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Tschechische Republik mahnt czech-republic.de ab

Ein Immobilienmakler darf zumindetens keine Courtage kassieren in so einem Fall, ich denke das dies bei Domains nicht anders ist und zurückverlangt werden kann.
 
Ich habe mir gerade eine Domain von DomCollect gekauft. Wußte ich bei den Verhandlungen nicht, doch im Vertrag von Sedo steht es ja drinne.
Möchte die Domain noch nicht nennen, da der Transfer läuft.
 
Andi50 schrieb:
Jetzt wird sich zeigen, wie gut Metzing wirklich ist.
Schauen wir mal, ob die Tschechische Republik mir ein entsprechendes Mandat erteilt. ;) Das werde ich wohl nicht vor Montag erfahren - aber danke für den Hinweis...
Alex W. schrieb:
Wie ist das Ganze eigentlich ausgegangen?
Wer hat seine Domains noch, wer hat sie aufgegeben?

Die Chancen, solche Domains zu behalten, scheinen sehr gut zu stehen, sonst hätte wohl DomCollect nicht zugeschlagen? (Siehe czech-republic.de)
Der aktuelle Stand findet sich hier
Danach sähe es für Domcollect nicht so gut aus...

Beste Grüße

Metzing
 
Das sieht aber das BGH etwas anders:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060143.htm
Bundesgerichtshof
Urteil vom 21.09.2006
I ZR 201/03
solingen.info

"Ob bei der Verwendung von Domain- Namen von Gebietskörperschaften eine Zuordnungsverwirrung unabhängig von der Top-Level-Domain eintrete, könne zweifelhaft sein. Bei widersprüchlichen Domain-Namen (etwa "karlsruhe.at") oder der Verwendung der Top-Level-Domain "com" sei denkbar, dass der Verkehr eine Zuordnung zur Gebietskörperschaft nicht vornehme."

Außerdem ging es bei solingen.info um einen Deutschen der ein deutschsprachiges Informationsportal über die deutsche Stadt Solingen machte und es nicht eindeutig zu erkennen war, daß es nicht die Seite der Stadt Solingen war. Es kommt demnach vermutlich darauf an, was man auf der Seite drauf stellt und inwieweit man eine mögliche Verwechslung kennzeichnet und inwieweit es sich hier um ein innerdeutsches Problem handelt (deutschsprachige Domain + Seite, deutscher Domaininhaber, deutscher Kläger/Stadt)

Harry
 
Soweit das OLG Düsseldoi-f in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 20 U 43103 - zwar ausgeführt
hat, dass beispielsweise Karlsruhe.at irn Verkehr eine widerspnichliche Dornain sein könnte,
weil Karlsruke in Deutschland liegt und der Zusatz „at" offensichtlich auf osterreich verweist, gilt
dies vorliegend nicht. Diese Erwägungen mögen zutreffend sein, soweit es sich um solche Gebietskörperschaften
des ßffentkhen Rechts wie Städte und Gemeinden, handelt. Denn insoweit
gibt es bereits häufig schon innerhalb Deutschlands Gemeinden oder Städte gleichen Namens
und auch im deutschsprachigen Ausland kommen teilweise gleiche Städtenamen vor (Berlin etwa
gibt mehrfach in Deutschland). Etwas anderes muss aber gelten, wenn es sich bei dem zu schufzßnderi
Namen um den Namen eines Staates handelt. Insoweit tritt die Tschechische Republik
wettweit einmalig auf, sei es unter ihrem tschechischen offiziellen Staatsnamen, sei es unter der
deutschen Übersetzung ihres offiziellen Staatsnamens irn deutschsprachigen Bere~ch. Der Zusatz
at, ch oder auch com fuhrt insoweit nicht zu einer widersprüchlichen Dornain, weil der Zusatz bei
dem Staatsnarnen der Verfügungsklägerin nur den Hinweis darauf g~bt, in welchem Teil des Inter-
ZP 550
nets, also in welchem nationalen Teil eines Netzes der Anwender gerade Informationen abruft.
Dieser Zusatz lässt jedoch keinen Schluss - wie etwa bei einer Stadt - zu, dass es sich um eine
Stadt handelt, die zu dem Staatsgebiet gehöd, in dessen Bereich das entsprechende Netz mit der
Bezeichnung, a.8, at., ch oder eben auch de geführt wird.[...]

