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Keine Absprachen mit Detlef B.!

Hallo John,
jetzt wird es wissenschaftlich ;)

Durch Absprachen konzertierte Gebotszurückhaltung, nennen wir es einfach mal "proactive collusion" um dem "tacid collusion" (stillschweigende Geheim-Einverstaendnisse) nicht gleich in die Quere zu kommen *hehe*, ist letztlich ebenfalls egoistisch, zumal nur eine Person direkt vom gefaelschten Zuschlag profitieren kann, indirekt letztlich jedoch auch die konzertierte Gruppe der Bieter profitieren soll.

Ist ein solches Vorgehen tatsächlich egoistisch wenn mehrere Beteiligte davon profitieren? Klar denkt jedes Individuum irgendwann auch an seinen eigenen Vorteil (sonst wäre es wirtschaftlich dumm das Verhalten fortzuführen wenn man selbst nie zum Zug kommt). Aber egoistisch ist es m.E. deswegen noch nicht, weil letztlich eben mehrere Beteiligte davon profitieren. Das sagt allerdings noch nichts darüber aus ob es auch moralisch vertretbar ist, sonst könnte man ja auch behaupten ein gemeinschaftlicher Raub mit anschliessendem Teilen der Beute wäre nicht egoistisch...

Im Moment des Zuschlags schuldet der unrechtmaessig "obsiegende Bieter" der Gruppe "etwas". Wie in dem Gesetzestext beschrieben kann es sich dabei um Bares handeln, jedoch auch um "Verguetung" im Sinne der Absitinenz des Bieters zum finanziellen Vorteil eines anderen Teilnehmers der konzertierten Gruppe bei einer zukuenftigen Auktion.

Das hängt wiederum stark von der Einstellung der Beteiligten zueinander ab. Ich kann mir durchaus auch in diesem Kontext altruistisches Verhalten vorstellen, das keinerlei subjektiv wahrgenommene Verpflichung eines anderen impliziert. Wenn jemand eine Domain aus einem Grund benötigt der mir allein wichtig genug erscheint sie ihm zu überlassen dann bräuchte ich zum Handeln u.U. nicht zusätzlich noch die Annahme dass ich dann die nächste Domain bekomme. Insofern gibt es hier schon noch eine Differenzierung der Motive.
Und ja, auch ich habe schonmal in einer Auktion eine Domain für einen gemeinnützigen Zweck zu einem Preis bekommen den sie sonst ggf. übertroffen hätte.

Aber um mal bei Deinem Beispiel-Gesetzestext zu bleiben: Sofern ein Auktionsveranstalter in seinen Vertragsbedingungen nicht gegenteiliges formuliert und ggf. dazu noch eine Vertragsstrafe festschreibt wird es nach deutschem Recht eher schwierig sein aus einer Zurückhaltung ein rechtsrelevantes Delikt zu machen. Im Kartellrecht sollte das natürlich eine Bedeutung haben, aber es findet sich zumindest im deutschen Strafrecht nichts was sich explizit auf Auktionen bezieht. Am ehesten kommt mir noch der §298 StGB in den Sinn:

§ 298
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
(1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Ausschreibung im Sinne des Absatzes 1 steht die freihändige Vergabe eines Auftrages nach vorausgegangenem Teilnahmewettbewerb gleich.

(3) Nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Veranstalter das Angebot annimmt oder dieser seine Leistung erbringt. Wird ohne Zutun des Täters das Angebot nicht angenommen oder die Leistung des Veranstalters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Annahme des Angebots oder das Erbringen der Leistung zu verhindern.
Nun gibt es aber erhebliche Unterschiede zwischen einer Auktion und einer Ausschreibung, so dass die Regelung insbesondere auf Domainauktionen keine Anwendung finden dürfte.

Noch schwammiger ist da das UWG.
§ 4
Beispiele unlauteren Wettbewerbs
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer

(1) Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
(...)

Darunter könnte man eventuell gerade so noch das shill bidding fassen, obwohl es auch hier fraglich ist ob allein durch ein Fake-Gebot die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher (eben kein Gegengebot abzugeben) in unlauterer Weise beeinträchtigt ist.
Es gab tatsächlich schon Richter die das anders gesehen haben (AG Gemünden, AZ 11 C 502/04).

