D
DanielD
Guest
Hallo,
den meisten sollte die oben genannte Tatsache bekannt sein - leider nicht jedem. Ich poste diese Information nicht aus aktuellem Anlass, sondern nur zur Information
Dieser Fall ist ein schönes Beispiel: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gelten-PN-und-ICQ-als-g%FCltige-Kaufvertr%E4ge?__f20458.html
Gruß
Daniel
den meisten sollte die oben genannte Tatsache bekannt sein - leider nicht jedem. Ich poste diese Information nicht aus aktuellem Anlass, sondern nur zur Information

Kaufverträge können (mit Ausnahme von Immobiliengeschäften) in der Regel formfrei geschlossen werden, also z.B. mündlich oder eben auch per ICQ oder PN.
Dieser Fall ist ein schönes Beispiel: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gelten-PN-und-ICQ-als-g%FCltige-Kaufvertr%E4ge?__f20458.html
Gruß
Daniel