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Augsburg mahnt augsburgr.de ab

Arithmos

Erfahrener Benutzer
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06. Sep. 2007
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3.929
Reaktionspunkte
8
Die Stadt Augsburg meint, auch an der Web 2.0-mäßig abgeleiteten Domain "augsburgr.de" Namensrechte zu besitzen. Aber statt auf die Anfrage des Inhabers mit einer einfachen e-Mail zu antworten, gibt es gleich Arbeit für den Anwalt. Ob da auch was für das klamme Stadtsäckel abfallen soll, kann ich beim jetzigen Kenntnisstand nicht ausschließen...

Augsburg mahnt Blogger wegen Domain www.augsburgr.de kostenpflichtig ab! | www.tutsi.de

Weitere Meldungen dazu:
Google News: augsburgr

Gruß
M.
 
Finde das aber recht heftig, aber was soll man da machen. Wie sieht es überhaupt mit Namen von Bundesländer aus? Darf man diese in Verbindung mit ein Keywort registrieren?
 
Hallo Schubertmedia,

Ich würde sagen, dass es sich bei Namen von Bundesländern genauso wie bei Städten verhält. Siehe:
SOLINGEN / BGH - Domains mit Städtenamen (solingen.info) (auchRecht.de)
DOCH:
BGH: Notar darf Städtenamen-Domain betreiben - Kanzlei Dr. Bahr

Ich bin auch etwas verunsichert und weiss nun nicht genau, wie man sich verhalten soll. Kennt sich vll jemand mit der Materie aus? Wie sieht es mit Städtenamen in Subdomains (berlin.xzy.de) aus?

Wäre über eine fachkundige Antwort sehr erfreut.
 
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