Im rein juristischen Sinn dürfte es also eher schwierig sein einem solchen Vorgehen einen Riegel vorzuschieben. Umso wichtiger ist ein klarer moralischer Standpunkt.

Das besondere Risiko sehe ich darin, dass es bei Domainauktionen tatsächlich mittlerweile Parteien mit einer Art marktbeherrschenden Stellung gibt, weil sich nur relativ wenige Interessenten an bestimmten Auktionen insbesondere zu deutschen Keywords beteiligen. Wären die Auktionen auch nach Beginn öffentlich würde es sicher immer zu marktnahen Preisen kommen, da jede collusive Gruppe dann einfach von externen Marktteilnehmern überboten werden würde. Da man aber bei bei vielen Auktionen (pool, snapnames, nicht aber z.B. enom) zu Beginn sieht wer mit im Boot sitzt und danach auch niemand mehr dazustossen kann sind offene oder verdeckte Absprachen ein fast unvermeidbares Phänomen.

Die Auktion gewinnt dann eine intrinsische Dimension, welche den eigentlichen Gegenstandswert weit uebertreffen kann. Die Auktion bleibt dadurch jedoch legitim. Auktionen bei gemeinnuetzigen Organisationen sind entfernt verwandt. Es kann "schick" sein 500 Euronen fuer einen alten Pullover zu bieten, welcher nur 20 Euronen wert ist. Es geht nicht mehr nur um den Pullover, sondern um viel mehr. Auch hier bleibt die Auktion legitim.

Ja, und das würde ich in vielen Fällen auch wenn zunächst absurd klingt eher als egoistisch einstufen. Das erworbene Produkt ist hier nämlich entweder die entsprechende PR (siehe die immer wieder spektulären, aber eigentlich völlig sinnfreien Goldenpalace-Auktionen) oder noch schlimmer gekauftes soziales Ansehen (bei Benefiz-Auktionen, die natürlich entsprechend öffentlich beobachtet werden), welches man dann eben seinem Mitbieter nicht gönnt. Man könnte ja ebensogut auch anonym spenden wenn es tatsächlich nur um fundraising gehen würde.


Keinesfalls wie ich meine. Ich sehe jedoch keinerlei Auktionsverhaeltnis. Der Mietpreis der Urlaubswohnung am Strand im Winter steht ebenso wie der Preis vom Heizoel in keinem Auktionsverhaeltnis, sondern wird von der Saison und dem entsprechenden Markt bestimmt - daran aendert auch eine Absprache mit dem Nachbarn nichts, zumal der Oellieferant wohl auch im Winter einem Mengenrabatt zustimmen duerfte.

Das bezog sich auf das Heizöl, und sicher ist das kein perfektes Beispiel. Aber auch kein ganz schlechtes. Der Unterschied: Nicht der dümmste Bieter bezahlt hier den höchsten Preis, sondern alle Bieter. Allerdings ist das auf der Ebene das Individuums natürlich schwerer nachzuvollziehen. An den entsprechenden Spotmärkten aber schon: Kaufe ich eine grosse Menge Öl zeitgleich mit den anderen Marktteilnehmern bezahlen wir alle mehr weil bei grosser Nachfrage der Preis steigt. Kauft jedoch ein Teil der Interessenten zu einem anderen Zeitpunkt und nimmt so Druck vom Markt profitieren auch die, die weiterhin im Winter ihre Tanks füllen müssen. Ist also nicht so abwegig wie es zunächst klingt, "schadet" dem Anbieter und hilft letztlich der Gruppe.

Die "Aufregung" des Oellieferanten duerfte sich auch in Grenzen halten wenn der Tanker zwei Oeltanks gleich nebenan zueinander in einer Fahrt auffuellen kann, vielleicht sogar, dank Dir, einen zusaetzlichen Kunden gefunden hat - und eine kleine aber feine Zutat fehlt: Du schuldest Deinem Nachbarn ganz sicher nichts durch die Absprache. :)

Wie gesagt, auf der Ebene des individuellen Lieferanten macht das kaum einen Unterschied, er gibt ja auch die Preise nur an den Markt weiter und schlägt seine Marge drauf. Auf der Ebene der OPEC führt eine überraschende Kaufzurückhaltung aber durchaus schonmal zu Verwirrung, und snapnames ist hier eher sowas wie die OPEC als eine Niederlassung von "Brennstoffhandel Schmidt".

