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Forderungen sichern und durchsetzen

Wettermann

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24. Mai 2008
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Eine GmbH schuldet mir einen vierstelligen Betrag.
Ich rechne damit, dass die Firma in Kürze schliesst.

Was ist am sinnvollsten, um noch eine kleine Chance auf zumindest einen Teil des Geldes zu haben?

Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wäre sicher der übliche Weg. Ich vermute jedoch, dass es die Firma gar nicht mehr gibt bis der Gerichtsvollzieher irgendwann mal dort klingelt, denn von Erstellung bis Zustellung vergeht sicher eine Woche, dann 14 Tage Frist, dann eine Woche für V-Bescheid und wieder 14 Tage Frist, dann den Gerichtsvollzieher beauftragen, Bearbeitungszeit und Termin im Kalender vermutlich nochmal 14 Tage => ca. 2,5 bis 3 Monate.

Da mein Vertrag mit der GmbH besteht, haftet wohl der gesellschaftende Geschäftsführer auch nicht persönlich, oder?

Da die Firma nur Handel im Streckengeschäft betreibt gehe ich davon aus, dass sie im Wohnzimmer des GF geführt wird und kein eigenes Vermögen wie Autos oder Inventar usw. besitzt.

Was passiert wenn die Firma Insolvenz anmeldet? Wäre das für mich vorteilhaft, nachteilig oder neutral wenn eh nichts vorhanden ist?

Nützt mir ein Titel (erzielt durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), der ja eigentlich 30 Jahre gültig ist, irgendwas wenn die GmbH nicht mehr existiert (also z.B. gegen den GF)?

Lohnt es sich, überhaupt noch die 50 bis 300 Euro für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher usw. hinterherzuwerfen oder sollte man sich das lieber sparen?
 
Nur kurz:

Den Gerichtsvollzieher kannst Du für knapp 10,- Euro mit jedem Dokument - z.B. einer letzten Mahung zu Deinem Kunden schicken. Dann sind Deine Forderungen auch amtlich dokumentiert. Geht in 2-3 Arbeitstagen.

Hier mehr dazu:
Das Gelbe Forum - Zustellung durch Gerichtsvollzieher


Das macht nur keinen Sinn. es entstehen nur zusätzliche Kosten. Er ist ja auch nicht verpflichtet, fortlaufend zu mahnen. Eine Mahnung reicht vollkommen aus. Bereits danach kann der gerichtliche Bescheid beantragt werden. Die amtliche Dokumentation ersetzt auch nicht das Mahnverfahren.

--

Die Forderung richtet sich zunächst nur an die GmbH. Der Geschäftsführer selbst ist nicht davon betroffen. Es sei denn, der GF hat oder hatte fahrlässig gehandelt. Oder Bestellung - Aufträge heraus gegeben, obwohl bereits wissentlich Zahlungsprobleme bestanden. Dann kann eine Haftung unter Umständen erfolgen. Das muss aber im Einzelfall am besten ein Rechtsanwalt geprüft werden. Doch auch das lohnt sich nur, wenn der GF nicht bereits eine EV abgegeben hat. Bei einer Insolvenz (wenn es sich wirklich um eine GmbH im Wohnzimmer handelt), wird Dein Minus noch viel größer. So gehen schnell mehrere Hundert Euro den Bach runter.

Gruß,


Anna
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die GmbH Insolvenz anmelden sollte, würde ein Mahnbescheid, Vollstreckungstitel und Gerichtsvollzieher unnötig Mehrkosten mit sich ziehen. Bei Insolvenz haftet der GF nicht (ausser wie bereits erwähnt nur bei Fahrlässigkeit, was nicht unbedingt leicht nachzuweisen wäre). Es wird ein Insolvenzverwalter gestellt, welchem gegenüber du deine Forderung geltend machen müsstest. Der Verwalter sammelt alle angemeldeten offenen Forderungen, schaut welches Vermögen vorhanden ist, veräußert eventuell vorhandene Güter und jeder Gläubiger bekommt seinen Anteil davon. Was definitiv viel weniger sein würde als der ursprünglich geschuldete Betrag.
Ausser du hast Glück und bist der Einzige der seine Forderung dem Insolvenzverwalter gegenüber geltend machen würde, dann wäre dein Anteil natürlich grösser. Man glaubt es nicht, aber es versäumen viele ihre Forderung geltend zu machen.
Sollte die GmbH nicht Insolvenz anmelden, brauchst du natürlich einen Titel, um z.B. das Konto pfänden zu lassen etc.
 
