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Domainsteuerrecht

Initiative zum Verzicht auf elektronische Signatur

Das Problem der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist m.E. in Domainerkreisen bisher weitgehend ignoriert worden.
Wegen des fehlenden Vorsteuerabzugrechts aus elektronischen Rechnungen ohne digitale Signatur ist das Thema aber eine Zeitbombe, die bei jeder Betriebsprüfung hochgehen kann.

Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands - zumindest bei Kleinbetragsrechnungen - hat das Portal "rechnungsaustausch.org" eine Initiative gestartet, welche den Verzicht auf die elektronische Signatur bei Bagtellrechnungen bis zu 1.000 € zum Ziel hat.

Ich habe mich der Initiative angeschlossen und möchte auch andere Forumsmitglieder dazu aufrufen. Es geht um weniger Bürokratie im Geschäftsleben.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Mir ist das Thema im Grunde unklar.

Woher will ein Prüfer wissen, ob die Rechung auf dem Drucker des Absenders oder auf dem Drucker des Empfängers ausgedruckt und zu den Unterlagen gelegt wurde?

Ich versende meine Rechnungen im Regelfall als PDF per Mail zum selber ausdrucken. Es hat sich noch kein Kunde beschwert.

Ein Unwissender bittet um Aufklärung.
 
Ohne es zu wissen (oder die elektronische Signatur gutzuheissen) mutmaße ich mal, dass wie so häufig, DU in der Beweispflicht bist, sobald der Prüfer etwas anzweifelt.
 
... Woher will ein Prüfer wissen, ob die Rechung auf dem Drucker des Absenders oder auf dem Drucker des Empfängers ausgedruckt und zu den Unterlagen gelegt wurde?...
Vorausgesetzt, die Rechnungen wurden zwischen dem Drucken und dem Abheften noch gefaltet ;)

Wenn ich das prüfen sollte, dann würde auf der Website des Anbieters nachschauen, ob da etwas zum Rechnungsversand steht (AGB oder Preisliste). Wenn dort eine extra Gebühr für Rechnungen in Schriftform steht, dann schaue ich mir deine Buchführung an und sehe, dass dieser Posten nicht berechnet wurde. Wahrscheinlich wirst du dann Probleme haben, eine zügige Antwort auf die Frage des Prüfers zu geben.

Ich würde nicht die riskante Vermutung wagen, dass ein Finanzbeamter dümmer wäre als ich. Zudem ist das bei ihm Tagesgeschäft.

Dann gibt es noch die beliebten Kontrollmitteilungen, die bei der Prüfung des Lieferranten entstanden sein können. Da bin ich mir nicht sicher, ob die Form der Rechnung vermerkt ist, es wäre aber damit zu rechnen.

Wenn deine Kunden sich nicht zum Thema melden, dann ist es nicht dein Problem, da du zu nichts verpflichtet bist. Solange sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann es ihnen auch egal sein.

Auf der anderen Seite ist mir aber auch noch nie ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem selbstausgedruckte Rechnungen tatsächlich bemängelt wurden.

Ich versende übrigens meine Rechnungen immer noch per Post, obwohl es bei manchen Kleinbeträgen wirklich lästig ist.
 
Woher will ein Prüfer wissen, ob die Rechung auf dem Drucker des Absenders oder auf dem Drucker des Empfängers ausgedruckt und zu den Unterlagen gelegt wurde?
Ganz einfach, die Rechnungen werden analysiert: Papier, Tinte, Toner, Farbe, Sparmodus beim Druck, Faltung des Papiers, etc. Wenn die Eingangsrechnungen dann mit den Ausgangsrechnungen übereinstimmen; dann gute Nacht!

Der Prüfer kann auch nachforschen, ob der Rechnungsaussteller seine Rechnungen standardmäßig per Email versendet. Wenn beim Rechnungsempfänger dann eine Papierrechnung vorliegt, wird wohl noch genauer geprüft. Es lässt sich auch leicht nachforschen, ob ein Rechnungsaussteller eine Gebühr für den Rechnungsversand per Post erhebt. Taucht diese Position auf den Rechnungen auf?

Fakt ist, wenn ein Prüfer es herausfinden will, dann findet er es heraus. Es gibt viele Möglichkeiten.


Ich versende meine Rechnungen im Regelfall als PDF per Mail zum selber ausdrucken. Es hat sich noch kein Kunde beschwert.
Wenn deine Kunden mit solchen Rechnungen die Vorsteuer geltend gemacht haben, werden Sie evtl. die Rechnungen per Post nach der Betriebsprüfung nachfordern.

