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Einbindung von Tube auf eigene Seiten

Trixi.com

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25. Feb. 2005
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Hallo an alle,

es ist im Netz ja vielfach diskutiert worden, aber schlau werde ich letztlich doch nicht aus den teilweise kontroversen Antworten auf die Frage "Darf man Tube-Videos (Youtube, Youporn, MyVideo, Redtube etc) Videos auf seine eigene Seite einbinden? Egal ob Adult oder nicht.

Die Antwort ist im Grunde: Ja. Wenn keine Rechte Dritter verletzt werden.

Aber woher soll man das im Einzelfall wissen? Viele hier haben ein Blog und auch in diesem Forum (Fun-O-Rama) werden munter Youtube-Videos verlinkt....insofern ist meine Frage genereller Natur....

Was ist erlaubt und was nicht? Sicher ist man für den Inhalt seiner Web verantwortlich, aber im Falle von Tube-Videos versichert ja die Person, die ein Video hochgeladen hat, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen passiert ist und keine Rechte verletzt werden. Ausserdem bieten die ganzen Tuber ja die Embedd-Funktion an und wollen letztlich, dass ihr Zeugs auf allen Seiten eingebunden wird. Ich gehe da mal naiv davon aus, dass ich ja ein Video verlinke, welches der "Hochlader" als unproblematisch qualifiziert hat und sogar die Einbettungsfunktion explizit freigibt.

Kann ein Embedder darauf vertrauen? Gibt es in Deutschland / EU richtungsweisende Rechtssprechung?

Ich selber binde fröhlich Tube-Videos hier und da ein, auch im eigenen Forum....und bisher habe ich mich mit diesen Fragen nicht beschäftigt und sehe gleichzeitig, dass es sich offensichtlich immer noch um einen Graubereich handelt.

Oder nicht? Oder kann man sich mit Nutzungsbedingungen absichern?

Mit Interesse habe ich den Beitrag Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo & Co - Web 2.0 & Recht gelesen....

Mir geht es vordergründig auch darum: Auf der einen Seite bieten auch viele hier Youbube-Videos indirekt (eingebettet) an auf eigenen Seiten an, auf der anderen Seite interessiert mich:

- wie ist es, wenn kommerzielle Interessen dahinter stehen?
- Und wenn z.B. ein Tube-Script verwand wird, mit welchem ich locker 10.000 Videos in ein paar Stunden importieren kann, aber die Einzelkontrolle der Videos unmöglich ist.

Wer weiss genaues? Gibt es Rechtssprechung? Grundsatzurteile? Grau, Weiss, Schwarz?

Vielen Dank für Eure Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Trixi.com, das ist eine sehr interessante Frage auch für mich!

Ich hatte kürzlich auch damit begonnen, YouTube-Videos auf meinen Seiten einzubinden! Das funktionierte anfangs ganz prima; jedoch nach sehr kurzer Zeit bekam ich bei allen Videos, wenn ich sie abrufen wollte, den Hinweis, dass das jeweilige Video nicht mehr verfügbar sei!

Daraufhin habe ich alle Videos wieder rausgenommen und verlinke inzwischen nur noch zu dem entsprechenden Video bei YouTube. Ob das nun besser oder richtiger ist, auch mich würde das sehr interessieren!
Ich bin bisher davon ausgegangen, wenn neben dem konkreten Video der Direkt-Link verfügbar ist bzw. eben diese Einbettungsfunktion da steht, dass man dann das Video auch in seine eigene Website einbinden kann und darf. Jedoch bin ich mir nicht 100 %-ig sicher.

Für eine aufklärende Antwort wäre auch ich sehr dankbar.
 
Hallo Heinka,

na ja, teilweise haben Fernsehsender Youtube aufgefordert bis zu 30.000 videos zu löschen, da die Rechte verletzt wurden. Auf der anderen Seite hat sich seinerzeit Youtube auch mit GEMA und ich glaube NBC geeinigt...

Aber die Zusatzfrage finde ich schon interessant: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob man einbettet oder verlinkt?
 
Aber die Zusatzfrage finde ich schon interessant: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob man einbettet oder verlinkt?
das wird schon ein Unterschied sein, da der "Ort der Verfügbarkeit" ja in beiden Fällen unterschiedlich ist.
Wenn Du es auf deiner Seite veröffentlichst, wird es bei Problemen m.E. schwerwiegender sein, da du vom Inhalt unmittelbar Kenntnis hast.
Bei nem Link isses aber auch net ohne...wir wissen ja, dass Disclaimer dsbgl. nicht greifen...

