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impressumspflicht

The-Domainhunter

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07. Apr. 2007
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Ich hätte mal ein paar Fragen zum Thema Impressumspflicht.

1. Muss ein Impressum auch bei einer Under Construction Seite (auf einer .de Domain) vorhanden sein?

2. Wenn man einen Server in Russland hat, aber eine .de, .eu oder .com Domain hat - muss man dann dennoch ein Impressum haben?

3. Ist der Wohnsitz des Domaininhabers, der Serverstandort oder die Domain AGB maßgebend ob ein Impressum gesetzt werden muss?
 
Prinzipiell sind der Wohnsitz des Webseitenbetreibers und die Zielgruppe der Webseite maßgebend.

Ein Impressum ist bei kommerziellen Angeboten nötig. Bei einer "Under Construction Seite" also i.d.R. nicht.

Gruß August
 
Insofern, als dass z.B. auch ein ausländischer Anbieter, der explizit Kunden aus Deutschland adressiert, ebenfalls impressumspflichtig ist (meines Wissens...).

Jepp, genau:

Telemediengesetz § 3 Herkunftslandprinzip schrieb:
(5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
1. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen sowie die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,


vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen. Für das Verfahren zur Einleitung von Maßnahmen nach Satz 1 - mit Ausnahme von gerichtlichen Verfahren einschließlich etwaiger Vorverfahren und der Verfolgung von Straftaten einschließlich der Strafvollstreckung und von Ordnungswidrigkeiten - sieht Artikel 3 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2000/31/EG Konsultations- und Informationspflichten vor.
 
Danke, hab irgendwie nur an eine bestimmte Branche gedacht und mir ist absolut keine eingefallen... :flute:
 
Fragt sich nur, wie man ausländische Anbieter, die Kunden aus Deutschland adressieren und kein Impressum bereithalten, rechtlich belangen will. :hmmmm:
 
booking.com wurde z.B. unlängst verurteilt, der deutschen Preisangabenverordnung genügen zu müssen - scheint also schon zu gehen (auch wenn es sicher eine Kostenfrage ist).
 
booking.com wurde z.B. unlängst verurteilt, der deutschen Preisangabenverordnung genügen zu müssen - scheint also schon zu gehen (auch wenn es sicher eine Kostenfrage ist).


Die haben aber auch Niederlassungen direkt in Deutschland, und sind daher
dann auch hier vor Ort greifbar. Ich glaube nicht das sich eine Firma ohne
Niederlassung in Deutschland an die Impressumspflicht halten muss, denn
rein rechtlich könnte das eh nicht durchgesetzt werden. Wie will man z.B.
eine Fa. ohne Niederlassung in Deutschland dazu zwingen, und vor allem
mit welcher Berechtigung?
 
Denke auch nicht, dass das möglich ist. Ansonsten hätten ja alle Wettanbieter und Pokeranbieter zumindest EU Länder bzw Nato Staaten nen riesen Problem.
 
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