@ Metzing:

Wollt ihr euch eigentlich auch die tschechien.de vornehmen? Oder würde das wohl nichts, da nicht die amtliche Bezeichnung?

Daniel
 
Die Wortmarke "österreich.de" ist nicht möglich einzutragen.

Aktenzeichen: 30417927.2
Datum Verfahrensstand: 09.12.2005
Markentext: österreich.de
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 38
Klassen: 36; 38; 39; 41
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte, Immobilienwesen; Telekommunikation; Transportwesen; Veranstaltung von Reisen; Erziehung; Ausbildung
Anmeldetag: 26.03.2004
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich


Harry
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/91821

Namen von Staaten dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts nicht für private Internet-Domains missbraucht werden. Für Staatsnamen, ob in der Landessprache oder in einer Übersetzung, bestehe immer ein ausschließliches Nutzungsrecht des jeweiligen Staates, urteilte das Gericht in einem am heutigen Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss. Mit dieser Entscheidung setzte sich Tschechien auch in zweiter Instanz gegen eine Privatperson durch, die Domains wie tschechische-republik.de oder tschechische-republik.com angemeldet hatte. (...)
Gruss,
Holger
 
danke Holger für die news.
da bin ich froh das ich nicht in Deutschland lebe und keine .de Ländernamen habe.

niemcy.org(Deutschland)
niemiecki.info (Deutsch)
 
Sind jetzt alles Länderdomains wertlos?

Das Urteil gilt nur für Personen die in DE angemeldet sind, oder nicht?

Was würde man als Inhaber von Polen.de unternehmen, um die Domain zu retten? Auswandern?

Damit hat sich Deutschland selbst ins Knie geschossen!
 
Das Urteil gilt nur für Personen die in DE angemeldet sind, oder nicht?

Was würde man als Inhaber von Polen.de unternehmen, um die Domain zu retten? Auswandern?

Der Admin-C von Polen.de wäre auch dann noch für deutsches Recht greifbar wenn Du es nicht mehr bist. Also hilft es unabhängig vom Wohnsitz nur sich dem Urteil zu beugen und auf entsprechende .de-Domains zu verzichten. Für einen deutschen Inhaber von Polen.com (hab nicht nachgesehen) wäre Auswandern aber sicher keine schlechte Idee. Zumindest solange es ihn nicht nach Polen zieht ;) Allerdings: Warum sollte eine entsprechend motivierte Regierung Dich nicht auch in einem beliebigen anderen Land als Deutschland auf Herausgabe der Domain verklagen?
Ok, natürlich verliert sie dann mit grösserer Wahrscheinlichkeit (siehe http://www.domain-recht.de/magazin/...s-streit-um-laenderdomains-waechst-id149.html). Aber das Risiko besteht jederzeit...
Gruss,
Holger
 
Sind jetzt alles Länderdomains wertlos?
Das Urteil betrifft bisher nur die folgenden Endungen, wie Metzing auf seiner eigenen Internetpräsenz darlegt:
"Das Kammergericht stellt damit klar, dass Staatsnamen nach § 12 BGB auch in ihrer Übersetzung in andere Sprachen jedenfalls unter der TLD .com sowie unter sämtlichen country-code-TLDs geschützt sind."
Quelle: http://www.wetzmetz.de/aktuelles.html
Oder wird das im aktuellen Urteil auch auf die anderen TLDs ausgeweitet? Konnte auf die Schnelle dazu nichts finden, weder Urteil, noch Begründung.
Ein entsprechender Link wäre nett ...

Wie andere Ländergerichte oder das BGH in ähnlichen Fällen entscheiden würden, darüber lässt sich trefflich spekulieren. Das Thema wird uns sicher noch länger begleiten/beschäftigen ...

Schöne Grüsse

bambam
 
Mal ne Frage:
gehen die Anwälte – und ihre Mandanten – was Länderdomains anbelangt gleich mit dem Kostenhammer auf die Domininhaber los (klarerweise auch um etwas mehr von Mandant wie Domaininhaber abzocken zu können), oder wird zuerst eine gütliche Einigung zu erreichen versucht?
Da verdient Anwalt ja weniger.

