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Beispiel.de gegen XXX.Beispiel

Bjoern_S

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Registriert
29. Mai 2009
Beiträge
389
Hallo,

habe mal ne Frage zu den neuen TLD. Wenn ich jetzt zum Beispiel die Domain Beispiel.de (generische Domain vorausgesetzt) kaufe und jemand beantragt die TLD .Beispiel, was passiert dann mit meiner Domain? Muss ich die löschen? Bin ich der letzte Nutzer und kann diese nur nicht mehr übertragen? Das wurde hier auch irgendwo schon diskutiert, ich finde aber den Treath nicht.
 
Häh? Gar nichts musst du machen. Wenn dir die Tennis.de gehört, dann kann dir der xy.tennis Besitzer doch nicht die Domain wegnehmen!
 
Häh? Gar nichts musst du machen. Wenn dir die Tennis.de gehört, dann kann dir der xy.tennis Besitzer doch nicht die Domain wegnehmen!
Der TLD-"Besitzer" nicht, das macht schon die DENIC.:dancing:

Christian Kerschbaum (forsaken) hat dazu in der 1. Ausgabe des
Domainvermarkter-Magazins auf S. 7 einen interessanten Artikel geschrieben,
der sich mit genau diesem Thema befasst. Ansonsten kann sich jeder gerne
RFC 1535 durchlesen, um zu kapieren, was da abgehen kann.

Ahoi!
 
Das wurde mit den Änderungen und der Herausgabe der zweistelligen Domains von den Denic fallen gelassen.
 
Es ist völlig eindeutig. Die Regelung wurde im Oktober 2009 abgeschafft. Dies war im Zusammenhang mit dem vw.de Urteil und der Freigabe alle zweistelligen Domains und aller, die einem KFZ Kennzeichen oder eine TLD entsprachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, ich habe gerade erst diesen Thread gesehen. Ja Stephan hat Recht - mittlerweile hat die Denic die Transferbestimmungen geändert und der Inhaber von Beispiel.de hat auch wenn .Beispiel kommen würde, nichts zu befürchten.

Ciao
Forsaken


Es ist völlig eindeutig. Die Regelung wurde im Oktober 2009 abgeschafft. Dies war im Zusammenhang mit dem vw.de Urteil und der Freigabe alle zweistelligen Domains und aller, die einem KFZ Kennzeichen oder eine TLD entsprachen.
 
Hi
Wenn ich ich recht erinnere wurde das doch auch auf dem DVF09 von der Denic-Vertreterin thematisiert oder nicht ?
Es ging da wohl auch um technusche Probleme des DNS und nicht um rein AGB-mäßige, oder ?
mfg
dtc
zweistellige.com
 
Ja, aber dieser Punkt wurde durch das VW Urteil etwas in Frage gestellt und dann von der Denic mit den neuen Richtlinen fallen gelassen.
 

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