbehauptungen sind). Aber allein darauf würde ich meine Entscheidung über "Reagieren oder nicht" nicht stützen.

Außerdem müssten die im Falle des Falles beweisen, dass der Auftraggeber tatsächlich auf der Seite war, und dass seine IP dabei gespeichert wurde. Können die das? Falls nicht oder falls das zweifelhaft ist, dann im Gerichtsfalle unbedingt ausdrücklich bestreiten (aber Wahrheitspflicht - nicht der Wahrheit zuwider bestreiten!).

Aber falls Du nicht reagierst, besteht natürlich leider immer das Risiko, dass die Dich verklagen bzw. eine einstweilige Verfügung beantragen. Und dann beginnt der steinige Weg der Erkenntnis, ob das nun zu Recht oder Unrecht passiert ist. :(
 
Außerdem: ich kann die Empörung über "gierige Anwälte" durchaus verstehen. Es gab leider viele Fälle, wo man sich über Sinn und Unsinn der Abmahnung und die betrügerische Gebührenabrede zwischen "Mandant" und Anwälten zu Recht aufregen kann.

Zugleich möchte ich versuchen, auch wenn es mir womöglich ein paar Antipathien einträgt, die Sonne der rationalen Vernunft über diesem Fall scheinen zu lassen: es kann ja sein, dass die Speicherung der IP ohne vorherige Zustimmung tatsächlich rechtswidrig ist. Dann wäre die Abmahnung und das Kostenersatzverlangen dem Grunde nach völlig in Ordnung. (Außer: siehe oben. Und evt. nicht der Höhe nach.)

Denn wie sonst soll denn der Laie sich gegen rechtswidrige Verwendung seiner Daten wehren, wenn nicht durch vorherige anwaltliche Beratung und dann Abmahnung und Ersatz der erlittenen Kosten? Es kann ja sein, dass der Auftraggeber sich zu Recht über die klammheimliche Speicherung seiner IP und möglicherweise sogar Übermittlung an Google grämt - wie viele von Euch haben sich nicht schon mal über die Datenkraken geärgert? Und wenn es nicht weh tut, wird es sich nicht ändern. Es gibt auch "gute Abmahnungen". Ehrlich.
 
Hi,

ich hatte eine solche Abmahnung auch mal.

Hab es an meinen Anwalt gegeben, der hat denen geantwortet und habe nie wieder was gehört ...

Echt traurig diese Abmahnwelle ...
 
Hi,

ich hatte eine solche Abmahnung auch mal.

Hab es an meinen Anwalt gegeben, der hat denen geantwortet und habe nie wieder was gehört ...

Echt traurig diese Abmahnwelle ...

Von der selben Kanzlei und dem selben Mandanten?

Danken allen für die Antworten...

Das Ding läuft jetzt, habe ausführlich geantwortet und werde dann, wenn sich das jetzt nicht erledigt hat, die Keule auspacken...

Beste Grüße
 
Schaut mal, hier sind auch ein paar Infos zum Thema.

Google Analytics: Datenschutzrechtlich problematisch?

VG
Dennis

In dem Artikel heißt es unter anderem: "Es stellt somit ein rechtliches Risiko dar, personenbezogene Daten wie IP-Adressen weiterhin im Rahmen von Nutzungs-Analysesoftware auszuwerten."

Wenn man dieser Aussage auf die Goldwaage legt ist die Speicherung von IP-Adressen, wie es beispielsweise jeder Webserver in seinen Logfiles macht, schon nicht gestattet und rechtlich problematisch. Es wurde vorher nicht Einverständnisserklärung des Besuchers eingeholt. (Von der zeitlich begrenzten Aufbewahrungsfrist von Logfiles will ich hier erst gar nicht auch noch anfangen.)

Wenn man diesen Überlegung noch weiter treibt ist jede Einbindung eines Bildes/Videos von einer anderen Seite problematisch, da bei jedem Aufruf auch auf dem fremden Server die IP mitgelogt wird und damit bereits Persönlichkeitsprofile erstellt werden können.

Von der Verwendung von SocialPlugins wie dem Facebook Like-Button und Googles +1, die die IP und den Account, wenn man noch angemeldet ist, direkt beim Seitenaufruf an den jeweiligen Dienst senden, wäre dann auch abzuraten. Ganz zu schweigen vom Einbinden von Werbung wie Google AdSense & Co.

Wenn die Vorgaben wirklich so restriktiv gehandhabt werden sollen würden viele Webseiten große Teile ihres Contents verlieren oder könnten gleich ganz eingestellt werden.
 
Ich halte es für völlig unrealistisch, dass hier eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden kann. Daher hätte ich mir nicht einmal die Mühe gemacht zu antworten ...

cu
 
Hallo Leute,

ich äußere hier mal meine private Einschätzung. Keine Beratung oder so - nur meine Meinung / Erfahrung. Mal davon abgesehen, dass man hier schon von einer Masche ausgehen kann (gucken wir doch einfach mal wo Analytics ohne "Anonymize IP" läuft): Das Schreiben ist tatsächlich nicht ganz an den Haaren herbei gezogen. Tatsächlich ist Analytics datenschutzrechtlich nicht unbedenklich. Es gibt von unterschiedlichen Instanzen und Landesdatenschutzbehörden klare Anweisungen dazu, wie man dieses Tool einigermaßen rechtskonform einsetzt. Hier mal ein Teil der Anforderungen, die man immer wieder liest:

1. Anonymize-IP Funktion im Trackingcode einsetzen um letztes Oktett der IP zu verschleiern
2. Deutlicher Hinweis auf den Einsatz von Analytics in der Datenschutzerklärung und Möglichkeit zum Opt-Out
3. ADV-Vertrag mit Google Analytics
4. ....

Tatsächlich ergibt sich aus dem TMG (siehe §13) sogar die Pflicht der Einwilligung des Kunden zur Nutzung eines Telemediendienstes (und dazu zählen Webseiten). Das heißt, eigentlich müsstest du dir beim Laden der Seite schon die Einwilligung des Kunden holen und dieses Opt-In entsprechend "richtig" (mit Protokoll etc.) einfordern. Da dieser Weg bei Webseiten nicht wirklich praktikabel ist gibt es quasi die Ausweichlösung den Kunden auf jeder Unterseite mit einem eindeutigen und sprechenden Link auf die Datenschutzhinweise zum Dienst hinzuweisen.

VG,
Jan
 
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