Vielleicht ja, vielleicht nein. Kommt auf den Analyst an und was er im Schilde mit dem Abraten fuehrt. Falls es seine ehrliche fachmaennische Meinung ist, hat er natuerlich lediglich sein Amt als Analyst erfuellt. Falls er vermeintlich unbefangen tatsaechlich das Vertrauen seiner Kunden ausnuetzt, rein um die Aktien eines Konkurrenten, von welchen er indirekt profitiert, zu pushen, dann ist er ein Betrueger. Aber sowas wird bekanntlich laengst geahndet. Keyword: Enron. :)

Punkt für Dich, das war natürlich ein saublödes Beispiel. Aber wer denkt bei Aktien schon gleich an Betrug ;)

Das ist der springende Punkt, weil es massgeblich zwischen tacid collusion (ohne Absprache) und proactive collusion (mit Absprache) unterscheidet.

Ich meine es macht keinen qualitativen Unterschied ob man sich mit oder ohne Absprache auf gleiche Weise verhält. Was zählt ist einzig das Verhalten, und es gibt wie dargestellt auch andere nonverbale Kommunikations- und Verständniswege als direkte Absprachen. Wo will man da die Grenze ziehen? Ist eine Anstiftung zu einer Straftat nicht mehr strafbar wenn sie nicht verbal sondern nur mit einem Kopfnicken kommuniziert wurde, bei dem aber allen Beteiligten klar sein musste was es bedeutet? Es ist auch der Fall vorstellbar in dem ich mich bereits entschieden habe nicht mitzubieten und dann eine entsprechende Anfrage erhalte. Muss ich jetzt ablehnen und entgegen meiner Überzeugung doch den Preis treiben, weil ja nun aus einer "tacit collusion" eine "proactive collusion" geworden ist?

...wird fortgesetzt
 
Ich sage es nochmal ganz klar: Es gibt Fälle in denen auch die Absprache zur Zurückhaltung von Geboten m.E. ganz klar als betrügerisch einzustufen ist. Hier gibt es auch nichts zu beschönigen. Eine besondere Dimension bekommt das zum Beispiel wenn der Gewinn hinterher in der Gruppe aufgeteilt wird (Beispiel: Domain wird von einem Gruppenmitglied ohne Gegenwehr weit unter Wert ersteigert und von der ganzen Gruppe bezahlt, anschliessend innerhalb der Gruppe erneut versteigert und der "hinterzogene" Gewinn aufgeteilt). Aber so einfach ist es längst nicht immer. Jeder muss für sich selbst entscheiden wo er die Grenze zwischen wirtschaftlicher Vernunft und Betrug zieht, das deutsche Recht und die Auktionsbedingungen der Anbieter sind da keine grosse Hilfe...
Gruss,
Holger
 