Ob man es insgesamt "darf" oder nicht, hängt denke ich von den einzelnen Videos ab. Sind diese "unbedenklich", wird es die Einbindung auch sein, ist es nicht unbedenklich,...

grüsse,
engel
 
Sind diese "unbedenklich", wird es die Einbindung auch sein, ist es nicht unbedenklich,...

Danke Engel. Ja, mir geht es gerade um bedenkliche Videos oder eben um Videos, wo man dem "Einbetter" nicht unbedingt die Sachkenntnis unterstellen kann / muss, zu wissen, ob es sich um eine Rechtsverletzung handelt. Nehmen wir mal an, ich binde ein Videoschnipsel auf meine Seite ein...ich gehe mal davon aus, dass der Einbinder bei Youtube die Rechte hat (hat er ja angeklickt). Wie soll ich nun unterscheiden, ob es sich um einen authorisierten Schnipsel aus einem Trailer handelt oder um einen illegalen Content.

Es ist meist gar nicht ersichtlich, ob ein Video "geklaut" wurde oder nicht für den Webseitenbetreiber. Ich meine jetzt nicht irgendwelche Homevideos von Luisas ersten Krabbelversuchen, sondern nen Heinekenwerbespot, nen RTL-Nachrichten-Schnipsel etc...also den Grossteil, der auf solchen Plattformen zu finden ist.

Gruss

Gerald
 
ich würde es ein bissl mit Bildern vergleichen, die Diskussion hatten wir ja hier irgendwo...
Wenn man bei Dreamstime etc. nen Bild kauft, weiss man auch nicht, ob es frei von Rechten Dritter ist. Sollte es es die Rechte Dritter verletzen, "kann man eine drauf bekommen"...denke das wird mit den Videos nicht viel anders sein...

grüsse,
engel

Danke Engel. Ja, mir geht es gerade um bedenkliche Videos oder eben um Videos, wo man dem "Einbetter" nicht unbedingt die Sachkenntnis unterstellen kann / muss, zu wissen, ob es sich um eine Rechtsverletzung handelt. Nehmen wir mal an, ich binde ein Videoschnipsel auf meine Seite ein...ich gehe mal davon aus, dass der Einbinder bei Youtube die Rechte hat (hat er ja angeklickt). Wie soll ich nun unterscheiden, ob es sich um einen authorisierten Schnipsel aus einem Trailer handelt oder um einen illegalen Content.

Es ist meist gar nicht ersichtlich, ob ein Video "geklaut" wurde oder nicht für den Webseitenbetreiber. Ich meine jetzt nicht irgendwelche Homevideos von Luisas ersten Krabbelversuchen, sondern nen Heinekenwerbespot, nen RTL-Nachrichten-Schnipsel etc...also den Grossteil, der auf solchen Plattformen zu finden ist.

Gruss

Gerald
 
Wenn man bei Dreamstime etc. nen Bild kauft, weiss man auch nicht, ob es frei von Rechten Dritter ist.

Da die Clientel von Youtube eine breitere und jüngere ist, sehe ich hier die rechtliche "Unbedarftheit" der Einsteller auch größer als bei dem Bilderbeispiel.

Die Frage wird sich nicht einfach klären lassen und ist wohl eher, wie groß ist die Gefahr verklagt zu werden. Gibt es hierzu denn Erfahrungen bei unseren Mitgliedern? Bindet ihr Youtube-Videos in Euren Projekten ein?
 
Hallo Heinka,

na ja, teilweise haben Fernsehsender Youtube aufgefordert bis zu 30.000 videos zu löschen, da die Rechte verletzt wurden. Auf der anderen Seite hat sich seinerzeit Youtube auch mit GEMA und ich glaube NBC geeinigt...
Also in meinen Fällen war es jeweils so, dass die entsprechenden Videos bei YouTube noch verfügbar waren, also es hatte keine Löschung stattgefunden, nur eben funktionierte der "direkte Aufruf" von meiner Website aus nicht mehr; und zwar bei keinem der insgesamt vielleicht zehn eingebundenen Videos!
 
Hallo zusammen.

Wir haben das Thema auch zusammen mit einem Juristen für unser Baby Sportgate erörtert.

1. Bundesliga Videos - klick hier für dein Lieblings Bundesliga Video - Sport Nachrichten

Zwar nicht in rechtlich verbindlicher Tiefe, aber das auch eben nur, weil schnell klar war, dass das ein Graubereich ist, zu dem es zu wenig Beispielurteile gibt, um zu wissen wo man steht. Heißt u.a.: Wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ein Kläger kommt und Du das Risiko eines Streites überhaupt auf Dich nimmst glaube ich, dass man als "Erfüllungsgehilfe" wenig Chancen hat es nicht zumindest unterlassen zu müssen, begleitet von den Prozess- und Anwaltskosten ;o)
Und eine Unterlassung ist dann eben "nur" mit den Begleitkosten aber nicht mit Schadenersatz oder ähnlichem behaftet. Aber wie gesagt: Wenn man es bei einem Streit überhaupt soweit kommen lassen will. Dies alles ist natürlich nur eine subjektive Auskunft eines Laien ;o)

Also eindeutig schwarz-weiss mit Grautönen :hmmmm:

Gruß.

