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anerkannte domain und projektbewertung

du unterstellst aber jedesmal das Werte geschaffen wurden, zum Bsp. durch ein Angebot durch einen Zeitungsartikel usw...und selbst wenn ich heute an Harry Potter 23. Ausgabe schreibe, sagt das nicht aus, das hier jemals ein Wert entsteht. Meine ersten Zeilen eines bisher nicht veröffentlichtem Werk/Buch darf ich überall mitnehmen und dort weiter bzw. zuende schreiben, auch sodann vermarkten, wo ich will. Analog gilt das auch für jede Domain.

Bezgl. deines Links, der Gesetzgeber geht hier von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern aus - ich schrieb von selbsterschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern . das macht einen wesentlichen Unterschied ;)

?!
sorry aber das ist bullshit...eine domain ist kein "selbstgeschaffenes" wirtschaftsgut.
du kannst es drehen und wenden wie du willst....es ist einfach so.
WIE UNTER FREMDEN DRITTEN ist die Massgabe...wenn du deine domain auch einer anderen domainerwanze für den preis verticken würdest ist es ok.
verkaufst du die domain eindeutig unter "zeitwert" ist es eine verdeckte gewinnausschüttung.
das trifft auch auf dein manuskript zu...sofern du es in deutschland geschrieben hast.
natürlich musst du dem finanzamt nicht sagen, dass du schon angebote bekommen hast...aber bei mails, sedo usw. ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass jemand vom fa irgendwas mitbekommt.

aber da ich so gerne wette biete ich diese auch dir an!
wir machen eine anfrage bei deinem zuständigen finanzamt indem wir eine fiktiv gereggte aber werthaltige domain (z.b. finanzamt.com oder steuern.de) in eine eigene gesellschaft ins ausland verschieben.
sollte das fa sagen, dass ein gutachten bzw. wertnachweis erforderlich ist, übernimmst du die kosten und zahlst beim nächsten stammtisch ein paar runden bier.
sollte das finanzamt sagen, das geht für 0 euro, weil sie ja kostenlos gereggt wurde übernehme ich die biere und die kosten für die stellungnahme des fa.
deal?
 
du unterstellst aber jedesmal das Werte geschaffen wurden, zum Bsp. durch ein Angebot durch einen Zeitungsartikel usw...und selbst wenn ich heute an Harry Potter 23. Ausgabe schreibe, sagt das nicht aus, das hier jemals ein Wert entsteht. Meine ersten Zeilen eines bisher nicht veröffentlichtem Werk/Buch darf ich überall mitnehmen und dort weiter bzw. zuende schreiben, auch sodann vermarkten, wo ich will. Analog gilt das auch für jede Domain.

Bezgl. deines Links, der Gesetzgeber geht hier von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern aus - ich schrieb von selbsterschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern . das macht einen wesentlichen Unterschied ;)

um nochmal auf dein buchbeispiel zu kommen...das passt echt gut zu deiner denkweise ;-)
das würde also heissen, dass z.b. ein deutscher schriftsteller der hier auch seinen wohnsitz hat aber immer die letzten zeile in dubai schreibt und auch dort verlegen lässt keine steuern auf die bucherlöse in deutschland zahlen muss?
auch wenn der schrifftsteller auswandern würde, müsste der schriftsteller anteilig hier steuern zahlen.
das ist natürlich praktisch nicht nachzuweisen...auch das domaingeschiebe ist schwer nachzuweisen (wenn es z.b. kein angebot gab).
trotzdem bleibt es illegal, wenn es vorätzlich passiert.

aber es bleibt jedem selbst überlassen...viele arbeiten unter dem motto "wo kein kläger da kein richter"...ich würde das niemals tun.
die fa werden immer vernetzter...man könnte erpressbar werden...es gibt dumme zufälle etc.
und gerade bei solchen delikteten gibt es schnell mal eine hausdurchsuchung...unedliche diskussionen mit dem fa usw.

