Freut mich, dass Du das auch nicht als okay ansiehst!
Für manche war's/ ist's das leider schon. Und das Speichern von individuellen, nicht-anonymisierten IPs scheint ja auch für viele Standard zu sein, obwohl es ohne Rechtfertigung die Rechte von Mitmenschen beeinträchtigt. Allerdings gebe ich zu, dass es sich bei dem Einen stärker aufdrängt, dass es nicht okay ist, als bei dem Anderen.
Du gehst auf eine meiner Seiten. Ich speichere deine IP-Adresse im Log-File, um später die eindeutigen Besucher statistisch auswerten zu können. Außerdem lassen sich durch das Log-File Klick-Pfade erkennen, sodass ich mit deren Hilfe meine Seite noch übersichtlicher und besser navigierbar machen kann. Wie beeinträchtigt dich das?
Und wenn jetzt noch jeder, der ins Internet kommt, darauf hingewiesen würde, dass seine individuelle, seine Identifizierung ermöglichende IP-Adresse auf fast jeder Seite gespeichert wird, über die er drüber surft, hätten wir eine vergleichbare Situation.
Ich engagiere mich im Chaos Cumputer Club, als auch in der Piratenpartei für Datenschutz und Datensicherheit. Dennoch verstehe ich die entbrannte Diskussion über die Speicherung von IP-Adressen nicht und vertrete klipp und klar den folgenden Standpunkt. Mir geht es im Übrigen generell um die Speicherung von IP-Adressen, nicht speziell um Tracking. Tracking sehe ich in sofern unbedenklich, solange keine Daten von verschiedenen z.B. GA-Properties zusammengeführt werden.
Die IP-Adresse ist im übertragenen Sinne dein Auto-Nummernschild. Wenn du mit deinem Auto durch die Republik fährst, kann jeder dein Nummernschild sehen. Es muss immer sichtbar vorne und hinten am Auto angebracht werden. Menschen können dein Auto ausversehen oder gar mit Absicht fotografieren. Auch können sie das Bild veröffentlichen, und solange dein Auto nicht im Vordergrund des Bildes steht, also eine unterrangige Position hat, ist das sogar völlig rechtens (vgl. LG Kassel, Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
Du fährst in privatwirtschaftlich betriebene Parkhäuser, bei deren Einfahrt dein Nummernschild gescannt und für mindestens die Dauer deines Aufenthalts auch gespeichert wird. Auf die Speicherung wird bei der Einfahrt mit einer Hinweistafel aufmerksam gemacht. Mit der Einfahrt akzeptierst du die Speicherung und die Nutzungsbedingungen des Parkhauses. Ich kenne es so, dass man sich bereits vor der Einfahrt ins Parkhaus auf Privatgelände befindet und die erste Kamera mein Auto erfasst hat, noch bevor ich die Nutzungsbedingungen gelesen habe und eingefahren (=akzeptiert) habe.
Der Parkhausbetreiber kann mit deinem Nummernschild alleine nicht rausfinden, um wen es sich handelt. Bis vor Kurzem konnte er aber noch mit hundert prozentiger Sicherheit bestimmen, z.B. mit Hilfe einer Tabelle in einem Atlas oder dem Internet, aus welchem Zulassungsbezirk du kommst, auf alle Fälle aber das Bundesland (seit 1. November 2009 kann z.B. in Hessen das Nummernschild bezirksübergreifend mitgenommen werden).
Um den Fahrzeughalter zu identifizieren, müsste der Parkhausbetreiber eine Halteranfrage in Auftrag geben. Wie wir wissen, ist eine Auskunft ohne weiteres nicht möglich. Dazu bedarf es schon einem trifftigen Grund, wie zum Beispiel ein Schaden, den du angerichtet hast. Diesen müsste der Parkhausbetreiber zur Anzeige gebracht haben und im Zuge der Ermittlungen würde die Halterabfrage durch die StA. erfolgen.