Gibt es irgendetwas, das unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde ?
 
Bei Insolvenzverschleppung macht sich der Geschäftsführer persönlich schadensersatzpflichtig gegenüber Gläubigern. Wenn also die Firma seit längerer Zeit überschuldet ist und der Geschäftsführer die Frist (3 Wochen) versäumt hat um Insolvenzantrag zu stellen, kannst du unter Umständen auch persönlich gegen ihn vorgehen.

Dann musst noch unterschieden werden. Wenn du deine Forderung NACH "Insolvenzreife" errungen hast, dann kannst du den vollen Betrag gegen den Geschäftsführer persönlich geltend machen.
Wenn es vor der Insolvenzreife war, dann nur "Quotenschaden".
 
Gibt es irgendetwas, das unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde ?

nein, ich habe lediglich Bannerplätze vermietet.

Bei Insolvenzverschleppung macht sich der Geschäftsführer persönlich schadensersatzpflichtig gegenüber Gläubigern. Wenn also die Firma seit längerer Zeit überschuldet ist und der Geschäftsführer die Frist (3 Wochen) versäumt hat um Insolvenzantrag zu stellen, kannst du unter Umständen auch persönlich gegen ihn vorgehen.

Da der Vertrag noch immer läuft und ich noch immer liefere und er nicht kündigt sondern mir nur am Telefon sagt, dass "sich bis Monatsende etwas entscheden werde" ich aber Forderungen habe die schon Monate alt sind, könnte das durchaus der Fall sein.

Was ist denn wenn er keine Insolvenz anmeldet und einfach die GmbH aus dem Handelsregister löschen lässt?
 
Bei Insolvenzverschleppung macht sich der Geschäftsführer persönlich schadensersatzpflichtig gegenüber Gläubigern. Wenn also die Firma seit längerer Zeit überschuldet ist und der Geschäftsführer die Frist (3 Wochen) versäumt hat um Insolvenzantrag zu stellen, kannst du unter Umständen auch persönlich gegen ihn vorgehen.

Dann musst noch unterschieden werden. Wenn du deine Forderung NACH "Insolvenzreife" errungen hast, dann kannst du den vollen Betrag gegen den Geschäftsführer persönlich geltend machen.
Wenn es vor der Insolvenzreife war, dann nur "Quotenschaden".

Genau genommen, wenn die Forderung älter als 90 Tage ist. Eine Insolvenzverschleppung kann sich auch durch Überschuldung ergeben. Aber in der Regel wird wohl bei solche wie oben Beschrieben das Verfahren mangels Masse abgelehnt.

Und selbst wenn die GmbH noch 20 k zusammen bringt, dann würden diese für den Verwalter wohl gerade so reichen.

Also in den meisten Fällen sieht man ehr selten was wieder, deshalb buchen Unternehmen die der Soll-Versteierung unterliegen, Ihre Forderungen meist wieder aus. Kommt halt auf die Größe, die Chance und ebend auf dem Einzelfall an.
 
Das meiste über mir stimmt - ein erstaunlich "richtiger" Thread, wenn man die Qualität in vielen Foren sonst so bedenkt.

Letzten Endes ist es ein Glücksspiel: es kann sein, dass Du noch was realisierst; es kann sein, dass Du dem schlechten noch gutes Geld hinterherwirfst. Vorher weiss man das nie, außer man hat guten Einblick in die wahre wirtschaftliche Lage von Gesellschaft, Geschäftsführer(n) und Gesellschafter(n).

Und um das alles aufzudröseln und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wirst Du rechtliche Beratung in Anspruch nehmen müssen, wenn Du das nicht selber kannst.

Es ist ein Lotteriespiel, und bei einer vierstelligen Forderung kann es sein, dass Dein Einsatz noch mal so hoch ist wie der mögliche Gewinn - also letzten Ende setzt Du auf "Rot" oder "Schwarz", mit ähnlichen Gewinn-/Verlustchancen.

Auf jeden Fall würde ich, sofern Dir selbst noch eigene Kosten für Deine Leistung gegenüber dem Schuldner entstehen, die Reißleine ziehen und das stoppen. Dann geht es "nur" noch darum, ob Du Deine Forderungen realisieren kannst, aber Du butterst nicht noch zusätzlich rein ohne zu wissen, ob Du was davon haben wirst.
 
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