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anerkannte domain und projektbewertung

Man sollte immer auch den Aufwand bedenken und die Publikationspflichten.

Du hast als GF einer GmbH eine Menge Verpflichtungen, auch und gerade, wenn es mal nicht so läuft, wie erhofft.

Außerdem kann dann jeder Arithmos, der Nachbar, Deine Kunden, die nächste Freundin und die Ex hier nachschauen, wie es gerade so bei Dir läuft:

https://www.unternehmensregister.de/

:-)

Gruß
M.
 
ich sehe das nicht als sooo kompliziert an...

a. warum willst du unbedingt die Domains in eine GmbH reinbringen? - wenn es dir tatsächlich nur darum geht, die 25k Einlage zu realisieren, wäre das nicht nur der komplett falsche Weg - denn wer schon mal eine Sachgründung hinter sich hat, wird wissen, das selbst das FA intern dann doch ganz anders reagieren kann (nach der Gründung), als zuvor mit einem Mitarbeiter besprochen. Pauschal würde ich sagen - Finger weg von Sachgründung.

Gut zusammengefasst!

c. wenn es frei von dir gereggte Domains sind, dann würde ich auf jedenfall die Klappe halten und einen Teufel tun, dafür Buchwerte durch Gutachten und Einbringung in die GmbH, zu veröffentlichen.
Nicht umsonst werden solche Domains als selbsterschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgut gesehen. Es entstehen daher erst bei einem Verkauf Buchwerte.
Ergo, solche Domains sollte man sofort ins Ausland ziehen und über eine Auslandsgesellschaft vermarkten.

uiui ok kalle ist bekannt für die Panama Varianten...aber vorsicht! ...sowas könnte man als Steuerhinterziehung (wenn vorsatz nachgeweisenkann) bezeichnen.
Bei einer Verschiebung von Kapital muss immer der aktuelle Marktwert als Wertansatz gewonnen werden...also wenn du z.b. auf deinem Rechnung Kaufangebote hast solltest du zumindest diesen Wert als Buchwert ansetzen.
Falls du eine Verschiebung der Domains ins Ausland vorhast kontaktiere in jedem Fall einen Steuerberater...






D
 
ich glaub ich bleib bei der gbr .. klingt alles so komplex .. letztendlich waere ich in der gmbh allein unterhalter ... keine angestellten .. etc ..
 
@hmm
du solltest in jedem fall für das operative geschäft eine gmbh gründen.
kannst ja auch eine "mini" gmbh gründen und das stammkapital über mehrere jahre einzahlen.
allerding gibt es noch einen vorteil wenn deine domains in einer gmbh sind.
im falle eines verkauf der domain (s) aus einer gbr (du schreibst du bist alleine? ...in dem fall kannst du keine gbr "gründen") oder ek wird die komplette steuerlast in dem jahr des verkaufs fällig.
verkaufst du aus einer gmbh ist die steuerbelastung geringer und du hast die möglichkeit über dividenden den verkaufserlös über mehrere jahre zu strecken, um dadurch die steuerlast zu minimieren.

eine andere möglichkeit ist noch die grünung einer gmbh und co kg.
hier hast du den vorteil deine domains in die gesellschft zu schieben ohne den "wert" aufzudecken....bedeutet keine diskussion mit dem finanzamt.
dein haftungsrisiko wäre beschränkt..weiss aber nicht, ob eine minigmbh auch als "hafter" bzw. komplementär durchgeht.

ausserdem solltest du berücksichtigen, ob du den exit in form eines domainverkaufs oder firmen/projektverkaufs planst.
hier könnte es auch snn machen eine holdingstruktur zu planen bzw. aufzubauen.

es gibt in der tat viele möglichkeiten.
eine sehr gute steuer und rechtsberatung bekommst du hier:
GÖRG Rechtsanwälte - Ihre Wirtschaftskanzlei in Berlin, Essen, Frankfurt, Köln und München - Über Uns
 
Sehr interessanter Thread. Wollte ich nur mal anmerken. Weitermachen! :D
 
Man sollte immer auch den Aufwand bedenken und die Publikationspflichten.

Du hast als GF einer GmbH eine Menge Verpflichtungen, auch und gerade, wenn es mal nicht so läuft, wie erhofft.

Außerdem kann dann jeder Arithmos, der Nachbar, Deine Kunden, die nächste Freundin und die Ex hier nachschauen, wie es gerade so bei Dir läuft:

https://www.unternehmensregister.de/


die daten die man hier veröffentlichen "muss" besitzen absolut keine aussagekraft....es gibt weder eine Gewinn und Verlustrechnung noch sonstige Infos um das Unternehmen zu bewerten.
Es ist ein leichtes Bilanzen so zu bauen, wie man möchte...
 
