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hotel.info

wobei es teilweise durchaus formvorschriften gibt - das nur am Rande.

Aber nicht bei Domains, sondern u.a. bei Immobilien und eben bei Gesellschaftsanteilen einer GmbH.

Generell stellt sich mir die Frage, warum man sich den Kaufvertrag (wie im Fall Jens) zuschicken läßt, wenn man sowieso nicht kaufen will. Beschäftigungstherapie für den Verkäufer?

Ciao
Forsaken
Domainrecht.biz
 
wobei es teilweise durchaus formvorschriften gibt - das nur am Rande.

Bei Domains nicht - auch das natürlich nur am Rande. ;-)

Bei Immobilien z.B. schon (notarielle Beurkundung und schon daher per se Schriftform). Aber um Immobilien geht's hier ja nicht.

nur kannst Du das vor Gericht so schlecht beweisen.

Ganz richtig, ja. Zu BEVORZUGEN ist die Schriftform natürlich IMMER. Aber erforderlich oder vorgeschrieben ist sie nicht.
 
Ganz richtig, ja. Zu BEVORZUGEN ist die Schriftform natürlich IMMER. Aber erforderlich oder vorgeschrieben ist sie nicht.

In meinem Alter spare ich mir solch sophistische Plänkelei. Im Umgang mit einem Großteil der Menschheit geht es schlicht um die Frage: Kriegst du sie notfalls an den Eiern? Da geht es nicht um BEVORZUGUNG, da geht es um DURCHSETZUNG. Ein Recht, dass ich nicht durchsetzen kann, taugt nur für die Jura-Hausarbeit. "Es könnte ein Anspruch aus § 433 BGB vorliegen. Dafür....".
Wenn Leute Dich straffrei bescheissen können, werden Dich viele bescheissen.
Meine Erich-Fromm-GA hat in Laufe der Zeit LEIDER etwas Staub angesetzt.

Aloha,

Rainer

Menschen.biz
 
Aber nicht bei Domains, sondern u.a. bei Immobilien und eben bei Gesellschaftsanteilen einer GmbH.

Generell stellt sich mir die Frage, warum man sich den Kaufvertrag (wie im Fall Jens) zuschicken läßt, wenn man sowieso nicht kaufen will. Beschäftigungstherapie für den Verkäufer?

Ciao
Forsaken
Domainrecht.biz


Zum einem kann ich gut verstehen, dass man manchmal zuerst etwas schriftliches haben möchte um eventuell einen Dritten (z.B. Geschäftspartner, Vorstand etc.) ein klares Gebot vorzulegen.

Ich persönlich verschicke normalerweise keine Kaufverträge mehr, die werden zu 80% tatsächlich nie unterzeichnet. Ich schicke bei Kaufabsicht sofort eine Rechnung, das hat bisher zu 99% zum gewünschten Ergebnis geführt (Zahlung).

Wer auf einen Kaufvertrag besteht soll mir selber einen schicken oder ich verweise dann auf SEDO, dann ist die Sache sauber.

Bei hotel.info ging es wohl um den Verkauf einer GmbH, da ist die Sache erst safe wenn man beim Notar war. Ärgerlich ist es schon...aber Alex war nun mal nicht der Mehrheitseigner. Ich bin auch mal mit einem Firmenpartner (nicht Thomas!) ganz übel in die Sch... geritten worden, man kann sich dann nur von solchen Leuten umgehend trennen und hoffen das Außenstehende unterscheiden können wer der Verantwortliche ist (was leider nicht immer der Fall ist).

Die Problematik liegt hier ja auch vielmehr in Anspruch und Wirklichkeit (Versprechungen und Ergebnis), da hat man eben schnell seinen Ruf weg. Und ich wäre bei sowas garantiert genauso sauer wie vadder...

Also, nix versprechen wenn man von Dritten abhängig ist, nur versprechen was man selber einhalten kann! :five:

Grüsse

123meins
 
Zuletzt bearbeitet:
ich achte auf meine Aussenwirkung und sage nicht mehr zum Thema Schubi :party:


:rock:
 
Sagen wir es mal so. Es ist mir bei unseren Mitgliedern noch nie passiert, dass nach einer preislichen Einigung (und das war ja z.B. bei Jens der Fall) - egal, ob per Email, Telefon oder Brieftaube - mir hinterher jemand sagte: "Ey, bei mir kannst Du Dir nur sicher sein, wenn Du meine Unterschrift hast. " Solche Vögel kenne ich zur Genüge von Sedo. Wenn ich "Ok, schick mir den Vertrag" sage, dann habe ich mir das vorher überlegt und halte mich daran. Das erwarte ich auch von meinen seriösen Geschäftspartnern.

Lieber Rainer,

zwei Dinge dazu:
1.) In Deutschland besteht Freiheit in der Vertragsform. Das heisst eben AUCH, dass wenn jemand auf die Form "Schriftstück" pocht, dass dann nur Schriftstücke gelten, insbesondere wenn mündliche Nebenabreden als nichtig deklariert werden.

2.) Jens Fall kennst Du ja im Detail gar nicht, und die anderen im Forum wollen den Fall auch nicht kennenlernen. Um also nicht alle zu langweilen nur ganz kurz: Ich wollte die Domain im KUNDENAUFTRAG kaufen. Und wie das so ist in solchem Fall: Bevor Du deinem Kunden das 100% OK gibst, und dann dem Kunden gegenüber ja lieferpflichtig bist, wollte ich von Jens schriftlich, DASS er für XY verkauft. Er hat mir dann diesen Zusagetext per eMail gesendet, und gefragt, ob der so OK sei, er ihn also so an mich faxen könne, und ich habe gesagt: "OK, kannst Du so faxen". Dieses "OK, kannst Du so faxen" hat Jens dann als allgemeine Kaufzusage gewertet. Ist es Dir nun klarer?

