Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

IT-Sicherheitsgesetz tritt morgen dem 25.07.2015 in Kraft

ErwinS

New member
Registriert
13. Juni 2009
Beiträge
1.321
Reaktionspunkte
1
Am morgigen Samstag tritt nach rund sechsmonatigen parlamentarischen Beratungen das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft.

Für Betreiber von Webservern wie zum Beispiel Online-Shops gelten damit ab sofort erhöhte Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Kundendaten und der von ihnen genutzten IT-Systeme.

Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn ihnen auffällt, dass der Anschluss des Kunden - etwa als Teil eines Bot-Netzes - für IT-Angriffe missbraucht wird.

Gleichzeitig sollen sie ihre Kunden auf mögliche Wege zur Beseitigung der Störung hinweisen. Erweitert werden mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes außerdem die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Untersuchung der Sicherheit von IT-Produkten sowie seine Kompetenzen im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung.

BMI - Nachrichten -IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft
 
Für Betreiber von Webservern wie zum Beispiel Online-Shops gelten damit ab sofort erhöhte Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Kundendaten und der von ihnen genutzten IT-Systeme. BMI - Nachrichten -IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft

Mir ist nicht ganz klar, wen das nun genau betrifft, die meisten Betreiber von kleineren Onlineshops werden ja wohl keine eigenen Server haben.
Betrifft es dann den jeweiligen Online Shop nicht sondern seinen Provider / Hoster?
 
Mir ist nicht ganz klar, wen das nun genau betrifft, die meisten Betreiber von kleineren Onlineshops werden ja wohl keine eigenen Server haben.
Betrifft es dann den jeweiligen Online Shop nicht sondern seinen Provider / Hoster?


Das It-Sicherheitsgesetz gilt für alle Unternehmen, Institute, Einrichtungen etc., die IT-Systeme nutzen, egal in welcher Form, also auch für Online-Shops, Provider und Hoster.

Vorrangiges Ziel ist dabei die Cyber-Sicherheit und die schnellstmögliche Transparenz und Eindämmung von allen Mitteln (Viren, Würmern, Trojanern etc.) die digitale Infrastrukturen und It-Systeme bedrohen, befallen oder schon infiziert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben