Wie kommst du zu dieser Annahme? Ich würde eigentlich eher annehmen, dass die "Domain GmbH" schlimmstenfalls als Mitstörer haftet, wenn überhaupt! Nein?
Hallo floES,
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Zu der Annahme komme ich aufgrund des BGH Grundsatzurteils
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=49015&pos=6&anz=621&Blank=1.pdf zur Haftung von Domaininhabern für die Inhalte von verpachteten Domains: Eine Vorabprüfungspflicht des Domaininhabers für fremde Inhalte besteht nicht. Wenn der Domaininhaber allerdings
Kenntnis von der Rechtsverletzung erhalte, werde die Prüfungspflicht aktiviert. Wenn der Domaininhaber dann weiter untätig bleibt, hafte er als Störer....
Darueberhinaus steht unter Punkt 25 des Urteils ein interessanter Kommentar in Sachen
„gemeinsame Konzernstruktur“:
[Die Beklagte hatte aber allein durch die Verpachtung der Domain nicht die Stellung eines Verlegers inne. Es ist nicht ersichtlich, dass sie auch "Herr des Angebots" von "Focus online" war, und die vom Berufungsgericht festgestellte "gemeinsame Konzernstruktur" - die Beklagte und die Tomorrow Focus AG gehören jeweils der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co KG an - der Verschiebung oder Verschleierung von Verantwortlichkeiten diente.] Zitat BGH
Ich wuerde einmal stark annehmen, dass bei meinem fiktiven Beispiel (DomainOwner ist Gesellschafter und GF sowohl von „Domain GmbH“, als auch von „Development GmbH“) die
„Kenntnis“ und
„Herrschaft des Angebots“ wohl vorauszusetzen ist und der Domaininhaber (Domain GmbH) somit automatisch nicht nur Störer, sondern Täter ist. Ein Richter wuerde wohl auch davon ausgehen, dass die Struktur von Domain GmbH und Development GmbH - anders als bei den Burda Tochtergesellschaften in dem BGH Urteil - einzig der „
Verschiebung oder Verschleierung von Verantwortlichkeiten dient.“
Also, ich kann mir nicht denken, dass man sich einfach durch das Zwischenschalten eines Pachtvertrages in einer „gemeinsamen Konzernstruktur“ vor moeglichen Schadensersatzforderungen schuetzen kann.
Dennoch habe ich weiterhin vor, eine GmbH für das operative Geschaeft zu gründen um meine Domains zumindest so gut wie moeglich rechtlich zu schützen.
Wie seht ihr die Sache? :hmmmm:
Robert