also invetiert eure kohle in einen guten anwalt/steuerberater und verlasst euch in keinem fall auf foren oder auf leute die sagen "kein problem" mache ich seit jahren so....
 
um nochmal auf dein buchbeispiel zu kommen...das passt echt gut zu deiner denkweise ;-)
das würde also heissen, dass z.b. ein deutscher schriftsteller der hier auch seinen wohnsitz hat aber immer die letzten zeile in dubai schreibt und auch dort verlegen lässt keine steuern auf die bucherlöse in deutschland zahlen muss?
auch wenn der schrifftsteller auswandern würde, müsste der schriftsteller anteilig hier steuern zahlen.
das ist natürlich praktisch nicht nachzuweisen...auch das domaingeschiebe ist schwer nachzuweisen (wenn es z.b. kein angebot gab).
trotzdem bleibt es illegal, wenn es vorätzlich passiert.

aber es bleibt jedem selbst überlassen...viele arbeiten unter dem motto "wo kein kläger da kein richter"...ich würde das niemals tun.
die fa werden immer vernetzter...man könnte erpressbar werden...es gibt dumme zufälle etc.
und gerade bei solchen delikteten gibt es schnell mal eine hausdurchsuchung...unedliche diskussionen mit dem fa usw.

also invetiert eure kohle in einen guten anwalt/steuerberater und verlasst euch in keinem fall auf foren oder auf leute die sagen "kein problem" mache ich seit jahren so....

Um das auch von meiner Seite abzuschliessen, ja - geht auf jedenfall zu einem kundigen und international sehr versierten STB und WP. Das habe ich auch gemacht. Sich auf die Foren und auf Halbwissen zu verlassen wäre sicherlich der falsche Weg. Hier kann man nur die ersten Ansätze erfahren, was ihr draus macht ist natürlich euer Ding.
"Kein Problem" will mir Vadder nun gerne in den Mund schieben - würde ich nicht behaupten und habe ich nie gesagt. Ich weiss auch nicht von welchem Konstrukt er redet - da verwechselt er sicherlich was oder jemanden. :D
Es ging um Möglichkeiten und Varianten, Denkanstösse und Meinungen, Beispiele und Erfahrungen - mehr nicht.
Wer mehr oder weitere Infos braucht, der kann mich selbstverständlich per PM erreichen.
 
?!
sorry aber das ist bullshit...eine domain ist kein "selbstgeschaffenes" wirtschaftsgut.

dazu sage ich nix mehr, auch nicht zum Rest, das wird mir zu unsachlich und beantwortet auch nicht die Frage des TE.
Vielleicht traut sich noch ein "echter" STB oder Kenner was dazu zu sagen, damit man das auch abschliessen kann.

Also ist eine Domain ein selbstgeschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgut, ja oder nein?
 
Bezgl. deines Links, der Gesetzgeber geht hier von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern aus - ich schrieb von selbsterschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern . das macht einen wesentlichen Unterschied ;)

ein selbsterschaffenes immatr. wirtschaftsgut kann durchaus wesentlich sein...!?
ich hatte ja bereits einen tipp bzgl. eines guten Steuerbeistand gegeben.
vielleicht kannst du mir/uns auch einen Tipp geben?
Würde gerne die Kanzlei sehen, die deine meinung teilt.

Mit dem "Konstrukt" meinte ich deine erfahrungen bzgl. seychellen und der damit verbundenen steuerersparnis...darüber hattest du im domainerradio gesprochen.
oder?
 
Hallo,

der Thread ist ja wohl etwas aus dem Ruder gelaufen.
Die Verbindung einer klassischen Betriebsaufspaltung mit der gestellten Frage dürfte wohl nahe Null liegen, da es dazu eines erheblichen Vermögens bedarf, um die Administrationskosten für das Konstrukt wieder einzufahren.

Und das internationale Steuerrecht hier ins Spiel zu bringen, liegt offensichtlich auch neben dem Thema.

