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Heise: Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

....Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.

Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein "privaten" oder "gewerblichen Zwecken" dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren.
 
Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein "privaten" oder "gewerblichen Zwecken" dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren.

Sehr intelligente Formulierung... wer zieht da die Grenzen? DDR-Angie?
 
Bei meinem Text handelt es sich um einen Originalauszug des Frage/Antwortkatalog.

Wenn ich es lese, weiss ich nicht was dann archiviert werden muss. In meinen Augen gibt es nur noch wissenschaftliche Abhandlungen, welche den Tatbestand "reinen privaten" oder "gewerblichen Zwecken" dienen.

Bin ich auf einem Holzweg?
 
Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein "privaten" oder "gewerblichen Zwecken" dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren.

Na damit sieht die Sache zumindest für die ganzen Firmenseiten schonmal gut aus. Wäre ja auch völliger Unsinn.
Private Seiten fallen auch weg.

Also suchen die "nur" literarische Werke etc.? Ok, dann betrifft wohl die wenigsten hier, vermute ich mal.

LG
Tobi
 
Hab mich dort mal angemeldet und siehe da kam ein Mail zurück mit folgener Info:

"Die Sammlung von ganzen Websites und Datenbanken ist allerdings technisch derzeit noch nicht möglich. In Zukunft soll das automatische Einsammeln von ganzen Websites (Harvesting) zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren befindet sich aber noch im Entwicklungsstadium und muss für den Einsatz im Rahmen des erweiterten Sammelauftrages zur Anwendungsreife gebracht werden.

Eine Ablieferung der Website http://www.xxxxxxxxx.xx/ ist Ihrerseits deshalb nicht erforderlich. Wir werden Sie vormerken und zu gegebener Zeit wieder auf Sie zukommen."


Harry
 
>>Sp___ on

...ich habe mich heute da auch mal angemeldet, allerdings lief für sehr kurze Zeit ein Beta-Test zum Einsammeln von Dateien und ganzen virtuellen Gewerken.

Schön, dachte ich mir und griff kurzerhand in mein kleines Privatarchiv gesammelter Werke internationaler Programmierkunst der letzten 5 Jahre und startete den Upload von Schätzchen wie dialer.exe, Lovesan, Sasser, bomb.the.harddisk.dll, trojan-clicker, bundestrojaner, keylogger.exe sowie aktuellen russischen Spezialitäten.

Nach Abschluss der Upload Orgie wurde mir folgendes von diesem Verein via mail mitgeteilt:
"vielen Dank für Ihre Mithilfe, wir sind stets bemüht den wachsenden Bedürfnissen der Informationsgesellschaft durch die öffentliche Bereitstellung von wichtigen und sensiblen Kulturgütern des Internets Rechnung zu tragen und dabei leisten wir wieder einmal einen wichtigen Beitrag, damit jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger an den Errungenschaften unserer staatlichen Fürsorge in vollem Umfang partizipieren kann" :stoned:

__ass off<<
 
Update: heise online - 30.10.08 - Wie sammelt die Deutsche Nationalbibliothek Online-Publikationen?

(...) Die Netzgemeinde kann aufatmen, denn die Bibliothek wird Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten nur automatisiert über einen eigenen Crawler erfassen und archivieren.

In der Praxis, so stellte der Sprecher der Nationalbibliothek, Stephan Jockel, nun klar, sammle die Nationalbibliothek nur bezogen auf das Einzelobjekt. Dazu gehören E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate – wie etwa bei Googles Buchsuche –, die im Internet veröffentlicht wurden. (...)

Aber:
(...) Wenn jemand nur selten veröffentlicht, etwa eine studentische Hausarbeit, eine wissenschaftliche Abschlussarbeit oder einen Vortrag, sei er ebenfalls verpflichtet, seine Arbeit der Nationalbibliothek zu melden und zugänglich zu machen. (...)

Gruss,
Holger
 

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