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Domainkauf, aber Admin C nicht erreichbar?

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15. Aug. 2008
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Hallo ihr Lieben,
ich habe bei einem Admin-C einer .de Domain Interesse eines Domainkaufs bekundet. Leider ist die angegebene Email Adresse des Admin C defekt/nicht mehr verfügbar, wie auch immer.

Was soll ich jetzt tun? Bei Kontaktierung des Tech Admins, wurde ich nur darauf verwiesen, dass ich den Admin C kontaktieren soll. Dieser hat doch die Pflicht, seine Daten stets aktuell zu halten, oder etwa nicht?

Hierzu konnte ich jedoch leider keine Informationen auf der denic.de seite finden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Beste Grüße,
Hubertus
 
Aus welchen Grund kontaktierst Du nicht den Inhaber der Domain ? :hmmmm:

Harry
 
Hallo ihr Lieben,
ich habe bei einem Admin-C einer .de Domain Interesse eines Domainkaufs bekundet. Leider ist die angegebene Email Adresse des Admin C defekt/nicht mehr verfügbar, wie auch immer.

Was soll ich jetzt tun? Bei Kontaktierung des Tech Admins, wurde ich nur darauf verwiesen, dass ich den Admin C kontaktieren soll. Dieser hat doch die Pflicht, seine Daten stets aktuell zu halten, oder etwa nicht?

Hierzu konnte ich jedoch leider keine Informationen auf der denic.de seite finden. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Beste Grüße,
Hubertus

Auch der Admin-C wird Dir die Domain nicht verkaufen können, es sei denn er ist auch der Inhaber.

Warum wendest Du Dich nicht an den Inhaber?

Der Admin-c hat übrigens seine Funktion nur gegenüber der DENIC und nicht gegenüber Dritten. Es sei denn der Inhaber stattet diesen mit weiteren Vollmachten aus.

Wenn die Domain nicht ausdrücklich zum Verkauf steht, gibt es auch keine Pflicht auf Kaufanfragen zu antworten. Ich kann in solchen Fällen nur raten, bei ernsthafter Kaufabsicht auch gleichzeitig ein angemessenes Kaufangebot abzugeben.

Das geht übrigens auch per Briefpost, wenn man keine Emailadresse des Inhaber findet (manchmal hat dies gute Gründe, eben um keine solchen Anfragen per Email zu erhalten).

Grüsse

123meins
 
Der Inhaber der Domain ist dein erster Ansprechpartner. Bloße Nichterreichbarkeit reicht nicht, um irgendwie anders an die Domain zu kommen. Der Domaininhaber muss nicht auf deine E-Mails oder Briefe reagieren.

Bekommst du keinen Kontakt, kannst du es bei einem anderen im Whois angegebenen Handle probieren. Verhandlungen dürfen die aber alle samt nicht mit dir führen, bestenfalls den Inhaber verständigen, damit er sich mit dir in Verbindung setzt.

Wenn im Whois falsche oder nicht erlaubte Daten hinterlegt wurden, kannst du das der Denic melden. Mehr Informationen findest du dazu hier.
 
Danke für eure antworten! Er ist aber auch Als Domain Inhaber eingetragen, mit eben dieser Email Adresse.

Beste Grüße
 
Ändert nichts an der Tatsache, dass er auf E-Mails nicht reagieren muss. Schreib ihm einen Brief, wenn der als "unbekannt" oder "unbekannt verzogen" zurück kommt, meldest du das der DENIC. Wenn die keinen Erfolg haben, wird die Domain i.d.R. freigegeben.
 
Ändert nichts an der Tatsache, dass er auf E-Mails nicht reagieren muss. Schreib ihm einen Brief, wenn der als "unbekannt" oder "unbekannt verzogen" zurück kommt, meldest du das der DENIC. Wenn die keinen Erfolg haben, wird die Domain i.d.R. freigegeben.

1. geht das nicht so schnell. Die Denic schreibt auch erstmal - keinen Brief sondern eine Anschriftenüberprüfung durch die Post. Verläuft diese negativ, wird im nächsten Schritt über den Provider nachgeforscht. Wenn hier noch Reseller dazwischen sind oder der Provider sowas sehr langsam abarbeitet kann das ewig dauern. Erst wenn alles 100% versucht wurde wird die Domain evtl. gelöscht. Davor kommt in der Regel aber noch eine Art Quarantäne. Die machen nichts ohne nicht auf der sicheren Seite zu sein - verständlicherweise.

2. Wenn die Domain tatsächlich gelöscht wird ist die Chance doch sehr gering, dass sie nicht unmittelbar nach Löschung gesnapped wird - von wem auch immer. Damit ist dem TE ja nicht geholfen. Außer dass er dann jemanden hat dem er ein Kaufangebot machen kann...
 
Die Denic macht KEINE Anschriftenüberpprüfung, das hat sie mal kurz Zeit gemacht, aber schon lange nicht mehr. Wenn sie eine Anschrift überprüfen, dann machen Sie das per Einschreiben.