Im Internet bekommst du, einen üblichen Standard DSL-Anschluss vorausgesetzt, alle 24 Stunden eine andere IP-Adresse zugewiesen, also ein neues "Nummernschild". Die vier Oktette lassen ersteinmal genau so viele Informationen wie dein KFZ-Nummernschild zu. Schaue ich als Webseitenbetreiber in eine Tabelle, kann ich mit hundert prozentiger Sicherheit deinen Provider rausfinden und mit hoher Sicherheit nur das Land bestimmen. Mit geringerer Sicherheit kann ich das Bundesland bestimmen und nur selten funktioniert die Zuordnung des richtigen Landkreises. Die IP-Adresse ist also ersteinmal sogar unbestimmbarer, als dein Nummernschild.
Ein Hinweis auf die Speicherung von IP-Adressen und Cookies gleich beim Betreten der Seite halte ich für durchaus ausreichend, denn die Seite ist einmal betreten - so wie ich bereits vor der Einfahrt ins Parkhaus das Privatgrundstück befahren habe. Bin ich mit den Bestimmungen, egal ob von der Website oder dem Parkhaus, nicht einverstanden, verlasse ich das jeweilige umgehend.
Um den Anschlussinhaber zu identifizieren, müsste ich als Webseitenbetreiber ein Auskunftsersuch beim Provider stellen. Dieser wird mir ohne entsprechenden Beschluss keine Auskunft geben. Das heißt, auch hier komme ich ohne trifftigen Grund, wie zum Beispiel ein Hacking-Versuch, nicht an deine Daten. Den Hacking-Versuch müsste ich zur Anzeige bringen, sodass die Ermittler ein Auskunftsersuchen stellen. Erst mit Akteneinsicht für etwaige zivilrechtliche Ansprüche würde ich an deine Daten kommen. Einfacher, als eine KFZ-Halterabfrage ist das auf keinen Fall!
Und ich kann mich nicht erinnern, jemals von irgendeiner Seite oder meinem Zugangsprovider ausdrücklich oder deutlich darauf hingewiesen worden zu sein.
Ich weiß, dass in den Datenschutzbestimmungen von Firefox darüber in Kenntnis gesetzt wird. Inwieweit damit nun sichergestellt ist, dass jeder Nutzer auch darüber Bescheid weiß, kann ich nicht beurteilen. Welche Lösungen fallen mir da ein?
von Seiten der Provider:
- ein expliziter Punkt in den AGB des Netzzugangsproviders (habe ich auf die Schnelle bei keinem bisher gefunden)
- eine gesonderte Zustimmung des Kunden, dass er es zur Kenntnis genommen hat
- eine vor jeder Internetsession vorgeschaltete Hinweisseite, wie man sie von öffentlichen Hotspots kennt
von Seiten der Browser:
- Zustimmung der Kenntnisnahme beim Installieren des Browsers
- Einblenden eines Hinweis bei jedem Start des Browsers
Ganz davon abgesehen: Auf der KFZ-Zulassungsstelle wurde ich auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass mein Nummernschild zur Identifikation meiner Person dienen kann. Da musste ich mich auch selbst informieren, wer was mit meinem Nummernschild anfangen kann.
Naja, nachdem sich mindestens drei Juristen damit beschäftigt haben, spricht einiges für die Richtigkeit des Ergebnisses!
Ich glaube, ich weiß, auf was du hinaus willst. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider noch zwei verschiedene Dinge. Auch Anwälte und Richter können sich mal irren - keine Frage. Wenn man als Beklagter bzw. Kläger jedoch die Entscheidung der letzten Instanz als falsch ansieht, hat man mitunter eine extrem hohe finanzielle Belastung auf sich zu nehmen, um in die nächst höhere Instanz zu kommen. In unserem Fall war der Streitwert auf über eine halbe Millionen Euro angesetzt. Du weißt, was wir also bis zum LG an Anwalts- und Gerichtskosten zu stämmen hatten. Für einen Widerspruch ist uns also schlicht die finanzielle Puste ausgegangen.
Der Kläger in unserem Fall hat zur gleichen Zeit auch zwei unserer Mitbewerber ins Visier genommen und die exakt gleichen Schritte, wie bei uns, durchgeführt. Einem davon ist ebenfalls die Puste ausgegangen, der andere ist dagegen vorgegangen. Etwa genau zwei Jahre später war der Prozess endlich durch, und der Mitbewerber hat tatsächlich obsiegt. Das Urteil gegen ihn vor dem LG wurde aufgehoben - der Kläger hatte die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Bis dahin hat der Beklagte aber alles fein bezahlt. Wir hätten das nicht gekonnt.