Ralf
 
Danke für diese Antwort, Ralf!
Alle meine bisherigen Recherchen auf diesem Gebiet haben eigentlich auch zu diesem Ergebnis, wie von Dir geschildert, geführt! Also, eindeutig: Schwarz-Weiß-Grau-Zone; das ist ja wirklich nichts Außergewöhnliches bei der (deutschen) Rechtssprechung! :burnout: Also, hoffe ich auf etwas Glück, dass mir betreffs "Abmahnerei" nichts passieren möge! (Wenn doch, hilft dann ggbf. nur schnelles Einlenken!)
 
Wenn ich das Folgende lese, dann komme ich wieder schwer ins Grübeln, was die eingangs hier gestellte Frage betrifft: Internetrecht
 
Vielleicht auch noch nen Update von hier aus (Spanien)....

Spanien liegt ja bekanntermassen in Nordafrika und hier wird nicht so doll viel geklagt, abgemahnt etc....

Es war so...im Dezember wurden einige Leute abgemahnt, weil sie XXX Videos auf ihren Seiten hatten von den bekannten Tubeseiten...pro Video wurden 50.000 Euro verlangt...da kamen schnell ein paar Fantastillionen zusammen bei 30.000 eingebetteten Videos....

Ein Anbieter hat seine Anwaltschar das klären / untersuchen lassen und mit dem zuständigen Ministerium nen meeting gehabt: Resultat: Das von den Abmahnern angewandte Gesetz "Ley de Cine" (frei übersetzt Kinogesetz) bezieht sich auf DVDs und öffentliche Aufführungen...Internet ist nicht abgedeckt.

Ich erläutere das hier, weil es schon interessant ist, wie unterschiedlich es von einem Land zum anderen gesehen wird....

Gruss

G
 
Grad gefunden: iRights.info - Urheberrecht in der digitalen Welt:*Darf ich Videos von YouTube und Co. in meine Webseite einbinden (einbetten)?

....Soweit ersichtlich, erlauben es alle Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen, die Videos auch einzubetten (sofern hiervon überhaupt die Rede ist). Einschränkungen ergeben sich meist nur in Bezug auf eine Einbindung in kommerzielle Webseiten (siehe hierzu zum Beispiel die YouTube-AGB unter 6.1 Buchstaben C, E und I). Auch diese gelten jedoch nur für registrierte Nutzer. Sofern es möglich ist, die Videos ohne Registrierung einzubetten, werden die AGB in diesem Zusammenhang nicht wirksam.

[via Spreeblick]
 


Hm.
Habe gerade ein Bild bei Fotolia gekauft. Laut Urteil hätte ich mir einfach ein ähnliches Bild auf einer freien Seite bei Google raussuchen und bedenkenlos einbetten können?
Und was sagt Marions Kochbuch dazu? Denen geht ja jetzt die Haupteinnahmequelle flöten. ^^

Für diverse Projekte habe ich bisher immer beim Urheber gebeten Fotos oder Bilder verwenden zu dürfen. Irgendwie fand ich es ganz nett so ein wenig Konversation betreiben zu können.
Fotolia und Konsorten dürften auch nicht begeistert sein. Die eigenen bzw. darüber bereitgestellten Werke sind nicht direkt betroffen, aber nun kann man sich ja auch bei vielen anderen Quellen kostenlos bedienen.

Kollege erwähnte das Trafficproblem. Wird "dein" Bild auf einer stark frequentierten Seite eingebunden kann trotz Flatrate schon mal die Bandbreite vom Anbieter heruntergeschraubt werden. Dann ist die Performance im Arsch. Und wer ohne Datenvolumenflatrate seinen Webspace nutzt wird unter Umständen ordentlich zur Kasse gebeten am Monatsende.

Ich weiß noch nicht, was ich von der Sache halten soll, denke aber, dass mir eine strengere Regelung evtl. doch besser gefallen hat.

Als Youtube-Kanalbetreiber schmeckt es mir auch nicht, dass trotz (theoretisch) nicht gegebener Einbettungserlaubnis jeder Affe mein Material, evtl. sogar den gesamten Kanalinhalt, für seine eigenen Zwecke nutzen kann.
 
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