Gut zusammengefasst!


uiui ok kalle ist bekannt für die Panama Varianten...aber vorsicht! ...sowas könnte man als Steuerhinterziehung (wenn vorsatz nachgeweisenkann) bezeichnen.
Bei einer Verschiebung von Kapital muss immer der aktuelle Marktwert als Wertansatz gewonnen werden...also wenn du z.b. auf deinem Rechnung Kaufangebote hast solltest du zumindest diesen Wert als Buchwert ansetzen.
Falls du eine Verschiebung der Domains ins Ausland vorhast kontaktiere in jedem Fall einen Steuerberater...

nun, da gabe ich dir recht, aber nicht in vollem Umfang, denn ich habe extra geschrieben:

...wenn es frei von dir gereggte Domains sind...

wie gesagt, hier sind noch keine Buchwerte entstanden - nehmen wir ein kleines, nahes Beispiel, ich schreibe an einem Buch und schreibe es aber erst Jahre später in meinem Ruhesitz zuende. Die Zeilen im Buch die ich in DE geschrieben habe - egal wieviel - sind ebenso als selbsterschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.
Wenn ich dann wie erwähnt mein Buch Jahre später in einem anderen Land zuende schreibe, sind bis Dato noch keine Buchwerte entstanden, somit auch keine Verschiebung von Kapital - nochmal, das geht nur bei frei registrierten Domains, oder bei Domains die noch keine Buchwerte haben ;)
 
nun, da gabe ich dir recht, aber nicht in vollem Umfang, denn ich habe extra geschrieben:



wie gesagt, hier sind noch keine Buchwerte entstanden - nehmen wir ein kleines, nahes Beispiel, ich schreibe an einem Buch und schreibe es aber erst Jahre später in meinem Ruhesitz zuende. Die Zeilen im Buch die ich in DE geschrieben habe - egal wieviel - sind ebenso als selbsterschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.
Wenn ich dann wie erwähnt mein Buch Jahre später in einem anderen Land zuende schreibe, sind bis Dato noch keine Buchwerte entstanden, somit auch keine Verschiebung von Kapital - nochmal, das geht nur bei frei registrierten Domains, oder bei Domains die noch keine Buchwerte haben ;)
das stimmt so defnitiv nicht...wenn ich zeit habe suche ich nach dem passenden steuergesetz.
es ist eigentlich auch logisch...das finanzamt würde es nie zulassen wenn du eine selbsgereggte sex.de nach panama für 0 euro verschiebst....
eine einlage der domains ohne aufdeckung des aktuellen werts geht NUR in eine gmbh und co kg.
 
das stimmt so defnitiv nicht...wenn ich zeit habe suche ich nach dem passenden steuergesetz.
es ist eigentlich auch logisch...das finanzamt würde es nie zulassen wenn du eine selbsgereggte sex.de nach panama für 0 euro verschiebst....
eine einlage der domains ohne aufdeckung des aktuellen werts geht NUR in eine gmbh und co kg.

da bin ich gespannt ;) ...

...denn wer will denn bitte den Buchwert einer frei registrierten Domain bemessen (da sind wir wieder bei der Ausgangsfrage) und auf welcher Grundlage? Schätzung? wie willste ein Buch schätzen, das noch nicht zuende geschrieben ist?
Eine videorekorder.de war sicherlich in 2002 deutlich mehr wert als heute, also auch hier fehlt es mir völlig an einer Grundlage, über Jahre einen festen Buchwert zu erkennen.
 
da bin ich gespannt ;) ...

...denn wer will denn bitte den Buchwert einer frei registrierten Domain bemessen (da sind wir wieder bei der Ausgangsfrage) und auf welcher Grundlage? Schätzung? wie willste ein Buch schätzen, das noch nicht zuende geschrieben ist?
Eine videorekorder.de war sicherlich in 2002 deutlich mehr wert als heute, also auch hier fehlt es mir völlig an einer Grundlage, über Jahre einen festen Buchwert zu erkennen.

dau hatte ich schon was geschrieben.
es geht um den aktuellen wert.
du kannst auch die domains zum buchwert nicht inne steueroase schieben...
als aktuelle wert nimmt das fa z.b. ähnliche verkäufe oder angebote die du schonmal bekommen hast...
das schlimme ist das das fa etwas behaupten kann und du das gegenteil beweisen musst...aber ich suche noch ;-)

aber ich muss sagen, dass du ganz schön mutig bist.
hattest du schonmal eine bp?
bzw. hat das fa dein seychellen konstrukt abgesegnet?
...würde mich echt interessieren...
 
dau hatte ich schon was geschrieben.
es geht um den aktuellen wert.
du kannst auch die domains zum buchwert nicht inne steueroase schieben...
als aktuelle wert nimmt das fa z.b. ähnliche verkäufe oder angebote die du schonmal bekommen hast...
das schlimme ist das das fa etwas behaupten kann und du das gegenteil beweisen musst...aber ich suche noch ;-)


ich denke wir lassen das lieber bis du was gefunden hast ;)

denn:

- welcher Buchwert?
- welcher aktueller Wert?

wir reden nachwievor von frei registrierten Domains.

sorry verstehe deine Aufführung überhaupt nicht...

