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und mit schadlos halten is da gar nichts... das "Verbrechen wir in D begangen" also kann auch in D abgemahnt werden...

Klar. Ist zwar kein "Verbrechen", aber das mit der Abmahnung ist klar.

Trotzdem kann man dann seine Kosten per Klage bei der Lieferfirma eintreiben – das ist mit "schadlos halten" gemeint.
 
Danke für Eure Antworten.

Trotzdem kann man dann seine Kosten per Klage bei der Lieferfirma eintreiben – das ist mit "schadlos halten" gemeint.

Wenn die Lieferfirma noch existiert...und man gewinnt.....und wenn ich mich recht entsinne, sind Prozesse und Anwälte in UK kostspieliger als in Deutschland. Ich habe da als Unternehmer in Deutschland kein gutes Gefühl dabei. :froown:
 

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