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Die Zwangsanordnung, 86 Euro GEZ-Gebühren für seinen alten Fernseher zu bezahlen, ahndete im Dezember 2005 ein Mainzer kurzerhand mit Faustrecht. Zwei Mal schlug der 37-jährige Krankenpfleger einem GEZ-Eintreiber aus Empörung ins Gesicht. Er sei schließlich Familienvater und habe kein Geld, soll er dem Opfer erklärt haben. Gestern musste sich der Mann wegen Körperverletzung und Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten.
"Ich habe niemanden geschlagen", wehrte sich der Angeklagte. Der Eintreiber sei eines Abends an seine Tür gekommen und habe Geld verlangt, und das auch noch rückwirkend. "Ich habe aber gar keinen Fernseher. Nur die Kinder, ein altes defektes Ding vom Sperrmüll." Am Tag darauf fand der 37-Jährige zu seinem Unmut gleichwohl eine GEZ-Zwangsanmeldung in seinem Briefkasten vor.
Sofort aggressiv Tage später hatte der GEZ-Beauftragte wieder in dem Haus zu tun, als er zufällig im Treppenhaus auf den Angeklagten traf. Dieser sei sofort aggressiv auf ihn zu gerannt, berichtete der 65-Jährige. "Der Mann beleidigte mich aufs Übelste und schrie, er schlage mich gleich tot." Der Eintreiber wollte sich nun schnell aus dem Staub machen, doch der 37-Jährige habe ihm den Weg versperrt. "Ich musste mich wehren und schlug dem Schreihals mit dem Handballen gegen den Kopf."
Da habe ihn plötzlich der 14-Jährige Sohn des Krankenpflegers angesprungen und festgehalten. "Das nutzte der Mann, um mir an dem Buben vorbei zweimal derb mit der Faust ins Gesicht zu schlagen." Der Eintreiber erlitt Prellungen und der 37-Jährige ein blaues Auge.
Der athletische 65-Jährige zeigte sich vor Gericht verärgert. Er wolle kein Geld aus der Sache schlagen, sondern nur, dass der Angeklagte seine gerechte Strafe erhalte. Die Nebentätigkeit als GEZ-Beauftragter habe er inzwischen wegen des Vorfalls aufgegeben.
Das Gericht stellte dem Krankenpfleger die Einstellung des Verfahrens in Aussicht. Als Bedingung muss der dreifache Familienvater eine Geldbuße von 400 Euro gezahlt haben.