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Champagner.de - Domainparking-Urteil

Greeny

Gesperrt
Registriert
10. Mai 2006
Beiträge
220
Hi,

habe gerade erfahren, daß Harry gestern das Verfahren gegen seine champagner.de (Domainparking) komplett gewonnen hat. Rechtskräftig dürfte das Urteil jedoch noch nicht sein. Vermutlich wird man zum OLG Hamburg gehen.

Trotzdem sehr positiv, da es nach meinen Wissensstand das ERSTE positive Domainparking-Urteil in Deutschland ist :)

Greeny
 
Na da kannst Dir ja heute 'ne Pulle hinter die Binde kippen, Harry. Aber immer schoen aufpassen, dass Du nicht aussversehen Deine Greeny-Postings mit richtigem Namen unterschreibst, gelle :D.

Prost!
Mac
 
Die mündliche Urteilsverkündung war gestern. Die schriftliche Begründung wird wohl noch etwas dauern bis die fertig ist.

Greeny
 
find ich auch mal interessant, wie die Begründung ausfällt. Bitte mal bei Zeiten dann den Link zu Dejure.org oder so ;)

Grüssle Heiko
 
habe da heute erst von mitbekommen. Also mal im Ernst, das kann doch nicht wahr sein. Morgen werden ich von VW verklagt weil ich einen Mitsubishi fahre und sie anstoß dran nehmen.

Solch ein Urteil gehört eigentlich mal spasseshalber auf die Startseite einer betreffenden Domain...Sachen gibts. tss
 
Wegen der Begründung wird sich das LG Hamburg vermutlich an das OLG München und BGH Urteil wegen der champagner.de (Vorbesitzer-Urteile) orientiert haben/orientieren da der Fall ja sehr ähnlich ist/war. Damals ging es generell um Werbung auf der Champagner-Infoseite, jetzt um Domainparking.

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
War damals der Kläger der Gleiche ?
Mich würde einmal die genau Klageformulierung interessieren, bzw. was der Hintergrund des Klägers ist. Von wem wird das eigentlich die Klage vertreten ? Eigene Interessen oder kommt die Verbandssteuerung aus France ?
 
War damals der Kläger der Gleiche ?
Mich würde einmal die genau Klageformulierung interessieren, bzw. was der Hintergrund des Klägers ist. Von wem wird das eigentlich die Klage vertreten ? Eigene Interessen oder kommt die Verbandssteuerung aus France ?

Kläger war wie damals auch der franz. Champagnerverband, vertreten von einer deutschen Anwaltskanzlei.

Die sind die gleichen die immer wieder Firmen in Deutschland abmahnen und verklagen.
z.B.
http://www.markenblog.de/2006/02/25/streit-um-champagner-krapfen/
http://kochproben.info/data/275.php

Auszug:
"Geht es nach dem "Comité Interprofessionel du Vin de Champagne", darf der Münchner Bäcker Franz Höflinger seine Faschings-Krapfen nicht mehr Champagner-Krapfen nennen. Tut er's trotzdem, droht ihm eine einstweilige Verfügung und 10 000 Euro Strafe pro verkauftem Krapfen" (Krapfen = Berliner)



Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist interessant, ich weiß aus guter Quelle das sich mit dem Büro eigentlich gut zusammen arbeite lässt. Es wurde aus direkter Quelle mit Informationen versorgt, inkl. Bildmaterial und Freigabe etc.
Interessant das die eine andere politische Richtung eingeschlagen haben.
 
Das ist interessant, ich weiß aus guter Quelle das sich mit dem Büro eigentlich gut zusammen arbeite lässt. Es wurde aus direkter Quelle mit Informationen versorgt, inkl. Bildmaterial und Freigabe etc.
Interessant das die eine andere politische Richtung eingeschlagen haben.

Meinst Du mit "Büro" den Verband ? Vielleicht haben die ja auch nicht so viel damit zu tun sondern haben der RA-Kanzlei nur eine Generealvollmacht für Deutschland gegeben und die machen nun in Deutschland was sie wollen ohne das vielleicht sogar der Verband was davon weiss.

Generell seine Rechte zu schützen finde ich ja generell schon in Ordnung, jedoch sollte das schon im Rahmen bleiben. 10.000 EUR für einen verkauften Krapfen zu verlangen ist nur mehr reine Abzocke. So viel macht die Bäckerei vielleicht im Jahr an Gewinn.

Greeny
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eben von Hueny erfahren, dass Renny meint, der Freeny habe von Greeny erfahren, dass Harry über das Urteil sehr froh ist. So verschleiert man seine Identität! Anfänger! :D
 
Ich habe eben von Hueny erfahren, dass Renny meint, der Freeny habe von Greeny erfahren, dass Harry über das Urteil sehr froh ist. So verschleiert man seine Identität! Anfänger! :D

Naja, wer hier der "Anfänger" ist sei einmal dahingestellt. An Deiner Stelle würde ich hier mein Posting einmal genauer lesen. Ich habe geschrieben "habe gerade erfahren, daß Harry gestern das Verfahren gegen seine champagner.de (Domainparking) komplett gewonnen hat"

Ich habe es nicht von Harry erfahren sondern es gibt ja noch andere Quellen wo man sich schlau machen kann wie ein Urteil ausgegangen ist. z.B. kann man ja auch beim LG-Hamburg anrufen oder lässt jemand für sich anrufen ;)

Greeny
 
Es ging um eine direkte Zusammenarbeit vom "Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne". Hier bestand sowohl Kontakt zum deutschen Büro als auch zum französischen. Die Zusammenarbeit ist jetzt knapp 2 Jahre her, aber sie war fast tadellos. Abgesehen von auferlegten Bilderechten etc. wurde mit umfassenden Material und Bild etc. versorgt um diese publizieren zu können.

Seine Rechte zu verteidigen oder zu schützen ist ja ok. Aber eigentlich sind doch egal wie der Begriff Champagner fällt, dieses im Sinne von denen. Je mehr Champus geschlürft wird, steigert dieses die Absatzzahlen. Wo dieses dann verkauft wird, sollte eigentlich egal sein. naja manchesmal ist es schon merkwürdig.
 
Naja, wer hier der "Anfänger" ist sei einmal dahingestellt. An Deiner Stelle würde ich hier mein Posting einmal genauer lesen. Ich habe geschrieben "habe gerade erfahren, daß Harry gestern das Verfahren gegen seine champagner.de (Domainparking) komplett gewonnen hat"

Ich habe es nicht von Harry erfahren sondern es gibt ja noch andere Quellen wo man sich schlau machen kann wie ein Urteil ausgegangen ist. z.B. kann man ja auch beim LG-Hamburg anrufen oder lässt jemand für sich anrufen ;)

Greeny

*** Gähn ***
 

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