Moin Holger,
Hallo John,
jetzt wird es wissenschaftlich ;)
Ueberfordere mich jetzt aber bitte nicht. ;)
Ist ein solches Vorgehen tatsächlich egoistisch wenn mehrere Beteiligte davon profitieren? Klar denkt jedes Individuum irgendwann auch an seinen eigenen Vorteil (sonst wäre es wirtschaftlich dumm das Verhalten fortzuführen wenn man selbst nie zum Zug kommt). Aber egoistisch ist es m.E. deswegen noch nicht, weil letztlich eben mehrere Beteiligte davon profitieren.
Egoismus in absoluter Reinform duerfte eher die Ausnahme als die Regel sein. "Ich hab Dich bei Deiner Auktion beschissen weil ich Deine Domain unbedingt billig will um mit dem dicken Reibach den ich beim Verkauf Deiner (ehemaligen) Domain einstreiche meinem armen Kind u.a. auch mal neue Schuhe kaufen zu koennen. Du 'verdienst ja genug'. Ich eben nicht. Sorry." Beispiele periphaerer Umstaende, welche "puren Egoismus" verwaessern, gibt es zuhauf - deswegen bleibt es jedoch trotzdem Egoismus. Wenn Du eine Deiner hart erkaempften Domains zu einem sehr fairen Startpreis in die Auktion stellst um damit auch etwas "Bieterstimmung" zu erzeugen, und ich mich mit der Bietergruppe abspreche, um Deine Domain fuer den Startpreis abzustauben, dann sind Du und der Auktionator mir sch...egal. Ich allein will das Ding egal wie. Ich waere klar als egoistische Sau einzuordnen, weil mir jedes Mittel offensichtlich Recht war bzw. "the end justifies the means". Natuerlich kann ich es ja wunderschoen rationalisieren mit "Selbst schuld Holger! Haettest ja einen hohen Startpreis angeben koennen. Business is business. All is fair in love and war blablubblablub". Vielleicht erzaehle ich Dir noch was von Windoof 95 und Billyboy in Redmond und "wie es eben ist" mit "Ellenbogen und so". *gg* Deine egoistische Reinkultur-These im Zusammenhang mit proaktiv konzertiertem Auktionsbetrug kannst Du uebrigens auch bei shill bidding vergessen. Flashback:
Das Verhalten ist also egoistisch und gerade darum auch zurecht sozial nicht akzeptiert.
Der weitaus ueberwiegnde Anteil von "erfolgreichem" shill bidding wird durch Absprachen mit einer oder mehreren Personen getaetigt (im Extremfall steckt manchmal sogar der Auktonator mit unter der dreckigen Decke). Es geht dabei ebenfalls um manus manum lavat. Die Absprachen sind Deals wo auch andere direkt oder indirekt, fueher oder spaeter profitieren sollen. Deswegen bleibt der shill bidder jedoch trotzdem eine egoistische Sau.
Das sagt allerdings noch nichts darüber aus ob es auch moralisch vertretbar ist, sonst könnte man ja auch behaupten ein gemeinschaftlicher Raub mit anschliessendem Teilen der Beute wäre nicht egoistisch...
*hehe* Eben. :)
Das hängt wiederum stark von der Einstellung der Beteiligten zueinander ab. Ich kann mir durchaus auch in diesem Kontext altruistisches Verhalten vorstellen, das keinerlei subjektiv wahrgenommene Verpflichung eines anderen impliziert.
So ist es Holger. Obwohl die Ausnahmen natuerlich wichtig sind, denke ich jedoch, dass altruistisches Verhalten kaum etwas mit der Regel zu tun hat. Und selbst die altruistischen Ausnahmen sind oft nicht so altruistisch wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Auch da hat "Reinkultur" seltenheitswert.
Aber um mal bei Deinem Beispiel-Gesetzestext zu bleiben: Sofern ein Auktionsveranstalter in seinen Vertragsbedingungen nicht gegenteiliges formuliert und ggf. dazu noch eine Vertragsstrafe festschreibt wird es nach deutschem Recht eher schwierig sein aus einer Zurückhaltung ein rechtsrelevantes Delikt zu machen.
Es geht um konzertierte, auf Absprachen basierte Zurueckhaltung mit dem Motiv eine Auktion zu verfaelschen, nicht um reine Zurueckhaltung. Aber wenn Du meinst dass man in Deutschland mit offensichtlichem Auktionsbetrug dieser Art nicht belangt werden kann, dann ist wohl alles i.O.. Wie das vielleicht irgendwo in anderen Teilen der Welt gehandhabt wird, ist ja eher nebensaechlich. Oder nicht? :Angel:
Im Kartellrecht sollte das natürlich eine Bedeutung haben, aber es findet sich zumindest im deutschen Strafrecht nichts was sich explizit auf Auktionen bezieht. Am ehesten kommt mir noch der §298 StGB in den Sinn:....
Nun gibt es aber erhebliche Unterschiede zwischen einer Auktion und einer Ausschreibung, so dass die Regelung insbesondere auf Domainauktionen keine Anwendung finden dürfte.
Eine Ausschreibung ist eine Einladung zum bieten und somit ebenfalls eine Art Auktion. Erheblich Unterschiede mit den dabei angewendeten Betrugsmethoden existieren nicht. Betruegerische Absprachen z.B. sind nicht selten. Ich spreche da auch ein bisschen aus eigener Erfahrung. ;)
Im rein juristischen Sinn dürfte es also eher schwierig sein einem solchen Vorgehen einen Riegel vorzuschieben.
Wenn es um genug Geld geht halte ich es fuer sehr wahrscheinlich, dass die Faelschung einer Auktion durch belegbar konzertiere Absprachen gewisser "Bieter" sehr wohl vor dem Richter landen duerfte und ein entsprechendes Urteil gegen die Bieter gefaellt werden koennte - erfreulicherweise sogar in Deutschland. :)
Umso wichtiger ist ein klarer moralischer Standpunkt.
Ach so ja. :)
Ja, und das würde ich in vielen Fällen auch wenn zunächst absurd klingt eher als egoistisch einstufen. Das erworbene Produkt ist hier nämlich entweder die entsprechende PR (siehe die immer wieder spektulären, aber eigentlich völlig sinnfreien Goldenpalace-Auktionen) oder noch schlimmer gekauftes soziales Ansehen (bei Benefiz-Auktionen, die natürlich entsprechend öffentlich beobachtet werden), welches man dann eben seinem Mitbieter nicht gönnt. Man könnte ja ebensogut auch anonym spenden wenn es tatsächlich nur um fundraising gehen würde.
Das klingt keinesfalls absurd und diese Farce wurde schon oft berechtigt bemaengelt.
Das bezog sich auf das Heizöl, und sicher ist das kein perfektes Beispiel. Aber auch kein ganz schlechtes.
Irgendwelche entfernte Zusammenhaenge mit Auktionen mag es mit dem Heizoel und OPEC wohl geben, ist mir aber doch ein bisschen zu weit gegriffen. :)

