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Domainsteuerrecht

Da ich für solche Frage eigens den Thread "Domainsteuerrecht" neulich eröffnet habe, würde ich einen Admin bitten, diese Frage auch dorthin zu verschieben.

fein - so bleibt es schön übersichtlich.
Allerdings wäre dieses wichtige Thema es m. E. wert, nicht in einem Thread verschmolzen zu werden (und nach ein paar Tagen im Nirvana zu verschwinden) sondern einen eigenen Bereich ala cafe usw zu erhalten. Dort sollten dann wegen der Übersichtlichkeit wieder einzelne Threads zum Thema stehen.

Die jetzt erfolgte Verschmelzung hat den Nachteil, dass man kaum noch was zu den ersten Themen sagen oder fragen kann ohne dass es total durcheinander ist.

Liebe Mods, denkt mal drüber nach - das Thema ist wichtig und zeitlos und mit Dex haben für einen prima Mod für den Fachbereich ;-)
 
Danke für die Hilfe.

Werde es entsprechend in der UStVA angeben.

Eine zusätzliche Frage noch: Auf der ersten Seite der UStVA trägt man ja volle Euro Beträge ein. Wird da mathemtisch gerundet? Sprich aus 83,89 Euro wird 84 Euro oder wonach richtet sich das hier?


Lippek
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine zusätzliche Frage noch: Auf der ersten Seite der UStVA trägt man ja volle Euro Beträge ein. Wird da mathemtisch gerundet? Sprich aus 83,89 Euro wird 84 Euro oder wonach richtet sich das hier?
Hallo,

das Rundungsverfahren ist gesetzlich nicht geregelt. Im Zweifel kann man sicherlich auf das kaufmännische Rundungsverfahren zurückgreifen, also < 0,5 € ab- und > 0,5 € aufrunden.

Es interessiert aber auch keinen, wenn Du immer abrundest. Sparst Du Dir 2,28 € im Jahr.

Gruß

Ernst
 
Eine zusätzliche Frage noch: Auf der ersten Seite der UStVA trägt man ja volle Euro Beträge ein. Wird da mathemtisch gerundet? Sprich aus 83,89 Euro wird 84 Euro oder wonach richtet sich das hier?


Lippek

Hallo lippek,

die Cent-Beträge kann man auch einfach weglassen (also 83,89 = 83 €); bei diesen Kleinigkeiten ist die Finanzverwaltung großzügig. Ebenso kann man in den anderen Steuererklärungen immer zu seinen Gunsten runden, also Ausgaben nach oben, Einnahmen nach unten (Ausgabe von 83,01 = 84 €, Einnahmen von 83,99 = 83 €).
Wenn man bilanziert, führt aber die Rundung bei der Umsatzsteuer zu Differenzen, die dann ausgebucht werden müssen. Deshalb kann man auch zu dem gerundeten Euro-Betrag die genaue Umsatzsteuer aus dem usrprünlichen Betrag einschließlich Cents eintragen, um solche Ausbuchungen zu vermeiden.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Ob privat oder nicht, hängt natürlich nicht alleine vom Domain-Parking ab, aber eine Indiz, das für eine gewerbliche Betätigung spricht, ist es allemal.

Die Frage war aber, ob durch Domain-Parking-Einnahmen die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre verlängert wird. Und dies ist schlicht und einfach eine Tatsache.

Schöne Grüße

Reinhold

Gilt das auch für Domains, die man schon vor der Gesetzesänderung erworben hatte?
 
Hallo Domaingott!

Wenn die Domain 2008 gekauft wurde und die Spekulationsfrist am 31.12.2008 noch nicht abgelaufen war, gilt die Verlängerung auf jeden Fall.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt sie auch, wenn die einjährige Speukaltionsfrist am 31.12.2008 schon abgelaufen war, die Domain aber erst später verkauft wird.
Der BFH hatte allerdings dagegen Ende der 90er Jahre Bedenken angemeldet, als er in Zusammenhang mit der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre damit zu tun hatte. Das Ergebnis dazu müsste ich aber erst recherchieren.

Schöne Grüße

Reinhold
 
bei Adsense-Einnahmen handelt es sich um eine Vergütung für Leistungen, deren Leistungsort sich gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort befindet, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist im Falle von Google-Adsense Irland, nicht mehr die USA, wie noch in dem Link von sniper angegeben.
Auch wenn man - wie einige Autoren - der Auffassung zuneigt, es handle sich nicht um sonstige elektronische Leistungen, sondern um Werbeleistungen, ändert sich derzeit nichts am Ergebnis.
Ab dem 1.1.2010 wird sich allerdings eine erhebliche Änderung bei der Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb der EU ergeben, so das EU-Ländern gänzlich anders als die USA behandelt werden.
Deine Adsense-Einnahmen sind als nicht steuerbare Umsätze unter KZ 45 (Zeile 42) der UStVA 2009 einzutragen.

