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engel
Guest
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wurde die Verordnung zur Einführung der Domäne oberster Stufe '.eu'" veröffentlicht.
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/l_113/l_11320020430 de00010005.pdf
Die Verordnung beinhaltete einige neue Details über die Ausgestaltung dieser Einführung. Ganz nebenbei wird sie auch den juristischen Sprachgebrauch beeinflussen. Als Alternative zum bisher gebräuchlichen "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" hat man sich beispielsweise für die Bezeichnung "Windhundverfahren" entschieden. Nach diesem sollen Domains verteilt werden.
Ein bisher noch nicht deutlich gemachte Einschränkung betrifft die Gestaltung von Sub-Domains. Der zukünftigen Registry (Register) soll es verboten werden, Sub-Domains einzurichten, die den ISO 3166 Alpha 2 Codes entsprechen (z.B. .de.eu). Eine "Nationalisierung" der Gemeinschafts-Domains wird dadurch verhindert. Die Registry darf im übrigen auch nicht selbst als Registrar (Registrierstelle) auftreten.
Ähnlich wie beim UDRP-Verfahren der ICANN soll die Registry eine Politik der außergerichtlichen Streitschlichtung auf Kostendeckungsbasis betreiben. Die Regeln sollen den Empfehlungen der WIPO Rechnung tragen.
Offenbar wird auch eine Sunrise Period geplant, in der Markeninhaber und öffentliche Stellen ihre Domains vorab registrieren können. Die Mitgliedsstaaten werden zusätzlich aufgefordert, der EU-Kommission eine "begrenzte Liste allgemein anerkannter Namen in Bezug auf geografische und/oder geopolitische Begriffe" zu überlassen. Diese dürfen dann entweder nicht registriert, oder nur als Second Level Domain eingetragen werden. Geografische Bezeichnungen erhalten damit den gleichen Schutz wie Marken.
Und noch eine Neuigkeit hat die Verordnung zu bieten. Die EU wird mit ICANN einen Vertrag schließen. Damit erübrigt sich die von ICANN-Berater Louis Touton vor Wochen geäußerte Drohung, die TLD .eu werde nur delegiert, wenn ein solcher Vertrag zustandekomme.
http://intern.de/news/2719.html
Die EU wäre dann die dritte "Nation", die sich auf diesen Vertrag einlässt. Bisher haben sich alle nationalen Registries beharrlich geweigert, solche Verträge zu unterschreiben.
Quelle: intern.de
http://www.intern.de/news/2893.html
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/l_113/l_11320020430 de00010005.pdf
Die Verordnung beinhaltete einige neue Details über die Ausgestaltung dieser Einführung. Ganz nebenbei wird sie auch den juristischen Sprachgebrauch beeinflussen. Als Alternative zum bisher gebräuchlichen "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" hat man sich beispielsweise für die Bezeichnung "Windhundverfahren" entschieden. Nach diesem sollen Domains verteilt werden.
Ein bisher noch nicht deutlich gemachte Einschränkung betrifft die Gestaltung von Sub-Domains. Der zukünftigen Registry (Register) soll es verboten werden, Sub-Domains einzurichten, die den ISO 3166 Alpha 2 Codes entsprechen (z.B. .de.eu). Eine "Nationalisierung" der Gemeinschafts-Domains wird dadurch verhindert. Die Registry darf im übrigen auch nicht selbst als Registrar (Registrierstelle) auftreten.
Ähnlich wie beim UDRP-Verfahren der ICANN soll die Registry eine Politik der außergerichtlichen Streitschlichtung auf Kostendeckungsbasis betreiben. Die Regeln sollen den Empfehlungen der WIPO Rechnung tragen.
Offenbar wird auch eine Sunrise Period geplant, in der Markeninhaber und öffentliche Stellen ihre Domains vorab registrieren können. Die Mitgliedsstaaten werden zusätzlich aufgefordert, der EU-Kommission eine "begrenzte Liste allgemein anerkannter Namen in Bezug auf geografische und/oder geopolitische Begriffe" zu überlassen. Diese dürfen dann entweder nicht registriert, oder nur als Second Level Domain eingetragen werden. Geografische Bezeichnungen erhalten damit den gleichen Schutz wie Marken.
Und noch eine Neuigkeit hat die Verordnung zu bieten. Die EU wird mit ICANN einen Vertrag schließen. Damit erübrigt sich die von ICANN-Berater Louis Touton vor Wochen geäußerte Drohung, die TLD .eu werde nur delegiert, wenn ein solcher Vertrag zustandekomme.
http://intern.de/news/2719.html
Die EU wäre dann die dritte "Nation", die sich auf diesen Vertrag einlässt. Bisher haben sich alle nationalen Registries beharrlich geweigert, solche Verträge zu unterschreiben.
Quelle: intern.de
http://www.intern.de/news/2893.html