...und ja ich hatte schon BP'en - bin im 3. Jahrzehnt selbständig und habe aber die Anzahl nicht gezählt.
 
ich denke wir lassen das lieber bis du was gefunden hast ;)

denn:

- welcher Buchwert?
- welcher aktueller Wert?

wir reden nachwievor von frei registrierten Domains.

sorry verstehe deine Aufführung überhaupt nicht...

...und ja ich hatte schon BP'en - bin im 3. Jahrzehnt selbständig und habe aber die Anzahl nicht gezählt.

ok ist ja ein recht komplexer stoff...daher nochmal etwas beispielhafter:

möglichkeit 1.

du kaufst sex.com für 1000 euro mit deiner gmbh oder auch privat.
nun möchtest du diese domain in eine panamageselsschft einlegen ( vorausstzung diese gesellschaft gehört ebenfalls dir)
so wie ich dich verstanden habe, wäre ein übertrag für 1000 euro möglich ( das heisst die panagellsch. zahlt 1000 euro an deine deutsche gmbh und dich privat.
imho müsstet du 1000 euro versteuern.

ich bin der überzeugung dass ein übertrag nur zum zeitwert möglich ist.
die bestimmg des zeitwerts kann durch ein gutachten und ähnliche verkäufe erfolgen.
ist somit eine verhandlungssache mit dem fa.
überträgst du die domain zum buchwert ist es eine verdeckte gewinnausschüttung.
machst du es sytemamtisch und mit vorsatz ist es eine steuerhinterziehung.

bei einer frei gereggten domain sieht es genauso aus.
eine übertragung ist nur zum zeitwert bzw. wie unter fremden dritten möglich.

finde es allerdings erstaunlich, dass du nach 30 jähriger geschäftstätigkeit und mehreren bp dieser meinung bist...eventuell hast du einfach glück gehabt oder eben nicht alles offen gelegt.
 
ok ist ja ein recht komplexer stoff...daher nochmal etwas beispielhafter:

möglichkeit 1.

du kaufst sex.com für 1000 euro mit deiner gmbh oder auch privat.
nun möchtest du diese domain in eine panamageselsschft einlegen ( vorausstzung diese gesellschaft gehört ebenfalls dir)
so wie ich dich verstanden habe, wäre ein übertrag für 1000 euro möglich ( das heisst die panagellsch. zahlt 1000 euro an deine deutsche gmbh und dich privat.
imho müsstet du 1000 euro versteuern.

ich bin der überzeugung dass ein übertrag nur zum zeitwert möglich ist.
die bestimmg des zeitwerts kann durch ein gutachten und ähnliche verkäufe erfolgen.
ist somit eine verhandlungssache mit dem fa.
überträgst du die domain zum buchwert ist es eine verdeckte gewinnausschüttung.
machst du es sytemamtisch und mit vorsatz ist es eine steuerhinterziehung.

bei einer frei gereggten domain sieht es genauso aus.
eine übertragung ist nur zum zeitwert bzw. wie unter fremden dritten möglich.

finde es allerdings erstaunlich, dass du nach 30 jähriger geschäftstätigkeit und mehreren bp dieser meinung bist...eventuell hast du einfach glück gehabt oder eben nicht alles offen gelegt.

ich schreibs mal bissle grösser:

wir reden hier nachwievor NUR von frei registrierten Domains, die noch nie verkauft wurden und immer in seinem Besitz waren - hier sind niemals Werte/Buchwerte entstanden
:D
 
bei einer frei gereggten domain sieht es genauso aus.
eine übertragung ist nur zum zeitwert bzw. wie unter fremden dritten möglich.

Ihr sprecht aneinander vorbei. Hier geht es nicht um sex.de, sondern z.B. um

trockenanzug.net
wickelrucksack.org
zirkulationspumpe.net
puppengeschirr.org
sattelstuetze.org
trockenanzug.org
trockenmauer.org
zirkulationspumpe.org
holzpferd.net
edelstahlregale.org

Kannst Du heute frei reggen. Zu welchem Wert willst Du die denn dann in eine Gesellschaft einbringen? KH hat doch geschrieben:

Ergo, solche Domains sollte man sofort ins Ausland ziehen und über eine Auslandsgesellschaft vermarkten.
... und nicht 15 Jahre, nachdem man z.B. eine sex.de frei registriert hat ...

