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Darf sich Hoster Domain erschleichen?

M

manori

Guest
In einem Nachbarforum bin ich auf einen Vorgang aufmerksam geworden, den ich rechtlich nicht einordnen kann. Es geht ganz grob um folgende Situation:

Ein Kunde kündigt bei einem Hoster eine Domain. Dazu muss er einen Vordruck verwenden, der dem Hoster die Domain mit der Kündigung überträgt, es sei denn, der Kunde widerspricht dem Übertragen explizit.

Ich bin nicht betroffen, aber mich interessiert es doch. Vielleicht hat jemand etwas Einblick in die rechtliche Situation: Ist das Vorgehen des Hosters erlaubt oder verstößt es gegen Denicrichtlinien oder sogar gegen Gesetze? Oder ist es nur moralisch grenzwertig? Ist es sogar üblich und einwandfrei?
 
Ich bin kein Jurist aber meine Meinung ist, das ist schlau. Der "Hoster" (ich nehme an, Du meinst den Registrar) besitzt die Domain dann erstmal selber und kann seinerseits entscheiden, ob der sie behalten oder kündigen will. Das ist sozusagen ein optimales snappen.

Juristisch halte ich das ebensowenig für bedenklich wie moralisch.

Der Kunde möchte die Domain los sein, nicht mehr haben. Das erreicht er indem er den Vertrag mit seinem Provider kündigt. Und dieser kommt dem Kundenwunsch, nämlich alle Rechte und Pflichten zu der Domain los zu sein, ja nach.

Sofern der Kunde beabsichtigt, die Domain aus irgendeinem Grund tatsächlich "frei auf den Markt zu werfen" indem er sie kündigt (das dürfte sehr selten die Absicht sein), bleibt ihm diese Möglichkeit ja offen indem er das ausdrücklich wünscht.

Noch dazu ist das quasi ein kleiner Schritt gegen ungewolltes Löschen. Sollte nämlich das passieren, muss man sich lediglich mit dem eigenen Registrar auseinandersetzen und nicht die Domain versuchen vom Markt zurückzubekommen.
 
Grundsätzlich muss man zwei Dinge auseinanderhalten

1. Kündigung des Vertrages mit dem Provider. Dadurch wird die Domain nicht gelöscht sondern der bislang ruhende Vertag mit der Denic lebt auf (JEDER Domaininhaber hat auch einen Vertrag mit der Denic). Die Domain geht in die Verwaltung der Denic zurück, der Inhaber der Domain bleibt bestehen.

2. Löschung der Domain. Auf ausdrücklichen Wunsch des Domaininhabers kann die Domain gelöscht werden. Wenn man hier die Übertragung der Domain an den Provider vereinbart, ist das meiner Meinung nach Vertragsfreiheit. Es gibt ja genügend andere Provider zu denen man gehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde es überhaupt nicht bedenklich und sehe es als Recht des Providers an; außerdem kann es, wie hier schon erwähnt wurde, auch Vorteile für den Kunden bieten, wenn er sich nach einer versehentlichen Kündigung nur mit einer Partei auseinandersetzen und sich nicht ewig lange mit irgendwelchen Dritten herumschlagen muss.

Finde es clever und auch verständlich; wer kündigen will, der tut es auch und dass sich dadurch jemand einen Vorteil erschleicht, finde ich nicht schlimm.
 
Ist es nicht so, dass eine Kündigung ein Auftrag ist, die Domain bei der Denic zu löschen?

Wenn man eine Übertragung verweigern muss, ist es zudem etwas anderes, als wenn man einen Haken setzt, dass die Domain auch an den Hoster fallen kann. Ich frage mich eben, ob der im Vordruck stehende Automatismus so okay ist, weil damit eine Kündigung ja ausgehebelt wird.

Aber vermutlich ist es am Ende vertragsfreiheit.
 
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