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Impressumspflicht bei Weiterleitung ?

Capsoni

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Registriert
10. Juli 2001
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Wenn ich von einer meiner Domains eine direkte Weiterleitung auf ein PP mache besteht dann von meiner Seite auch Impressumspflicht obwohl auf der PP-Seite sowohl ein Impressum sowie ein JSBA angegeben ist ?
 
Meines Erachtens besteht bei einer direkten Weiterleitung ohne eigene Inhalte keine Impressumspflicht.

Denn dafür, dass eine solche besteht, ist das Vorliegen entweder eines Teledienstes im Sinne des Teledienstegesetzes oder eines Mediendienstes im Sinne des Mediendienstestaatsvertrages erforderlich.

Nach meinem Dafürhalten lässt sich aber eine bloße Weiterleitung weder unter den einen noch unter den anderen Begriff subsumieren.
 
Wie sieht es aber damit aus wenn der Domaininhaber laut Medienonlinegesetz gezwungen ist hinzuweisen das auf eine andere Domain umgeleitet wird. Handelt es sich dann nur um einen Hinweis oder schon Inhalt bzw. wenn es noch kein Inhalt ist in welcher Zeit muss die Umleitung stattfinden das es nur eine Umleitung ist und kein eigener Auftritt ? Wie ist es wenn der blosen Mitteilung zur Umleitung auch ein Banner beigestellt wird den man klicken könnte bevor die Umleitung aktiviert ist.  ;D .
 
Jungfer, ich glaube du meinst den Mediendienstestaatsvertrag.

Weder in diesem noch im Teledienstegsetz finde ich eine Bestimmung, wonach der bezeichnete Hinweis zur Weiterleitung erforderlich ist. Ich habe an anderer Stelle in diesem Forum schon einmal meine Meinung dazu geschrieben, werde aber auch gerne eines Besseren belehrt.

Wenn ein Banner geschaltet ist sollte ein Impressum aufgenommen werden.
 
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