Trixi.com
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- Registriert
- 25. Feb. 2005
- Beiträge
- 3.569
Hallo an alle,
es ist im Netz ja vielfach diskutiert worden, aber schlau werde ich letztlich doch nicht aus den teilweise kontroversen Antworten auf die Frage "Darf man Tube-Videos (Youtube, Youporn, MyVideo, Redtube etc) Videos auf seine eigene Seite einbinden? Egal ob Adult oder nicht.
Die Antwort ist im Grunde: Ja. Wenn keine Rechte Dritter verletzt werden.
Aber woher soll man das im Einzelfall wissen? Viele hier haben ein Blog und auch in diesem Forum (Fun-O-Rama) werden munter Youtube-Videos verlinkt....insofern ist meine Frage genereller Natur....
Was ist erlaubt und was nicht? Sicher ist man für den Inhalt seiner Web verantwortlich, aber im Falle von Tube-Videos versichert ja die Person, die ein Video hochgeladen hat, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen passiert ist und keine Rechte verletzt werden. Ausserdem bieten die ganzen Tuber ja die Embedd-Funktion an und wollen letztlich, dass ihr Zeugs auf allen Seiten eingebunden wird. Ich gehe da mal naiv davon aus, dass ich ja ein Video verlinke, welches der "Hochlader" als unproblematisch qualifiziert hat und sogar die Einbettungsfunktion explizit freigibt.
Kann ein Embedder darauf vertrauen? Gibt es in Deutschland / EU richtungsweisende Rechtssprechung?
Ich selber binde fröhlich Tube-Videos hier und da ein, auch im eigenen Forum....und bisher habe ich mich mit diesen Fragen nicht beschäftigt und sehe gleichzeitig, dass es sich offensichtlich immer noch um einen Graubereich handelt.
Oder nicht? Oder kann man sich mit Nutzungsbedingungen absichern?
Mit Interesse habe ich den Beitrag Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo & Co - Web 2.0 & Recht gelesen....
Mir geht es vordergründig auch darum: Auf der einen Seite bieten auch viele hier Youbube-Videos indirekt (eingebettet) an auf eigenen Seiten an, auf der anderen Seite interessiert mich:
- wie ist es, wenn kommerzielle Interessen dahinter stehen?
- Und wenn z.B. ein Tube-Script verwand wird, mit welchem ich locker 10.000 Videos in ein paar Stunden importieren kann, aber die Einzelkontrolle der Videos unmöglich ist.
Wer weiss genaues? Gibt es Rechtssprechung? Grundsatzurteile? Grau, Weiss, Schwarz?
Vielen Dank für Eure Meinung.
es ist im Netz ja vielfach diskutiert worden, aber schlau werde ich letztlich doch nicht aus den teilweise kontroversen Antworten auf die Frage "Darf man Tube-Videos (Youtube, Youporn, MyVideo, Redtube etc) Videos auf seine eigene Seite einbinden? Egal ob Adult oder nicht.
Die Antwort ist im Grunde: Ja. Wenn keine Rechte Dritter verletzt werden.
Aber woher soll man das im Einzelfall wissen? Viele hier haben ein Blog und auch in diesem Forum (Fun-O-Rama) werden munter Youtube-Videos verlinkt....insofern ist meine Frage genereller Natur....
Was ist erlaubt und was nicht? Sicher ist man für den Inhalt seiner Web verantwortlich, aber im Falle von Tube-Videos versichert ja die Person, die ein Video hochgeladen hat, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen passiert ist und keine Rechte verletzt werden. Ausserdem bieten die ganzen Tuber ja die Embedd-Funktion an und wollen letztlich, dass ihr Zeugs auf allen Seiten eingebunden wird. Ich gehe da mal naiv davon aus, dass ich ja ein Video verlinke, welches der "Hochlader" als unproblematisch qualifiziert hat und sogar die Einbettungsfunktion explizit freigibt.
Kann ein Embedder darauf vertrauen? Gibt es in Deutschland / EU richtungsweisende Rechtssprechung?
Ich selber binde fröhlich Tube-Videos hier und da ein, auch im eigenen Forum....und bisher habe ich mich mit diesen Fragen nicht beschäftigt und sehe gleichzeitig, dass es sich offensichtlich immer noch um einen Graubereich handelt.
Oder nicht? Oder kann man sich mit Nutzungsbedingungen absichern?
Mit Interesse habe ich den Beitrag Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo & Co - Web 2.0 & Recht gelesen....
Mir geht es vordergründig auch darum: Auf der einen Seite bieten auch viele hier Youbube-Videos indirekt (eingebettet) an auf eigenen Seiten an, auf der anderen Seite interessiert mich:
- wie ist es, wenn kommerzielle Interessen dahinter stehen?
- Und wenn z.B. ein Tube-Script verwand wird, mit welchem ich locker 10.000 Videos in ein paar Stunden importieren kann, aber die Einzelkontrolle der Videos unmöglich ist.
Wer weiss genaues? Gibt es Rechtssprechung? Grundsatzurteile? Grau, Weiss, Schwarz?
Vielen Dank für Eure Meinung.
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