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Domainsteuerrecht

und wenn man bei den auszahlungsarten "gutschein" gewählt hat und somit ja keine "wirklicken" einnahmen auf seinem geschäftskonto durch A. vorfindet, sondern diese nur in form eines gutscheins bei A. wieder einlösen kann?

grüsse,
andy
 
Es handelt sich wohl um einen geldwerten Vorteil, den Du natürlich - auch wenn er nicht aufs GK fließt, steuerlich berücksichtigen musst. Soweit nur meine persönliche Meinung und so würde ich es handhaben.

Grüße
 
In der Sache "elektronische Rechnung" gibt es was Neues:

Heute hat der EU-Ministerrat die Änderungen (PDF) der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC endgültig beschlossen. Der neugefasste Artikel 233 überlässt es nun den Beteiligten, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier ausgestellt ist.

soweit das "Zuckerbrot".
Es folgt die Peitsche:

Gleichzeitig räumt die neue Regelung im neuen Artikel 249 den "zuständigen Behörden" das Recht ein, auf "online zugängliche" Rechnungen zu Kontrollzwecken zuzugreifen. Dies ist auch grenzüberschreitend möglich.

heise online - EU beschließt vereinfachte elektronische Rechnungen

@DEX: was bedeutet das nun konkret?
 
Es wird sich vermutlich nicht viel ändern. Es handelt sich um eine Änderung der Mehwertsteuerrichtlinie, die erst bis zum 1.1.2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Da Deutschland als einer der heftigsten Befürworter der elektronischen Signatur gilt, ist damit zu rechnen, dass es jeden Spielraum ausnutzt, um eine Abschaffung zu umgehen.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Lange genug haben die gebraucht, um den Schwachsinn aufzulösen.
 
Ich bin geteilter Meinung über den Beschluss und werde die Signatur wohl auch weiterhin ersteinmal anhängen (auch wenn ohne sie pro Jahr hunderte Euro sparen würde).

Einige große Dienstleister werden wohl nun ziemlich abkotzen... haben sie die Umstellung auf digitale Signatur doch erst vor kurzem Durchgeführt. Die Telekom verschickt erst seit Dezember 2010 signierte Rechnungen, 1&1 seit Juli 2010 und Alice "schon" seit Ende 2007 oder Anfang 2008...
 
zurückliegende Zeiträume

Die Verordnung gilt wohl nicht rückwirkend. Wenn der Prüfer klingelt sollte man wohl für frühere Rechnungen (vor dem 30.06.2011) die Signaturen parat haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal angenommen

Wenn ich ne Domain vor 2 Jahren gekauft hatte zu 19 euro und diese jetzt zu 3000 loswerde,muss ich darauf Steuern zahlen ??
 
Jetzt ist gerade Mittag.

Wenn Du Dich beeilst kannst Du zum Abendessen Deinen ersten Verkaufsthread starten.
 

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