Wenn es - wie angegeben - lediglich darum geht, die Aufbringung der Stammeinlage für die GmbH zu vermeiden, dann sollte man doch eher ganz davon absehen, wenn nicht erhebliche Haftungsproblem zu erwarten sind.

Schöne Grüße

Reinhold
 
.....
Vielleicht traut sich noch ein "echter" STB oder Kenner was dazu zu sagen, damit man das auch abschliessen kann.

Also ist eine Domain ein selbstgeschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgut, ja oder nein?

Natürlich traue ich mich auf eine simple Frage eine simple Antwort zu geben.
Wie soll eine Domain ein selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftgut sein? Dazu müssten ja eigene Herstellungskosten angefallen sein.
Vermutlich meinst Du Projekte. Dort können eigene Herstellungskosten anfallen, die nach dem neuen BilMoG zu einem Wahlrecht beim Bilanzansatz führen.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Natürlich traue ich mich auf eine simple Frage eine simple Antwort zu geben.
Wie soll eine Domain ein selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftgut sein? Dazu müssten ja eigene Herstellungskosten angefallen sein.
Vermutlich meinst Du Projekte. Dort können eigene Herstellungskosten anfallen, die nach dem neuen BilMoG zu einem Wahlrecht beim Bilanzansatz führen.

Schöne Grüße

Reinhold

nun, ich will dir nicht widersprechen - du bist sicherlich der Fachmann von uns beiden, nur bitte ich zu bedenken, das die Herstellungskosten, die Registrierungsgebühr ist - ich erschaffe durch Registrierung ein bis dato nicht vorhandenes Wirtschaftsgut.
 
nun, ich will dir nicht widersprechen - du bist sicherlich der Fachmann von uns beiden, nur bitte ich zu bedenken, das die Herstellungskosten, die Registrierungsgebühr ist - ich erschaffe durch Registrierung ein bis dato nicht vorhandenes Wirtschaftsgut.

Die Registrierungsgebühr kann keinen eigenen Herstellungskosten sein, sondern allenfalls Anschaffungskosten, da sie an Dritte gezahlt wird.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Hallo,

der Thread ist ja wohl etwas aus dem Ruder gelaufen.
Die Verbindung einer klassischen Betriebsaufspaltung mit der gestellten Frage dürfte wohl nahe Null liegen, da es dazu eines erheblichen Vermögens bedarf, um die Administrationskosten für das Konstrukt wieder einzufahren.

Und das internationale Steuerrecht hier ins Spiel zu bringen, liegt offensichtlich auch neben dem Thema.

nein ganz und gar nicht!
denn wenn kalle schreibt:
ich sehe das nicht als sooo kompliziert an...

c. wenn es frei von dir gereggte Domains sind, dann würde ich auf jedenfall die Klappe halten und einen Teufel tun, dafür Buchwerte durch Gutachten und Einbringung in die GmbH, zu veröffentlichen.
Nicht umsonst werden solche Domains als selbsterschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgut gesehen. Es entstehen daher erst bei einem Verkauf Buchwerte.
Ergo, solche Domains sollte man sofort ins Ausland ziehen und über eine Auslandsgesellschaft vermarkten.

Sodele, das bissle aus dem Nähkästchen...wobei ich weder RA noch STB bin und das ganze nur Wege sind und keine Rechts, bzw. Steuerberatung. ;)

diese Aussage ist einfach falsch und kann gefährlich werden...sollte sie jemand ernst nehmen.

Insofern musste ich das Aussensteuergesetz "heranziehen"...Kalle glaubt mir ja einfach nicht ;-)
Vielleicht könntest du als Steuerberater den Punkt mit der Betriebsaufspaltung bzw. Verschiebung von immateriellen Vermögensgegenständen ins Ausland klarstellen?

Wenn es - wie angegeben - lediglich darum geht, die Aufbringung der Stammeinlage für die GmbH zu vermeiden, dann sollte man doch eher ganz davon absehen, wenn nicht erhebliche Haftungsproblem zu erwarten sind.
Das eigentliche Threadthema wurde ja bereits davor schon mehrfach beantwortet....

