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Jetzt anmelden!"Wenn die Entscheidung so ausfallen würde, wie ich das vermute, dann würde es bedeuten, dass wir kein bestehendes Glücksspielrecht in Deutschland mehr haben - außer in Schleswig-Holstein", meint FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. "Denn es ist das einzige Gesetzeswerk, was noch in Kraft und rechtmäßig ist. Besser als wir es in Schleswig-Holstein geregelt haben, werden sie es europa- und weltweit kaum finden." Wenn das der EuGH auch so sieht, müssten sich die Bundesländer wohl auf ein neues, wirksames Glücksspielrecht einigen, das auch europäischen Anforderungen genügt.
Nach dem heutigen (12. Juni 2014) Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-156/13) über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag haben der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki die 16 Bundesländer aufgefordert, noch in diesem Sommer einen neuen Vertrag nach dem Modell Schleswig-Holsteins vorzulegen:
Die Länder seien mit ihrem Glücksspielstaatsvertrag krachend gescheitert. Nach zwei Jahren sei bislang keine einzige Lizenz für Sportwetten vergeben worden.
Heute hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Fall Digibet und Albers (C-156/13) entschieden, dass EU-Recht dem Nebeneinanderbestehen der Glücksspiellizenzen von Schleswig-Holstein (SH) und dem zwischen den Bundesländern beschlossenen "Glücksspielstaatsvertrag" nicht entgegensteht. Der EuGH hat dabei die Verhältnismäßigkeit sowie die Übereinstimmung des Staatsvertrags mit EU Recht nicht geprüft. Diese ist derzeit Gegenstand eines vom deutschen Amtsgericht Sonthofen vorgelegten Verfahrens, in dem vermutlich 2015 entschieden wird. Die Kommission hat erklärt, nach Vorlage des deutschen Berichts über die Durchführung des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2014 die Sach- und Rechtslage zu prüfen sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Deutschland einzuleiten.
Haijer fügt hinzu: "Die zweijährige Frist, die Deutschland von der Kommission zum Nachweis der Durchführbarkeit des Staatsvertrags und der Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht eingeräumt wurde, läuft in weniger als einem Monat aus. Da bislang keine Lizenzen zur Veranstaltung von Sportwetten erteilt wurden, ist es offenkundig, dass dies auch bis zum Ende der Frist nicht gelingen wird. Wir fordern die Kommission daher dringend zur Durchsetzung des EU-Rechts in Deutschland sowie zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Verstöße gegen EU-Recht auf.
Was bedeutet denn das Urteil nun konkret?
Heute hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Fall Digibet und Albers (C-156/13) entschieden, dass EU-Recht dem Nebeneinanderbestehen der Glücksspiellizenzen von Schleswig-Holstein (SH) und dem zwischen den Bundesländern beschlossenen "Glücksspielstaatsvertrag" nicht entgegensteht.
Der EuGH hat dabei die Verhältnismäßigkeit sowie die Übereinstimmung des Staatsvertrags mit EU Recht nicht geprüft. Diese ist derzeit Gegenstand eines vom deutschen Amtsgericht Sonthofen vorgelegten Verfahrens, in dem vermutlich 2015 entschieden wird. Die Kommission hat erklärt, nach Vorlage des deutschen Berichts über die Durchführung des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2014 die Sach- und Rechtslage zu prüfen sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Deutschland einzuleiten.
Die zweijährige Frist, die Deutschland von der Kommission zum Nachweis der Durchführbarkeit des Staatsvertrags und der Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht eingeräumt wurde, läuft in weniger als einem Monat aus. Da bislang keine Lizenzen zur Veranstaltung von Sportwetten erteilt wurden, ist es offenkundig, dass dies auch bis zum Ende der Frist nicht gelingen wird.
Was bedeutet denn das Urteil nun konkret?
Doch die Länder können selbst Abhilfe schaffen - indem sie die Zahl der Lizenzen nicht begrenzen. Vielmehr sollte jeder seriöse Anbieter, der eine Konzession will, auch eine erhalten. Den Rest regelt dann der Markt.
Paul Gauselmann warnt vor einem „Kahlschlag“ beim gewerblichen Glücksspiel in Deutschland, wenn aktuelle Gesetze, wie derzeit vorgesehen in Kraft träten. Die Gruppe setzt deshalb auf neue Geschäftsfelder. Diese seien die Sportwette, das Online-Gaming und die Expansion des bisherigen Geräte- und Spielhallengeschäfts im Ausland.
Wie die beiden Verbände weiter ausführen, seien 2013 bundesweit 188,7 Millionen Euro Sportwettensteuern gezahlt worden, auf den staatlichen Anbieter Oddset seien davon nur 6,7 Millionen Euro entfallen, umgerechnet 3,5 Prozent.
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