Tschau
Desverger
 
Dies gilt auch fuer die bei Sedo-Transfer hochgeladenen Rechnungen bei An- und Verkauf einer Domain.
Ist diese nicht signiert, sollte man immer eine Rechnung in Papierform vom Verkaeufer anfordern bzw dem Kaeufer zuschicken.
 
Dies hier ist zwar schon älter, dennoch weiterhin interessant und passend
zum Thema. Eine Signatur kostet mich mit 23 Cent mehr als die Hälfte weniger
als das Versenden via Schneckenpost.

Auf einem ganz anderen Blatt stehen die gesetzlichen Auflagen, wenn man
elektronische Rechnungen versendet/empfängt. Die sind in der Tat
verbesserungswürdig.

Ahoi!
 
Auf einem ganz anderen Blatt stehen die gesetzlichen Auflagen, wenn man
elektronische Rechnungen versendet/empfängt. Die sind in der Tat
verbesserungswürdig.
Ganz genau. Es reicht eben nicht, einfach eine Rechnung mit Signatur zu erhalten. Möchte man damit die Vorsteuer ziehen, muss man die gesetzlichen Prüfungs- und Archivierungspflichten einhalten. Ein Riesenspass sowas...:dancing:

Hier ist der :stupid: nachzulesen.
Raoul Kirmes: Prüfung (Verifikation) elektronischer Rechnungen
 
gute sache reinhold, bitte in zukunft die rechnungen dafür im original per post...du weisst ja, unterschrift und so;)

wünsche schöne ostern und dicke eier

gruesse

Was? Sag bloß, Du hast noch keine aktuelle Signatur-Software!? Wo kommst Du denn her? Da muss man ja am Ende noch ein Ochsengespann hinschicken, weil kein Auto durchkommt.

Schönes Osterfest

Reinhold
 
ich bin jetzt absolut entsetzt!
Kann ich auch mit Domains zahlen, die 1 EUR gekostet haben:shakehands:

Frohe Ostern:)

Gruesse
Holger
 
Zu der Meldung gibts doch sicher noch ´ne zweite...

Richtig, und hier ist sie:

Mittlerweile habe sich ca. 80 Interessenten - wusste garnicht, dass das CD-Forum soviele Leser hat:hmmmm:- per E-Mail gemeldet und ihre Begeisterung für das Angebot zum Ausdruck gebracht.

Nachdenklich stimmt mich allerdings, dass fast alle mit Kreditkarte bezahlen wollen. Habt Ihr denn kein Cash auf der Kralle? Ich dachte eher an ein prall gefülltes Guthabenkonto, das ich gerne mit EURIBOR ./. 5 % verzinsen würde. Aber einem Nackten kann man halt nicht in die Tasche greifen. :froown:

Bin wirklich positiv überrascht über die überschwängliche Annahme des Angebots.

Schönen Abend noch

Reinhold
 
Hallo,

sitze gerade an der Steuer für 2009 und bin umsatzsteuerpflichtig. Habe noch ne Frage zum Thema Amazon und Umsatzsteuer.

Beispiel: Amazon (PartnerNet) überweist im Monat 1000 Euro an mich. Muss ich davon USt. abführen?

Wie belegt ihr die Amazon Zahlung in eurer Erklärung? Reicht ein Kontoauszug?

Gruß
Lippek
 
IANAL ... aber:

Muss ich davon USt. abführen?
nein. gutschrift wird von amazon eu sarl aus luxemburg erteilt. da gibt es wohl gem. ustg ne befreiung.

Wie belegt ihr die Amazon Zahlung in eurer Erklärung?
durch ausdruck der entsprechenden email. eine entsprechende papier gutschrift wurde erfolglos angefordert.

Reicht ein Kontoauszug?
der reicht nie. einer der grundsätze ordnungsmäßiger buchführung lautet: „keine buchung ohne beleg“.


seervus sagt der namewise
 
Hallo,

sitze gerade an der Steuer für 2009 und bin umsatzsteuerpflichtig. Habe noch ne Frage zum Thema Amazon und Umsatzsteuer.

Beispiel: Amazon (PartnerNet) überweist im Monat 1000 Euro an mich. Muss ich davon USt. abführen?

Wie belegt ihr die Amazon Zahlung in eurer Erklärung? Reicht ein Kontoauszug?

Gruß
Lippek

Für 2009 musst Du weder Umsatzsteuer abführen noch die Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung angeben.
Ab 2010 müssen die Amazon-Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung zusammen mit der USt-IdNr. von Amazon (LU20260743) angegeben werden.
Ab 1.7.2010 gibt es Neuerungen zu den Abgabefristen der ZM.

Schöne Grüße

Reinhold
 

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