Und natürlich ist eine Domain kein selbstgeschaffenes Wirtschaftsgut...spielt aber bei einer Betriebsaufspaltung bzw. Verschiebung ins Ausland keine Rolle.
Vielleicht kann Dex auch nochmal darauf eingehen...

Die Registrierungsgebühr kann keinen eigenen Herstellungskosten sein, sondern allenfalls Anschaffungskosten, da sie an Dritte gezahlt wird.

Interessante Definition, die ich allerdings nicht nachvollziehen kann.
Beim klassischen Fall der Softwareentwicklung zahle ich auch "Dritten" Geld...eigene Entwickler, Freelancer etc. ...auch eine entwickelte "Marke" kostet Geld ( Werbeagenturen usw.)

Im Grunde fliesst immer Geld an Dritte bevor irgendein Wirtschaftsgut geschaffen werden kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich traue ich mich auf eine simple Frage eine simple Antwort zu geben.
Wie soll eine Domain ein selbstgeschaffenes immaterielles Wirtschaftgut sein? Dazu müssten ja eigene Herstellungskosten angefallen sein.

Selbstverständlich fallen Herstellungskosten an. Ich möchte behaupten, dass 80 Prozent meiner Arbeitszeit auf das (Er)finden, Prüfen, Bewerten und Registrieren von Keyword+tld entfallen. Schließlich hat weder die Denic noch ICANN oder sonst eine Registry (von wenigen speziellen Ausnahmen, wie der derzeitigen .info-Spätlese abgesehen) einen Domainkatalog von freien Domains zum Download. Das ist doch genau das, womit sich ein Domainer den ganzen Tag beschäftigt - und auch genau der Punkt, an dem sich die Wege des erfolgreichen von denen eines weniger erfolgreichen Domainers trennen. Eine Domain entsteht immer erst durch die Arbeitsleistung eines Registranten. Wer Zweifel daran hat frage mal bei denjenigen nach, die bei der ll.de-Vergabe erfolgreich waren.

Gruß
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Karl-Heinz, ich verstehe nicht, warum du bei einer neu registrierten Domain
ausdrücklich auf einen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand
beharrst. Wenn es um die bilanzielle Behandlung nach dem Handelsrecht geht,
dann unterscheidet doch beispielsweise das HGB schon prinzipiell zwischen

  • erworbenen

    und

  • selbst geschaffenen oder unentgeltlich erworbenen immateriellen
    Vermögensgegenständen des AV.
Selbstschnitzen kannst du Domains ja bisher noch nicht. Unentgeltlich bist
du auch nicht an sie gelangt, ergo handelt es sich doch um ersteres. Und
im Steuerrecht reden sie dann plötzlich vom immateriellen Wirtschaftsgut,
dass man dort nur aktivieren darf, wenn man es entweder geschenkt bekam
oder geerbt hat.

Und wenn wir das ganze jetzt noch unter IAS/IFRS-Gesichtspunkten
betrachten, drehen die meisten eh ab, denn dort gilt eine Website als ein
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert, sofern sie von einem
Unternehmen für den betriebsinternen oder externen Gebrauch entwickelt
wurde und bei deren Entwicklung interne Ausgaben entstanden sind.

Zu guter Letzt: am 1.1.2010 ändert sich das Aktivierungsverbot nach §248
wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ab dann hast du nämlich ein
Aktivierungswahlrecht, aber nur für selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des AV.

Soweit meine laienhafte Einlassung.

Ahoi!
 
Selbstverständlich fallen Herstellungskosten an. Ich möchte behaupten, dass 80 Prozent meiner Arbeitszeit auf das (Er)finden, Prüfen, Bewerten und Registrieren von Keyword+tld entfallen.
Fällt das nach HGB denn unter Forschungskosten? Denn die dürfen momentan
ja auch nicht aktiviert werden, sprich du kannst lediglich den Aufwand erfassen.

Was und wie setzt du als Kosten für die Registrierung einer Domain an?
(von den direkten Registrierungskosten an den Provider mal abgesehen)

Ahoi!
 