Gruß
M.
 
ich schreibs mal bissle grösser:

wir reden hier nachwievor NUR von frei registrierten Domains, die noch nie verkauft wurden und immer in seinem Besitz waren - hier sind niemals Werte/Buchwerte entstanden
:D

arithmos das impliziert, dass die domains länger in seinem besitz waren...
wie auch immer...wenn es um wertlose domains geht müssen sie ja auch nicht ins ausland umgezogen werden.
Internationales Steuerrecht in der ... - Google Bücher

hier ist gute allgemeine zusammenfassung.

kalle mir ist klar dass es um frei registrierbare domains geht...aber das spielt in dem zusammenhang KEINE rolle.
wieder en beispiel.
du reggst heute kostenfrei die domain dfg4.de. morgen wird bekannt das es eine neue methode gibt das altern zu stoppen. die methode heisst dfg4.de und erhältst am gleichen tag ein angebot über 100 k euro für die domain.
möchtest du nun diese domain in eine gesellschaft übertragen die dir gehört sind 100 k anzusetzen.

ein übertrag in eine gesellschaft die du selbst kontrollierst ist nur möglich , wenn man den preise wie unter fremden dritten ansetzt ( das muss dem fa begründet werden).
bei einem transfer ins ausland wird das fa genauer hinschauen...bei einem transfer innerhalb deutschlands weniger.

f
 
sehe ich richtig, dass es dann sinn macht zwei gmbh's zu führen? die eine
macht das operative geschäft, die andere ist domaininvestor oder ähnlich?

wie nutzt dann gmbh 1 die domains von gmbh 2? pachtverhältnis?

ric

Weiß dazu jemand etwas? Würde mich auch sehr interessieren.
 
arithmos das impliziert, dass die domains länger in seinem besitz waren...
wie auch immer...wenn es um wertlose domains geht müssen sie ja auch nicht ins ausland umgezogen werden.
Internationales Steuerrecht in der ... - Google Bücher

hier ist gute allgemeine zusammenfassung.

kalle mir ist klar dass es um frei registrierbare domains geht...aber das spielt in dem zusammenhang KEINE rolle.
wieder en beispiel.
du reggst heute kostenfrei die domain dfg4.de. morgen wird bekannt das es eine neue methode gibt das altern zu stoppen. die methode heisst dfg4.de und erhältst am gleichen tag ein angebot über 100 k euro für die domain.
möchtest du nun diese domain in eine gesellschaft übertragen die dir gehört sind 100 k anzusetzen.

ein übertrag in eine gesellschaft die du selbst kontrollierst ist nur möglich , wenn man den preise wie unter fremden dritten ansetzt ( das muss dem fa begründet werden).
bei einem transfer ins ausland wird das fa genauer hinschauen...bei einem transfer innerhalb deutschlands weniger.

du unterstellst aber jedesmal das Werte geschaffen wurden, zum Bsp. durch ein Angebot durch einen Zeitungsartikel usw...und selbst wenn ich heute an Harry Potter 23. Ausgabe schreibe, sagt das nicht aus, das hier jemals ein Wert entsteht. Meine ersten Zeilen eines bisher nicht veröffentlichtem Werk/Buch darf ich überall mitnehmen und dort weiter bzw. zuende schreiben, auch sodann vermarkten, wo ich will. Analog gilt das auch für jede Domain.

Bezgl. deines Links, der Gesetzgeber geht hier von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern aus - ich schrieb von selbsterschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern . das macht einen wesentlichen Unterschied ;)
 
sehe ich richtig, dass es dann sinn macht zwei gmbh's zu führen? die eine
macht das operative geschäft, die andere ist domaininvestor oder ähnlich?

wie nutzt dann gmbh 1 die domains von gmbh 2? pachtverhältnis?

muss ich mir glaub wirklich mal detailliert überlegen, liessen sich doch so auch
noch steuern optimieren.

ric

das schweizer steuerrecht unterscheidet in der besteuerung aktive und passive gesellschaften.
insofern könnte es gerade in der schweiz steuerlich sinnvoll sein, mit zwei gmbhs zu arbeiten.

in deutschland macht es vor allem wegen des insolvenzschutz sinn.
aber auch hier müssen die mietgebühren bzw. pacht wie unter fremden dritten geregelt werden.
nachteilig sind die kosten für die verwaltung von zwei gmbhs ( buchhaltung jahresabschluss usw.)
sollten die domains bereits in einer gmbh sein, macht es sinn die grösseren domains in gmbh und cokgs zu schieben, um eine ganze firma zu verkaufen.
ein vorteil hier ist, dass die reingeschobenen domains erst beim verkauf der gmbh und co g versteuert werden müssen.
schiebst du die domain in eine gmbh muss der zeitwert aufgedeckt werden...die steuer wird dann im gleichen jahr fällig und könnte die liquidität der "mutter" gmbh vermindern.
 
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