Gruß
Ideal


check.pl
firstclass.pl
firstclass.sc
 
Ähm, das Gericht spricht von Staatsnamen, nicht von Ländernamen. Daher sehe ich keine Gefahren für polen.de. Es wurde nicht Tschechien.de, sondernTschechische-Republik.tld beanstandet. Deutschland.de wäre ein negativer Wert für den Besitzer, Deutschland.at/.ch/.com ... werden ja anscheinend ohne Blutdruck genutzt / geparkt.

Aloa,

Rainer

Schweden.biz - Kalifornien.biz - Jamaika.org - Jordanien.org - Sibirien.org
 
Ähm, das Gericht spricht von Staatsnamen, nicht von Ländernamen. Daher sehe ich keine Gefahren für polen.de. Es wurde nicht Tschechien.de, sondernTschechische-Republik.tld beanstandet. Deutschland.de wäre ein negativer Wert für den Besitzer, Deutschland.at/.ch/.com ... werden ja anscheinend ohne Blutdruck genutzt / geparkt.

Aloa,

Rainer

Schweden.biz - Kalifornien.biz - Jamaika.org - Jordanien.org - Sibirien.org

So sehe ich das auch, da hier auch das Wort "Republik" im Domainnamen drinnen ist. Ähnlich wäre es vielleicht auch bei der Domain Türkiye-Cumhuriyeti.de bzw. Republik-Türkei.de oder Französische-Republik.de. Hier handelt es sich jeweils um den offiziellen Staatsnamen und da sehe ich auch ein, wenn der Staat was dagegen hat wenn eine Privatperson die Domain besitzt. Tschechien.de sehe ich hier auch als unbedenklich an.

Harry
 
Polen.de war vielleicht auch nicht das beste Beispiel ;)
Ich meinte als Antwort auf die Frage von Raxon eigentlich es besteht aufgrund des Urteils grundsätzlich Gefahr für alle Inhaber von Staatsnamen-Domains unter .de sowie für die mit entsprechenden Domains unter anderen Endungen UND einem Wohnsitz in Deutschland.
Natürlich gilt das auch nicht automatisch für alle Domains, sondern nur sofern der betreffende Staat tatsächlich Anspruch erhebt - was in vielen Fällen unwahrscheinlich sein dürfte.
Gruss,
Holger
 
Wer sich für die offiziellen Staatennamen interessiert, wird beim Auswärtigen Amt unter folgendem Link fündig.
Allerdings würde ich die obige Sichtweise nicht als "sicheren Hafen" für allgemeine "Länderdomains" ansehen. Ich vermute/befürchte, wenn ein ähnlich gelagerter Prozess um eine allg. Länder-Domain (wie z.B. tschechien.de) geführt worden wäre, wäre das Urteil nicht viel anders ausgefallen.

Schöne Grüsse

bambam
 
Bei Domains wie tschechien.de wäre aber vermutlich das Urteil anders ausgegangen da "Tschechien" im Vergleich zur "Tschechischen Republik" sehr intensiv in Deutschland auch in Domains als Bestandteil vorkommt.

z.B.
Begriff "www.tschechien" mit 75.700 Webseiten die mit "www.tschechien" beginnen:
http://www.google.de/search?as_q=&h...as_dt=i&as_sitesearch=&as_rights=&safe=images


Begriff "www.tschechische-republik" mit nur 8 !!! Webseiten die mit "www.tschechische-republik" beginnen:
http://www.google.de/search?hl=de&as_qdr=all&q=allinurl:++"www+tschechische-republik"&meta=

Das ist nach meiner Ansicht doch ein erheblicher Unterschied. Bei diesem Urteil sind 8 Domains betroffen, wenn es sich bei dem Urteil um Tschechien.de handeln würde, wären 75000 Webseiten betroffen die dann quasi nicht mehr betrieben werden dürften. Das würde vor Gericht nie und nimmer durchgehen. Ähnliche Google-Resultate bei allen sonstigen bekannten Ländern.

Harry
 
@harry
Ist dir ein Urteil bekannt, das danach entschieden wurde, ob mehr oder weniger Webseiten von seinem Ausgang negativ betroffen waren?

Schöne Grüsse

bambam
 

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