Fortsetzung...
 
Ich meine es macht keinen qualitativen Unterschied ob man sich mit oder ohne Absprache auf gleiche Weise verhält. Was zählt ist einzig das Verhalten, und es gibt wie dargestellt auch andere nonverbale Kommunikations- und Verständniswege als direkte Absprachen.
Es besteht ein erheblicher Unterschied und man verhaelt sich nicht auf die gleiche Weise. Ein rechtschaffener Bieter baut ueber Zeit, manchmal ueber Jahre, in seinem Bieterumfeld ein natuerliches, non-verbales Kommunikationsnetz auf - ohne jegliche direkte Absprache. Ein "free agent" in einer Auktion lernt und - ueber Zeit - erlernen Mitbieter ebenso die Bietverhalten und bevorzugten Objekte. Ein Besipiel, welches ich sicherlich schon hundertfach bei Auktionen erlebt habe: Das zur Versteigerung anstehende Objekt hat fuer mich einen offensichtlichen Mindestwert. Ich weiss jedoch genau, dass ein anderer Bieter den Mindestwert wesentlich hoeher einstufen duerfte bzw. historisch den Zuschlagspreis bei anderen Bietern ins Utopische getrieben hat - vielleicht zur Abschreckung um sich strategisch ein Monopol aufzubauen wo niemand mehr mitbietet oder vielleicht auch weil er diese Art Objekt unbedingt und staendig braucht. Ich ueberlasse ihm das Objekt gemeinhin nicht ohne Gebot(e), weil ich ab und zu eben "seinen Mist" auch moechte und genau weiss, dass die absehbare Gewinnspanne bei einer bestimmten Gebotshoehe ausgesprochen gut ist. Als "free agent" werde ich ihm das Objekt also nicht einfach schenken. Nun koennen (mindestens) zweierlei Konstellationen entstehen:
1. Ich treibe ihn zu meinem Preis und er steigt mal zur Abechslung und ohne Worte aus und ueberlaesst mir das Objekt. Ich lerne das und die anderen Bieter auch.
2. Ich treibe ihn zur Abwechslung mal weit ueber meinen Preis und lasse meine vermutete Gewinnspanne absichtlich erheblich schrumpfen. Ich weiss, dass ich mit seinem Gegengebot ziemlich sicher rechnen kann. Dann steige ich ploetzlich aus. Das nennt man bei Auktionen "dumping". Er musste also weit mehr schlucken als er wollte. Wenn wir uns wiedersehen, wird er gelernt haben, dass ich ihn Geld kosten kann ohne das es mich einen gruenen Pfennig kostet.
Bei der naechsten Auktion erscheint noch eins seiner Lieblingsobjekte. Wieder ziehe ich ihn hoch zu dem von mir als noch Schnaeppchen angesehenen Preis - schenke ihm nichts, ueberlasse ihm jedoch das Objekt nach seinem Gegengebot. Ich habe gelernt, dass derartige Bieter dadurch oefters wertvolle Signale empfangen, welche letztlich fuer mich, fuer ihn, den Eigentuemer des Ersteigerungsobjektes, und den Auktionator oft zu allseitigen Vorteilen fuehren koennen. Die Auktion macht Spass und funktioniert wunderbar. Oefter als nicht, laesst mich der "Liebhaber-Bieter" danach auch ab und zu in Ruhe und steigt bei (oder vor) meinem Hoechstgebotspreis aus. Es ist manchmal schwierig, aber doch letztlich sehr schoen. :)
Wo will man da die Grenze ziehen?
Genau da, wo natuerliche, ueber Zeit und Erfahrung aufgebaute, non-verbale "Kommunikationskanaele" aufhoeren und plumpe und eklatant betruegerische Direktabsprachen konzertiert werden. Leute, welche derartge Machenschaften dauerhaft und ziemlich regelmaessig praktizieren, haben imho in einer Auktion nichts verloren, weil sie Auktionen zerstoeren. Wie bereits angemerkt habe ich selbst keine ganz reine Weste mit direkten Absprachen. Es gab sie schon ueber die Jahre hier und da. Dadurch bin ich jedoch nicht zu feige und realitaetsentfremdet geworden, als dass ich direkte Absprachen nicht deutlich als eine Variante von Auktionsbetrug bezeichne. Ich benoetige dafuer auch keinen "deutschen Gesetzestext" der mir dies einblaeut oder mir Angst machen soll. Ich gebe es offen zu und bedauere aufrichtig jeden, der meint, dass konzertierte direkte Absprachen unter Bietern bei Auktionen "irgendwie normal" sind.