Um die anderen nicht tödlich zu langweilen, und damit Engel keinen Herzkasper bekommt, wars das jetzt von meiner Seite aus zu dem Thema.

Die IDN Dinge die ich schrieb interessieren keinen? Hoffe, das später niemand rumheult, warum ICANN denn einfach solche oder solche Sachen macht, aber das Volk nicht fragt. ICANN fragt das Volk gerade JETZT!
 
ich achte auf meine Aussenwirkung und sage nicht mehr zum Thema Schubi :party:


:rock:

Na darauf ein Bier. Ich danke.

Habe gerade meine erste .ae Domain gereggt. DAS ist ein Aufwand. Man muss ein Regform ausfüllen, und drucken, eine Kopie des Reisepasses beilegen, UND dann noch ein Payment Authorization Form ausfüllen, drucken und unterschreiben. Dann muss alles im Original zur Registry. Zum Glück war deren Chef ja auf dem Meeting, da konnte ich es einfach übergeben. WAHNSINN. Kostet dann auch noch 30 Euro....

.de Domains gehen irgendwie schneller....
 
1.) In Deutschland besteht Freiheit in der Vertragsform. Das heisst eben AUCH, dass wenn jemand auf die Form "Schriftstück" pocht, dass dann nur Schriftstücke gelten, insbesondere wenn mündliche Nebenabreden als nichtig deklariert werden.

Nein, das ist falsch. Die einfache Schriftformklausel kann in gegenseitigem Einverständnis mündlich und sogar konkludent abbedungen werden. Das bedeutet, wenn beide ursprünglich (einfache) Schriftform vereinbart hatten, dann aber per Mail oder Telefon einen Preis verbindlich vereinbaren, oder den Kauf fix machen, die Schriftform gleichzeitig mit dieser Handlung abbedungen worden ist.

Ciao
Forsaken
allgemeines-schuldrecht.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich nicht so pauschal. Von einer Einigung kann man nicht ausgehen, wenn eine der Vertragsparteien ersichtlich wert auf eine schriftliche Einigung legt. Dann liegt aus dem Empfängerhorizont noch keine Einigung vor (analog §§ 154, 155 BGB). Hat mit dem Fall Schubi aber wohl nichts zu tun. Der hat das wohl nicht wirklich deutlich zum Ausdruck gebracht.
 
Na darauf ein Bier. Ich danke.

Habe gerade meine erste .ae Domain gereggt. DAS ist ein Aufwand. Man muss ein Regform ausfüllen, und drucken, eine Kopie des Reisepasses beilegen, UND dann noch ein Payment Authorization Form ausfüllen, drucken und unterschreiben. Dann muss alles im Original zur Registry. Zum Glück war deren Chef ja auf dem Meeting, da konnte ich es einfach übergeben. WAHNSINN. Kostet dann auch noch 30 Euro....

.de Domains gehen irgendwie schneller....

freu dich schon auf die verlängerung in nem jahr, darfst wieder hin und das geld hinlegen ;)
 
Habe gerade meine erste .ae Domain gereggt. DAS ist ein Aufwand. Man muss ein Regform ausfüllen, und drucken, eine Kopie des Reisepasses beilegen, UND dann noch ein Payment Authorization Form ausfüllen, drucken und unterschreiben. Dann muss alles im Original zur Registry. Zum Glück war deren Chef ja auf dem Meeting, da konnte ich es einfach übergeben. WAHNSINN. Kostet dann auch noch 30 Euro....

....


Und was hat das mit dem Threadthema zu tun?
Solche Texte sind es, die Dich total überheblich erscheinen lassen

"... Der Chef war da... blablabla... konnte ich persönlich übergeben ..blablabla... 30 EUR, WAHNSINN... blablabla..."

:goodnight:


Tobi
 
Das unterschreibe ich
Das auch
Dieses Posting meinerseits ist kein Witz und ist Ernst gemeint, als Konsequenz dessen mache ich eine 3-monatige Forumspause, als Geste der Wiedergutmachung falls durch mein Erscheinen hier irgendwelcher Schaden enstanden sein sollte.
In dieser Auszeit werde ich an mir selbst arbeiten, versprochen!

( Ich bin per PM erreichbar, wenn jemand Fragen haben sollte )

Bis zum 11. Juni dann,

wie war das nochmal? vielleicht hast du dich auch nur im Kalender verguckt?
 
Du hast natürlich Recht on-web,

ein paar Ausnahmen habe ich mir erlaubt, nimm es mir bitte nicht übel

Viele Grüße
 
FULL ACK!


MfG Andreas

Gut, halten wir also fest. Schubi ist total gewissenlos und ein Riesenarschloch. Und dieses Arschloch verkauft seine Domains nunmehr halt einfach mal nur noch per Kaufvertrag, fertig. Wenn Dir die 3 Minuten Kaufvertrag schreiben zu viel sind, dann kauf halt einfach nicht bei mir.

Auch Du kennst mich gar nicht, und reisst hier die Klappe bis zum Anschlag auf. Auf Basis von ein paar Stories die Du hier gelesen hast. Lern mich doch erstmal kennen, bevor Du mich versägst. Im Mai z.B.

Ich freu mich auf Dich.
 

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