Wenn man der Denic durch zwei Belege (z.B. nicht zustellbare Post und Einwohnermeldeamt) zeigt, das die Anschrift nicht zustellbar ist, dann geht ein Denic interner Prozess los. Dazu gehört erstmal dass, das zuständige Denic Mitglied eingeschaltet wird usw.
 
sorry Stephan aber vor wenigen Wochen habe ich die Erfahrung gemacht, wie ich sie beschrieben habe.

Dabei war ich in der Rolle eines Disputeinhabers für eine Domain zu der niemand erreichbar ist. Ich habe BEscheinigung vom Meldeamt sowie eine negative Anschriftenüberprüfung vorgelegt.

Das hat die Denic nur soweit interessiert, dass sie selber eine Anschriftenüberprüfung durchgeführt haben - hat mir zumindest der Mitarbeiter so am Telefon gesagt.

Als dabei dann ebenfalls nichts raus kam hat man sich an den Provider gewendet. Und das Ergebnis steht nach vielen Wochen noch immer offen.
 
Ich wollte nur klar stellen, das die Denic nicht die Anschriftenüberprüfung der Post AG (Anschriftenüberprüfungsformular) nutzt, sondern ein Einschreiben schickt.

Ich kenne den Ablauf ziemlich genau, habe damit öfter (beruflich) zu tun, aber das würde hier den Rahmen sprengen.
 
1. geht das nicht so schnell.

Ich habe auf zwei Sätze runtergebrochen, was eine Möglichkeit wäre. Das es schnell geht, habe ich nicht gesagt, und zum Vorgang innerhalb der DENIC habe ich mich ebenso nicht geäußert.

2. Wenn die Domain tatsächlich gelöscht wird ist die Chance doch sehr gering, dass sie nicht unmittelbar nach Löschung gesnapped wird - von wem auch immer. Damit ist dem TE ja nicht geholfen. Außer dass er dann jemanden hat dem er ein Kaufangebot machen kann...

Vllt. hat der TE einen Grund, um einen Dispute-Antrag stellen zu können. Wenn nicht, dann einfach ein paar Backorder-Service bemühen. Aus der Formulierung, dass der Domaininhaber nicht erreichbar ist, schlussfolgere ich, dass unter der Domain keine aktive Website betrieben wird. Entsprechend gering sehe ich auch das allgemeine Interesse an der Domain.

Vielleicht hat er auch Glück, vielleicht aber auch nicht.

In einem Fall hat es 2007 oder 2008 der DENIC auch nur gereicht, einen Brief mit dem "unbekannt" oder "unbekannt verzogen" Vermerk zu bekommen von mir. Dann haben sie begonnen der Sache nachzugehen.
 
Vllt. hat der TE einen Grund, um einen Dispute-Antrag stellen zu können. Wenn nicht, dann einfach ein paar Backorder-Service bemühen. Aus der Formulierung, dass der Domaininhaber nicht erreichbar ist, schlussfolgere ich, dass unter der Domain keine aktive Website betrieben wird. Entsprechend gering sehe ich auch das allgemeine Interesse an der Domain.
Mit Verlaub, aber keine Antwort != nicht erreichbar... Wenn ich auf jede Email antworten würde, die ich zu meinen Domains bekomme, dann bräuchte der Tag ein paar mehr Stunden. Ich denke jeder Domaininhaber kennt die typischen Mails, die man in regelmäßigen Abständen bekommt, und keine Antwort ist oft auch eine Antwort. ;)

Vielleicht hat er auch Glück, vielleicht aber auch nicht.
Vielleicht wird er vom Inhaber verklagt, vielleicht aber auch nicht (Übertreibung!). Ich möchte mit dieser Übertreibung aber sehr deutlich darauf hinweisen, dass man sich auch sehr schnell in die juristischen Nesseln setzen kann. Es soll durchaus Domaininhaber geben, die berechtigterweise sehr aggressiv gegen jedwede Beeinträchtigung ihrer Domains vorgehen. Und ein widerrechtlicher Dispute eröffnet nun mal diverse Klagemöglichkeiten des Inhabers.

Die Überlegungen in Richtung -> Inhaber "nicht erreichbar" und "Beschwerde" bei der Denic haben den Beigeschmack des Domainhijackings. Und dagegen wird sich jeder Domaininhaber mit allen Mitteln wehren.

Ciao
Forsaken
 
Mit Verlaub, aber keine Antwort != nicht erreichbar... [...]

Weiß ich, und habe ich schon zwei oder drei Mal in diesem Thread selbst geschrieben. Ich geh nun wirklich davon aus, dass der Inhaber nicht erreichbar und auffindbar ist.

[...] Und ein widerrechtlicher Dispute eröffnet nun mal diverse Klagemöglichkeiten des Inhabers.

Eben deswegen habe ich geschrieben, dass es die Möglichkeit gäbe, wenn der TE einen berechtigten Grund dafür hat.diese Möglichkeit ja nur mitberechtigtem Grund des TE erwähnt.

Wir haben viel zu wenig Informationen zur Domain und den Hintergründen, als das wir da jetzt weiter spekulieren sollten.

Vllt. gehört dem TE die Wortmarke seit einer Ewigkeit, und er möchte nun die ganzen Domains sichern. Oder er hat nur ein einfaches Kaufinteresse. Oder oder oder.. ;-)
 
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