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Dienstleistung einfordern?

AlexanderH

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Registriert
16. Apr. 2008
Beiträge
782
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0
Hallo Leute,


ich habe vor einiger Zeit eine Texterin damit beauftragt für eine meiner
Seiten Texte zu schreiben. Sie stellte mir sofort eine Rechnung. Es war
ein kleiner-mittlerer xxx€ Betrag. Da mir Ihre Präsentation gefiel und die
Referenztexte auch i.O. waren habe ich im voraus die Texte bezahlt.
Habe in letzter Zeit vor allem auf CD so viele gute Erfahrungen gemacht
mit Textern/Domainerns/SEOs etc. dass ich nichts Böses geahnt habe.

So, nach langem hin und her über mittlerweile 3 Monate (Die Texte hätte
ich selber in einer Woche schreiben können... :( ) habe ich 2 mal eine
Lieferfrist gesetzt. Die erste verstrich, da Änderungen am Auftrag
vorgenommen wurden und sie sich mehr Zeit erbat. Die darauffolgende
Lieferfrist war mit mehr als einem Monat extrem großzügig bemessen,
da sie umgezogen ist und krank war ... bla bla bla :hmmmm2:

Da sie diese nun auch wieder überzogen hat und auf meine Forderung
nach Stornierung der Rechnung und Geldzurückzahlung mit einer
Aussage á la "Sorry bin jetzt ersma bis zum 5. März im Urlaub"
platzt mir langsam der Kragen.

Wie geht man da vor? Im Netz findet man ja viele Infos zum Mahnen von
ausstehenden Zahlungen, ausstehende Dienstleistungen werden
allerdings wenig bis gar nicht thematisiert.


Bin für jeden Hinweis dankbar.


Grüße
Alexander

PS: Natürlich hab ich mich ein bisschen blöd angestellt, das weiß ich
selber, bitte übergeht das :)
 
Du willst also lieber noch die Dienstleistung erzwingen anstatt einer Rückzahlung?
 
Naja mittlerweile möchte ich schon lieber einfach mein Geld zurückhaben. Das kostet alles nur
Zeit und das ist es eigentlich was mich an der Geschichte am meisten aufregt... das Projekt
liegt rum, das Design ist fertig, ich bin mit den Nerven fertig und niemand hat was davon.

Wie man die Dienstleistung in einem solchen Fall erzwingt wäre aber auch mal generell
interessant zu wissen.

Grüße
Alexander
 
Mit Qualität kannst Du wohl nicht mehr rechnen. Wenn überhaupt etwas kommt, dann wohl auf die Schnelle zusammengestrickter Schrott.

Per Einschreiben mit einer Frist von 7 Tagen in Verzug setzen und klarstellen, dass Du mit Verstreichen dieser Frist Dein Geld zurück forderst und dass dafür kein extra Schreiben kommt.

Sobald die Frist verstrichen ist, Inkassobüro ansetzen.
mahnungen.de wurde mir hier im Forum empfohlen. Ich habe sehr gute Erfahrung mit denen gemacht. Kostet nichts.
 
Danke Wettermann. Das ist schonmal ein Leitfaden.

Wie siehts aus wenn die Lady in Österreich sitzt?

Ändert das was?

Grüße
Alexander
 
Ne keine Angst. Dass ich hier keine fundierte Rechtsberatung bekomme ist
klar. Es interessierte mich eher das allgemeine Vorgehen, da ich dank der
soliden CD Community in letzter Zeit nie Probleme in Bezug auf Zahlungs-
und Leistungsmoral hatte was Deals mit anderen Domainern/SEOs oder
Textern angeht.

Wird mir auch definitv eine Lehre sein.

Dafür mag ich CD, hier kann man sich auf die Leute noch verlassen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was du beschreibst klingt eher nach einem Werkvertrag als einem Dienstleistungsvertrag.

Du hättest nach deutschem Recht dann die Möglichkeiten

1. vom Vertrag zurück zu treten und den bereits gezahlten Betrag zurück zu verlangen

oder

2. die Texte anderswo in Auftrag zu geben und die entstandenen Kosten als Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.

Bei Sachverhalten mit Auslandsberührung (= Osterreich) ist das anwendbare Recht nach den Normen des IPR zu bestimmen.
D.h. wenn ihr nicht festgelegt habt, welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll, können mehrere Faktoren bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts eine Rolle spielen.

Hättest du tatsächlich einen Dienstleistungsvertrag und keinen Werkvertrag geschlossen und bei Vertragsschluss keine Rechtswahl getroffen, käme das Recht des Staates zur Anwendung, in dem der Dienstleister seinen gewöhnliche Aufenthaltsort hat (hier: österreichisches Recht!)

Darüber sollte man sich stets im Klaren sein wenn man mit Geschäftspartnern im Ausland Verträge abschließt. Die Unterschiede zwischen dt. und at. Recht sind nur marginal, sitzt der Vertragspartner aber z.B. in GB, USA, Indien ect., kann die Sache recht komplex werden wenn man das anwendbare Recht nicht vorab klar festlegt hat.
 
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