Was haben diese erheblichen Änderungen ab 2010 denn hinsichtlich der Adsense-Umsatzsteuer-Problematik für Auswirkungen? (Hoffentlich keine... :flute:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man als Privatperson 1 oder 2 Domains im Jahr verkauft und weniger als 17500 EUR im Jahr damit verdient besteht keine Umsatzsteuer, dank § 19 Abs 1 UStG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde gerne noch einmal meine Frage aufgreifen:

bei Adsense-Einnahmen handelt es sich um eine Vergütung für Leistungen, deren Leistungsort sich gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort befindet, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist im Falle von Google-Adsense Irland, nicht mehr die USA, wie noch in dem Link von sniper angegeben.
Auch wenn man - wie einige Autoren - der Auffassung zuneigt, es handle sich nicht um sonstige elektronische Leistungen, sondern um Werbeleistungen, ändert sich derzeit nichts am Ergebnis.
Ab dem 1.1.2010 wird sich allerdings eine erhebliche Änderung bei der Besteuerung von Dienstleistungen innerhalb der EU ergeben, so das EU-Ländern gänzlich anders als die USA behandelt werden.
Deine Adsense-Einnahmen sind als nicht steuerbare Umsätze unter KZ 45 (Zeile 42) der UStVA 2009 einzutragen.

Was haben diese erheblichen Änderungen ab 2010 denn hinsichtlich der Adsense-Umsatzsteuer-Problematik für Auswirkungen?
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind diese dann in einer zusammenfassenden Meldung nach Saarlouis zu melden (so wie bisher bei Warenlieferungen), richtig?
 
Ich würde gerne noch einmal meine Frage aufgreifen:



Was haben diese erheblichen Änderungen ab 2010 denn hinsichtlich der Adsense-Umsatzsteuer-Problematik für Auswirkungen?

Gemach, Gemach! Dazu kommt schon noch etwas. Im Moment brütet die Finanzverwaltung gerade die neuen Vordrucke aus. Man weiß zwar schon die Zeile, in welche die EU-Dienstleistungen einzutragen sind, aber das Formular steht noch nicht.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Weil ich gerade zufällig darauf stoße, darf ich kurz anmerken, dass ich zur Frage der gesetzlichen Änderungen zum 1.1.2010 rechtzeitig etwas auf meiner Webseite zur Domainbesteuerung veröffentlicht habe.

Für Kleinunternehmer, die mit Google, Amazon und Ebay zu tun haben, gibt es etwas Neues auf meinen (neuen) Blog unter Steuerberater München.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Weil ich gerade zufällig darauf stoße, darf ich kurz anmerken, dass ich zur Frage der gesetzlichen Änderungen zum 1.1.2010 rechtzeitig etwas auf meiner Webseite zur Domainbesteuerung veröffentlicht habe.

Für Kleinunternehmer, die mit Google, Amazon und Ebay zu tun haben, gibt es etwas Neues auf meinen (neuen) Blog unter Steuerberater München.

Schöne Grüße

Reinhold

Kapier ich nicht so richtig. Führt Google in Irland selbst die Umsatzsteuer ab oder wie funktioniert das?
 
Kapier ich nicht so richtig. Führt Google in Irland selbst die Umsatzsteuer ab oder wie funktioniert das?

Ganz einfach:
Bei AdSense führt Goggle die Umsatzsteuer in Irland ab (und kann sie als Vorsteuer abziehen).
Bei AdWords führst Du als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in Deutschland ab (und kannst sie nicht als Vorsteuer abziehen).

Schönen Abend

Reinhold
 
Ganz einfach:
Bei AdSense führt Goggle die Umsatzsteuer in Irland ab (und kann sie als Vorsteuer abziehen).
Bei AdWords führst Du als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in Deutschland ab (und kannst sie nicht als Vorsteuer abziehen).

Schönen Abend

Reinhold

Das ist nicht nur verwirrend sondern könnte auch falsch sein, wenn
du als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuerpflicht optierst (und das ist ein duchaus denkbarer Fall).

Einfach mal unter Reverse-Charge-Verfahren googlen...da sollt man verständliches dazu finden.

Weitere wichtige Neuerungen gibt, wenn Leistungen aus dem EU Ausland bezogen werden.
Hier muss z.b. geprüft werden, ob die auf der Rechnung angegebene UmsatzID der Leistungserbringenden Firma richtig ist usw.
 
Das ist nicht nur verwirrend sondern könnte auch falsch sein, wenn
du als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuerpflicht optierst (und das ist ein duchaus denkbarer Fall).

Das ist kein denkbarer Fall und kann auch nicht falsch, sein, da der Artikel ausdrücklich für Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG geschrieben ist.
Selbst wenn dies nicht ausdrücklich betont worden wäre, versteht sich Kleinunternehmer von selbst, da ein möglicher Kleinunternehmer, wenn er zur Umsatzsteuerpflicht optiert, eben nicht mehr Kleinunternehmer, sondern Regelunternehmer ist.
 
ok wenn man das so sieht stimmt das natürlich.
kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG ist natürlich ein feststehender Begriff...

aber ich denke viele wissen nicht, dass man als kleinunternehmer auch zur umsatzsteuer optieren kan und damit natürlich zum regelunternehmer wird.
das könnte ja vielleicht für den einen oder anderen vorteilig sein.
 

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