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kino.to beschlagnahmt?

Nicht meine Absicht, aber die Geschichte, dass (illegale) Downloads rechtlich nicht zu belangen sind, entspricht spätestens seit 2003 nicht mehr der Realität.

Allerallerspätestens jedoch seit dem 01.01.2008, als nochmal eine Weitreichende Änderung am UrhG in Kraft getreten ist:
Synopse UrhG - Änderungen zum 1.1.2008 - dejure.org

Zum Thema Streaming gibt es ein Video vom Antwalt Christian Solmecke:
YouTube - ‪Kino.to Stream legal / illegal ? - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Ko

Wie er mehrfach betont spricht er von seiner Auslegung der Gesetze. Es gibt noch keine richterlichen Entscheidungen zu der Angelegenheit, weswegen noch sehr viel Platz für anwaltliche Spekulationen ist ;-)
 
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Ahoi!
 
Die Kölner Anwaltskanzlei Obladen Gaessler hat der Staatsanwaltschaft Dresden eine Abmahnung zugestellt. Hintergrund ist die Beschlagnahmung der Domain Kino.to vor einigen Tagen. In Folge dessen hat die Kriminalpolizei Sachsen, deren Dienstherr die Staatsanwaltschaft ist, nach Ansicht der Anwälte gegen das Telemediengesetz verstoßen.

Kino.to: Abmahnung gegen Staatsanwaltschaft - WinFuture.de
 
Die Kölner Anwaltskanzlei Obladen Gaessler hat der Staatsanwaltschaft Dresden eine Abmahnung zugestellt. Hintergrund ist die Beschlagnahmung der Domain Kino.to vor einigen Tagen. In Folge dessen hat die Kriminalpolizei Sachsen, deren Dienstherr die Staatsanwaltschaft ist, nach Ansicht der Anwälte gegen das Telemediengesetz verstoßen.

Kino.to: Abmahnung gegen Staatsanwaltschaft - WinFuture.de

alles bissel kindergarten. was soll der scheiss nützen ?
 
Die Kölner Anwaltskanzlei Obladen Gaessler hat der Staatsanwaltschaft Dresden eine Abmahnung zugestellt. Hintergrund ist die Beschlagnahmung der Domain Kino.to vor einigen Tagen. In Folge dessen hat die Kriminalpolizei Sachsen, deren Dienstherr die Staatsanwaltschaft ist, nach Ansicht der Anwälte gegen das Telemediengesetz verstoßen.

Kino.to: Abmahnung gegen Staatsanwaltschaft - WinFuture.de

Selten so gelacht:

Rechtsprechung: 12 O 312/10

Ist eher eine (schlecht ausgeführte) Werbeaktion der Kanzlei imho.

Ciao
Forsaken
 
Werbeaktion... mehr kann da nicht dahinter stecken. Erinnert mich an die Einstweilige Verfügung gegen Frau Bundeskanzlerin Merkel wegen der Terrorgefahr zur Frauen-Fußball-WM...

Edit:
Ich hab mir eben die Abmahnung mal reingezogen... lächerlich. Ist das soein Insider unter Anwälten, dass in Domains ein Schreibfehler enthalten sein muss ("[...] die Server von kino.to und veröffentlichten unter der URL www.kinto.to folgenden Hinweis [...]", Abmahnung Obladen/Gäßler)? Das ist mir in den letzten fünf Jahren schon öfter aufgefallen, der mich vertretende Anwalt meinte allerdings, dass das am Unterlassungsanspruch/Abmahngrund nichts ändert :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Illegales Filmportal - Millionenkonten bei kino.to entdeckt - Digital - sueddeutsche.de
Illegale Downloads: Fahnder beschlagnahmen kino.to-Konten | Digital | ZEIT ONLINE

Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt.

Der Haupttäter hat diese Menge Geld auf einem Bankkonto gehabt? :hmmmm: :banghead:
Ich will (für ihn) hoffen, dass er weitere 10 Mios in bar und in Gold versteckt hat. Ansonsten gehört er glatt geschlagen seinen ganzen illegalen Gewinn konzentriert auf einem Bankkonto zu lagern.

Glauben solche Leute, dass ihr Handeln auf ewig gut geht? Da muss man doch vorsorgen und nicht sich (und das ganze Geld) auf den Präsentierteller legen.
Nein, ich will niemanden anstiften und finde solche Aktionen auch grundsätzlich nicht gut. Aber wenn man schon so pfiffig ist, die kriminelle Energie mitbringt, dies umsetzt und Geld scheffelt, sollte man wenigstens auch weiter denken und vorsorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich will niemanden anstiften und finde solche Aktionen auch grundsätzlich nicht gut.