Hallo Matthias,

ich antworte - trotz PM - öffentlich, da ich denke, dass das Thema für alle von Interesse ist.
Grundsätzlich ist wieder zu unterscheiden zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV).
Im AV ist die handelsrechtliche Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände ab sofort zulässig (Ansatzwahlrecht), wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Wert zuverlässig bestimmbar).
Steuerlich ändert sich auch ab 2010 nichts. Es gilt weiterhin das Ansatzverbot für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftgüter.
Im UV gibt es keine ausdrückliche zu verallgemeinernde Regelung. Ein produzierender/herstellender Betrieb kann zu aktivierbaren immateriellen Herstellungskosten kommen, wenn sich diese Kosten klar bemessen und abgrenzen lassen. Die Abgrenzung unterscheidet dabei zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten. Forschungskosten sind immer sofortiger Aufwand. Entwicklungskosten können unter recht engen Voraussetzungen bestimmten Projekten zugeordnet werden. Selbst in der internationalen Rechnungslegung - die ja für ihre Luftnummern aus der Finanzkrise bekannt ist - wird meist die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Marken u.ä. gänzlich abgelehnt, da einfach die Gefahr der "Selbstbereicherung" zu groß ist.
Handelt es sich um eine überwiegende Handelstätigkeit kommt m.E. eine Aktivierbarkeit überhaupt nicht mehr in Frage. Gerne glaube ich Dir, das 80 % Deiner Zeit für Recherche etc. draufgeht, doch das könnte mit selbem Recht auch ein Immobilien- oder Autohändler behaupten.
Und ein Immobilienhändler mit Bauland im Portfolio, auf welches seine Weltreisen hinzuaktiviert sind, würde sich bei einem Kreditantrag eher lächerlich machen.
Das Finanzamt hingegen überprüft aus recht pragmatischen Gründen nicht die Zulässigkeit der Hinzuaktivierung solcher Kosten, da jede Hinzuaktivierung den Gewinn (und das Steueraufkommen) erhöht. Ein Betriebsprüfer - und ich war selbst einmal einer - wird einen Teufel tun, Fehler zu finden, welche die steuerliche Bemessungsgrundlage senken.

Fazit: Ich würde Deine selbsterstellten Vermögengsgegenstände als Domainer auf keinen Fall als Wirtschaftsprüfer testieren (und damit die Haftung bei einem Kreditantrag übernehmen).

Schöne Grüße

Reinhold
 
ist mir irgendwie alles zu heftig .. ich glaub ich bleib bei meiner gbr .. lief schon die letzten jahre gut ..

ihr könnt einem aber auch angst machen :D

trotzdem danke für die rege beteiligung.
 
ist mir irgendwie alles zu heftig .. ich glaub ich bleib bei meiner gbr .. lief schon die letzten jahre gut ..

ihr könnt einem aber auch angst machen :D
Als Erstes musst Du Dir klar sein, was Du erreichen willst. Damit meine ich nicht "Domains bewerten lassen, zwecks Sachgründung", sondern der eigentliche Grund Deiner Überlegung, den Du nur selbst beantworten kannst.

Vieles hier im Thread drehte sich um Steuervermeidung etc., aber das ist nicht unbedingt kongruent mit Zielen wie Haftungsbeschränkung, Risikobeschränkung oder Schutz der Domains.

Meine Ziele waren z.B. wie folgt gereiht:
1. Haftungsbeschränkung
2. einfaches Auslagern neuer Gesellschaften für erfolgreiche Projekte
3. steuerliche Aspekte beim Ausstieg aus dem DomBiz/Portfolioverkauf

Vadder hat Dir aufgezeigt, mit welcher Struktur Du wertvolle Domains schützen kannst.

Der Schwabe will Steuern sparen, auf Teufel komm raus.

Ich würde mit der Zielsetzung anfangen und Dich dann fragen, wie Du dahin kommst. Warum eigentlich nicht eine UG?
 
