Freddy
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Laut Heise darf das Finanzamt Steuerrückstände eintreiben, die aus dem Vertrag über eine Internet-Domain entstehen. Es geht in dem Fall um einen OnlineShop. (Az. 7 K 781/14 AO) Verhandelt wurde das in MÜnster. Ich hab mir die Begründung noch nicht ganz durchgelesen, es gibt viel verweise auf Paragraphen, aber für .de Domain sicherlich nicht ganz unerheblich.... Es könnte aber auch sein dass die Show weiter geht denn, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das Gericht eine Revision zum Bundesfinanzhof zu.