Ich finde z.B. jeden Wohnungs- oder auch Autoeinbruch deutlich schlimmer, denn dort entsteht für das Opfer oder auch die Versicherung ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden. In diesem Fall beziehen sich die angeblichen Schadenssummen auf rein theoretische Rechnenspiele.

Aber schon zu sehen wie aktiv die Justiz werden kann wenn es denn sein muss. Noch schöner wäre es allerdings, wenn die vorhandenen Kapazitäten in sinnvollere Dinge investiert werden würden. Ich denke es gibt wohl mehr als genug echte Straftäter - Personen die anderen finanziellen oder körperlichen Schaden zugefügt haben - die auf eine Verfolgung warten.

Gruß Ralf
 
Ein Schaden entsteht der Wirtschaft definitiv. Nur das Ausmaß wird sich irgendwo zwischen den beiden angegebenen Werten von Wirtschaft (= Schaden = (Downloads + Handelspreis) * 2,5 ) und Raubmordkopierern (Schaden = 0) bewegen.

Nicht alle, die das Programm/den Film/das Lied runtergeladen haben, hätten es auch gekauft. Dazu kommt, dass es einen gewissen Prozentsatz an Usern gibt, die das Programm/den Film/das Lied anschließend kaufen.

Ich leg das mal auseinander:
Firmen wie Adobe, S.A.D. und Co. gehen entschieden gegen Raubkopierer vor. Ich kann es niemanden verübeln der probiert ein völlig kastriertes Demo-Programm zu cracken. Ich will den ganzen Funktionsumfang sehen, nicht nur ein paar Funktionen, und nicht nur für 5 Tage... Wenn ich es ausführlich getestet habe, kaufe ich es.

Warner, Sony und Co. gehen nicht mit der Zeit. Musik muss nunmal billig verfügbar gemacht werden. Dieses "Das Cover im Regal"-Denken ist seit ein paar Jahren wohl hinfällig, denn CDs sind ein Auslaufmodell. Wenn der Preis für die Downloads in den legalen Plattformen sinkt, würden vielmehr Leute darauf zugreifen, statt sich die Musik illegal zu ziehen.

Zu Filmen brauche ich wohl nich viel sagen. Wer sich einen Cam oder TS mit Mic Dubbed Ton daheim auf seinem fetten 52 Zoll Full-HD Fernseh reinzieht, ist selbst schuld. Wer so Filmfanatiker ist, dass er sich sowas antun würde, kann auch ins Kino gehen.

Der Streitwert pro Song-Titel wird i.d.R. auf 10.000 Euro gesetzt. Dieser Streitwert ist anerkannt und wurde mehrfach bestätigt. Wenn jemand wegen 10 Songs abgemahnt wird, hat einen Streitwert von 100.000 Euro auf dem Tisch, ein Gericht, was einen EV-Antrag auf dem Tisch liegen hat, wird den Streitwert auch so ruchwinken. Irgendwann gibts dann aber Rabatt. Die genaue Staffelung kenne ich nicht, ich hatte den Fall, dass das Gericht pro Song einen Streitwert von knapp über 6.500 Euro festsetzte.

Ralf, aber darum gehts eigentlich gar nicht bei kino.to. Es geht darum, dass gewerbsmäßig gehandelt wurde, und auch noch im Team - der berühmt-berüchtigten "kriminellen Vereinigung". Soweit mir bekannt stand auch Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Raum. Da ist natürlich nicht nur ein fiktiver Schaden für die Unterhaltungsbranche entstanden, sondern ein reeler für den Staat. Zudem sehe ich Verletzungen gegen das UrhG in einem so derart großen Stil nicht als Bagatelle an.

Da stehen definitiv größere Beträge als bei einem Einbruch in die Gartenlaube im Raum. Jedes Verbrechen wird, sofern zur Anzeige gebracht, verfolgt.

Ganz davon abgesehen ist es nicht so einfach, wie du dir das denkst. Die Polizei hat verschiedene Abteilungen (Sexualdelikte, Vermisste, etc.), entsprechend können nicht einfach die Beamten, die nunmal für die Cyber-Kriminalität zuständig sind, auf Spurensuche beim Bungaloweinbruch gehen.
 
Hätte nicht gedacht, dass die Betreiber so dumm waren in Europa
zu bleiben. Mit den Einnahmen hätte man doch längst in weniger
gefährliche Gefilde umsiedeln können.

War doch nur eine Frage der Zeit bis sowas passiert. kino.to ist einfach
zu groß geworden.

Ich denke die Behörden wendet sich an die jeweiligen Registrierungsstelle zur Sperrung der Domain. Also nutzt da auch kein Server im Ausland oder anomyme Registrierung mit verdeckten whois Daten.
 

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