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Tschechische Republik mahnt czech-republic.de ab

Ich denke, hier geht es auch um einen gewissen Bekanntheitsgrad. Wenn es nur in Summe max. 8 Webseiten gibt wo "Tschechische Republik" in der Domain enthalten ist, dann ist das doch ein erheblicher Unterschied als wenn zehntausende Webseiten davon betroffen sind. Einen speziellen Fall weiß ich jetzt auch nicht auswendig, aber ich habe schon in vielen Urteilen gelesen, daß es hier bei den Urteilen auch darum geht was die allgemeine Masse an Usern denkt. Beim Begriff "Tschechische Republik" denke ich ehrlich gesagt auch eher an eine staatliche Oranisation als als an eine private Person, bei "Tschechien" eher an die breite Masse was man unter Tschechien alles versteht (Reisen, Bier etc.)

Also ich kenne derzeit nicht einmal eine einzige .de Länderdomain (außer die deutschland.de) die einem ausländischen Staat auch gehört. Die Allgemeinheit erwartet sich eben bei Domains wie griechenland.de, italien.de Tourismusportale wo auch Reisen angeboten werden.

Harry
 
Also ich kenne derzeit nicht einmal eine einzige .de Länderdomain (außer die deutschland.de) die einem ausländischen Staat auch gehört. Die Allgemeinheit erwartet sich eben bei Domains wie griechenland.de, italien.de Tourismusportale wo auch Reisen angeboten werden.
www.portugal.de
 
Bei portugal.de und israel.de ist die jeweilige Botschaft in Deutschland als Inhaber eingetragen aber nicht der jeweilige ausländische Staat bzw. Bundesregierung (mit Admin-C die Botschaft). Bei der Tschechischen-Republik hat aber so viel ich mich erinnen kann nicht die Botschaft sondern der Staat geklagt.

Harry
 
... daß es hier bei den Urteilen auch darum geht was die allgemeine Masse an Usern denkt. Beim Begriff "Tschechische Republik" denke ich ehrlich gesagt auch eher an eine staatliche Oranisation als als an eine private Person, bei "Tschechien" eher an die breite Masse was man unter Tschechien alles versteht (Reisen, Bier etc.)
...
Genau da liegt der Knackpunkt, dein 2. Argument trifft den Kern der Sache schon eher, hat aber imho nichts mit der Häufigkeit des Auftauchens eines Begriffes im Googleindex zu tun.
In vielen vergleichbaren Fällen bezieht sich das Gericht explizit darauf, was die "durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" oder die beteiligten "Verkehrskreise" unter der betreffenden "Domain.tld" vorzufinden erwarten. Erwarten sie in unserem Fall "Länderdomain.tld" ein Tourismusangebot eines privaten od. kommerziellen Betreibers oder ein Angebot der entsprechenden staatlichen Institution?
Die Wahrscheinlichkeit, dass sie unter "tschechischen-republik.tld" einen öffentl./staatl. Betreiber erwarten können ist in deinen (und meinen) Augen zugegebenermassen höher als bei "tschechien.tld", aber ob ein Gericht dies genauso sehen _muss_, also bei diesem hypothetischen Fall in unserem Sinne entscheiden würde, möchte ich zumindest bezweifeln. Auch wenn uns das nicht passt.

Schöne Grüsse

bambam
 
Zuletzt bearbeitet:
So sehe ich das auch, da hier auch das Wort "Republik" im Domainnamen drinnen ist.

Hätte mich auch gewundert, wenn _du_ das anders sehen würdest ;) Aber: Solange diese Ansicht nicht höchstrichterlich bestätigt worden ist, würde ich davon Abstand nehmen, in Länderdomains zu investieren, es sei denn der Preis beinhaltet einen deutlichen Risikoabschlag.

Auch russland.de scheint übrigens in offzieller Hand zu sein, auch wenn das im Whois nicht ersichtlich ist.
 
Ich habe mittlerweile gelernt, daß jeder Fall doch immer etwas anders liegt obwohl er scheinbar oberflächlich gleich ist. Ich denke, man braucht hier "nur" die richtigen Argumente vortragen damit der Richter auch sieht, daß eine Entscheidung gegen den Domaininhaber eine Katastrophe für zehntausende von Webseitenbetreiber sein würde. Bei der Domain tschechische-republik.de/.com hätte ich selbst vermutlich auch Probleme mit den Argumenten gehabt da umgangsmäßig eher tschechien.de und nicht tschechische-republik.de üblich ist.

Ich würde wegen meiner Domains sicher bis zum BGH/BVGH oder sogar EuGH gehen bevor ich diese abgebe. d.h. so ein Urteil wäre sicher nicht vor ca. 5 Jahren zu erwarten. Bei der schnelllebenden Zeit stellt sich die Frage ob ein Staat dann wirklich so lange warten will bis sie vielleicht in 5 Jahren gewinnen. Bei der champagner.de gebe ich ja auch nicht auf und würde auch bis zum BGH/BVGH gehen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
wurde eigentlich die Domain

CZECH-REPUBLIC.ORG

auch abgemahnt? oder löscht der Inhaber der Domain dies freiwillig?

Domain Name:CZECH-REPUBLIC.ORG
Created On:06-Mar-1999 05:00:00 UTC
Last Updated On:08-Aug-2007 13:31:14 UTC
Status:PENDING DELETE RESTORABLE
Status:HOLD
 
vor einigen minuten wurde die domain "czech-republic.de" wieder frei !!!
 
Wie sieht's eigentlich aus bei Staaten die es nicht mehr gibt,

z.B. deutschedemokratischerepublik.xx
oder tschechoslowakei.xx

(fiktive Beispiele)?
 
Zuletzt bearbeitet:
da es in der regel rechtsnachfolger gibt (bei der ddr zB die Bundesrepublik Deutschland) kann dieser Rechte geltend machen.
 
sql schrieb:
vor einigen minuten wurde die domain "czech-republic.de" wieder frei !!!
Und wieder frei und wieder registriert... :D Wenn auch nur zur Durchreichung an die Berechtigte...

Beste Grüße

Metzing
 
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