Wettermann
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- 24. Mai 2008
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Eine GmbH schuldet mir einen vierstelligen Betrag.
Ich rechne damit, dass die Firma in Kürze schliesst.
Was ist am sinnvollsten, um noch eine kleine Chance auf zumindest einen Teil des Geldes zu haben?
Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wäre sicher der übliche Weg. Ich vermute jedoch, dass es die Firma gar nicht mehr gibt bis der Gerichtsvollzieher irgendwann mal dort klingelt, denn von Erstellung bis Zustellung vergeht sicher eine Woche, dann 14 Tage Frist, dann eine Woche für V-Bescheid und wieder 14 Tage Frist, dann den Gerichtsvollzieher beauftragen, Bearbeitungszeit und Termin im Kalender vermutlich nochmal 14 Tage => ca. 2,5 bis 3 Monate.
Da mein Vertrag mit der GmbH besteht, haftet wohl der gesellschaftende Geschäftsführer auch nicht persönlich, oder?
Da die Firma nur Handel im Streckengeschäft betreibt gehe ich davon aus, dass sie im Wohnzimmer des GF geführt wird und kein eigenes Vermögen wie Autos oder Inventar usw. besitzt.
Was passiert wenn die Firma Insolvenz anmeldet? Wäre das für mich vorteilhaft, nachteilig oder neutral wenn eh nichts vorhanden ist?
Nützt mir ein Titel (erzielt durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), der ja eigentlich 30 Jahre gültig ist, irgendwas wenn die GmbH nicht mehr existiert (also z.B. gegen den GF)?
Lohnt es sich, überhaupt noch die 50 bis 300 Euro für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher usw. hinterherzuwerfen oder sollte man sich das lieber sparen?
Ich rechne damit, dass die Firma in Kürze schliesst.
Was ist am sinnvollsten, um noch eine kleine Chance auf zumindest einen Teil des Geldes zu haben?
Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wäre sicher der übliche Weg. Ich vermute jedoch, dass es die Firma gar nicht mehr gibt bis der Gerichtsvollzieher irgendwann mal dort klingelt, denn von Erstellung bis Zustellung vergeht sicher eine Woche, dann 14 Tage Frist, dann eine Woche für V-Bescheid und wieder 14 Tage Frist, dann den Gerichtsvollzieher beauftragen, Bearbeitungszeit und Termin im Kalender vermutlich nochmal 14 Tage => ca. 2,5 bis 3 Monate.
Da mein Vertrag mit der GmbH besteht, haftet wohl der gesellschaftende Geschäftsführer auch nicht persönlich, oder?
Da die Firma nur Handel im Streckengeschäft betreibt gehe ich davon aus, dass sie im Wohnzimmer des GF geführt wird und kein eigenes Vermögen wie Autos oder Inventar usw. besitzt.
Was passiert wenn die Firma Insolvenz anmeldet? Wäre das für mich vorteilhaft, nachteilig oder neutral wenn eh nichts vorhanden ist?
Nützt mir ein Titel (erzielt durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid), der ja eigentlich 30 Jahre gültig ist, irgendwas wenn die GmbH nicht mehr existiert (also z.B. gegen den GF)?
Lohnt es sich, überhaupt noch die 50 bis 300 Euro für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher usw. hinterherzuwerfen oder sollte man sich das lieber sparen?