Ich habe mir alles mal durchgelesen und wollte euch meinen laienhaften Tipp im Bezug auf diverse "Steueroptimierungsprozesse" geben. Man kann so bestimmt Steuern sparen, aber ich verfahre immer nach dem einfachen Prinzip: Wenn ich lange überlegen muss, ob das legal ist und was das FA dazu sagt, lass ich es lieber bleiben.
 
Welches ist nun also die optimale Strategie im Sinne der von domainhengst so schön formulierten Ziele? Ich bin etwas verwirrt und versuche das bisher gesagte nochmal für alle zusammenzufassen.

Im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung ist es generell sinnvoll sein Domain Portfolio von dem operativen Geschäft zu trennen. Zu diesem Zweck gründet man zwei Gesellschaften: eine "Domain GmbH“ ( ggf. eine UG ohne Mindestkapital) und eine "Development GmbH/UG.“ Die Domain GmbH ist Inhaber aller Domains, welche von der Development GmbH dann im Rahmen eines Pachtvertrages „vermarktet“ werden. Mit Vermarktung meine ich das Projektieren der jeweiligen Websites (Content Aggregation etc.) mit dem Ziel die Domains für einen zukünftigen Verkauf (Exit) zu positionieren.

Darueberhinaus rät uns Vadder bei grösseren Projekten zur Gründung von GmbH und Co KG‘s.:
„hier hast du den vorteil deine domains in die gesellschaft zu schieben ohne den "wert" aufzudecken....bedeutet keine diskussion mit dem finanzamt.... ausserdem solltest du berücksichtigen, ob du den exit in form eines domainverkaufs oder firmen/projektverkaufs planst.
hier könnte es auch sinn machen eine holdingstruktur zu planen bzw. aufzubauen.“

Also nochmal: zuerst die Trennung von operativem Geschäft und Domain Portfolio und dann ggf. noch die Abspaltung einzelner Projekte in Tochtergesellschaften (GmbH & CoKG’s) mit der Domain GmbH als Komplementär und/oder Holding Company.

Lassen wir die Problematik der Bewertung einzelner Domains und das Vermeiden dieser Problematik durch die Nutzung von KGs (bzw. GmbH & CoKGs) einmal aussen vor. Was ich schon nicht verstehe ist wie ein Pachtvertrag zwischen Domain GmbH (Domain Inhaber und Verpächter) und Development GmbH (Pächter) zu einem Haftungsschutz der in der Domain GmbH gelagerten Domains führen soll. Auch wenn die Development GmbH im Pachtvertrag die Domain GmbH von allen Rechtsverletzungen Dritter freistellen sollte, so gilt eine solche Freistellung doch ausschließlich im Innenverhältnis dieser zwei GmbHs. Im Falle einer Insolvenz der Development GmbH würden die Gläubiger doch sofort die Domain GmbH als Inhaber der Domain und ggf. sogar den Admin-C (in der Regel der Gesellschafter der Domain GmbH als Privatperson) ins Visier nehmen. Egal was im Pachtvertrag zwischen den GmbHs steht. Sehe ich das falsch? Eine effektive Haftungsbeschraenkung im Sinne des gesamten Domainportfolios findet doch eigentlich nur statt, wenn jede Domain in einer eigenen Gesellschaft projektiert wird. Auch dann ist die Domain selbst in der Haftung, nur die anderen Domains sind geschützt.

Gruesse an alle,

Robert
 
Ohne Praxis- oder richtiges Fachwissen:

Die Domain gehört Dir privat oder einer zweiten GmbH. Geht die operative GmbH pleite, geht halt die juristische Person pleite. Das betrifft - sofern keine Insolvenzverschleppung o.ä. vorliegt - aber Dich als Privatperson oder Deine andere GmbH nicht => die Domains kommen nicht in die Insolvenzmasse der operativen GmbH und sind "gesichert". Die waren ja nur gepachtet.

Gruß August, der jetzt hoffentlich keinen Unsinn erzählt hat :)
 
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