und mit schadlos halten is da gar nichts... das "Verbrechen wir in D begangen" also kann auch in D abgemahnt werden...
Klar. Ist zwar kein "Verbrechen", aber das mit der Abmahnung ist klar.
Trotzdem kann man dann seine Kosten per Klage bei der Lieferfirma eintreiben – das ist mit "schadlos halten" gemeint.