Viele Gruesse

John
 
....und die Moral von der Geschicht....
miteinander reden ´gildet` nicht

will sagen: Kommunikation und daraus resultierendes Handeln kann strafbar oder unmoralisch sein.

Schlussfolgerung: Foren schliessen und Mund halten
 
Schlussfolgerung: Foren schliessen und Mund halten
Nee. Lesen und lernen ist eher angesagt. Ich habe 20 Jahre regelmaessige Beteiligung bei Offline-Auktionen auf dem Buckel, in ein paar Wochen bin ich 10 Jahre bei Ebay (fast fuenfstellig Bewertungen, 99.9% +), und mehrere Jahre als Berater eines kalifornischen Auktionshauses im Bereich Auktionsschwindel "erlitten". Ich bin jetzt einfach mal so forsch und behaupte, dass ich eine fundierte Meinung zu Auktionen, Auktionsschwindel usw. liefern kann. Von Rainer (Dotster) und Holger (Quaderno), beide ganz prima Kerle, kann ich sicherlich noch viel lernen, aber nicht hinsichtlich Auktionen => diesbezueglich ist es wohl eher umgekehrt wie es mir erscheint.
 
Ja, zweifellos hast Du da einiges mehr an Erfahrung aufzubieten John.

Vielleicht kommt die diesmal nicht ganz perfekte Passung unserer Meinungen ja daher dass wir berufs- und erfahrungsbedingt einfach bestimmte Wahrnehmungspräferenzen entwickelt haben. Du sieht mit Deinem Hintergrund zuerst den zu erwartetenden Betrug während Rainer und ich eher auf die möglichen positiven Aspekte der Kommunikation achten. Irgendwie freut sich der Psychologe in mir immer erstmal wenn Leute überhaupt miteinander reden ;)

Aber es stimmt schon: Es gibt bei jeder Form von Auktionsabsprachen auf einer der beiden Seiten (mindestens) ein potenzielles Opfer, und in dessen Interesse sollte man sich der Konsequenzen seiner Entscheidung immer bewusst sein.
Danke für die anregende Diskussion!
Gruss,
Holger
 

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