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Markenname "c" und/oder "k"

didi

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Registriert
15. Aug. 2001
Beiträge
394
Reaktionspunkte
0
Hallo zusammen,

ich bräuchte Eure Hilfe.
Möchte in der .eu-Sunriseperiod die Domain meines Firmennamens reservieren.
Der Firmennamen wird markenrechtlich mit dem Buchstaben "k" geschrieben.

Bin nun bei eurid mit beiden Domainnamen (mit "k" und "c") an erster Stelle.
An 2.Position lauert aber schon eine Firma, welche mit "c" geschrieben wird.

Da das deutsche Markenrecht dem Buchstaben "c" und "k" keine Unterscheidungskraft beimißt, müßte ich von eurid (theoretisch) beide Domains erhalten.

Würde gerne bei der Zusendung meines Markennachweises den Anspruch (auf die Domain mit "c" geschrieben) mit einer gültigen Rechtssprechung untermauern.

Wer kann mir einen Link zu einer Rechtssprechung mitteilen, wo diese oben genannte Problematik klar entschieden wurde ?

z.B.
TELECOM / TELEKOM
t-com / t-kom
ASCOM / ASKOM

Antworten auch gerne als PM oder mit Eurer Telefonnummer ( würde Euch dann zurückrufen ).

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus / Ciao / didi
 
in den Eurid Regeln steht, dass nur exakte Schreibweisen der Marke gehör finden. Ausnahmen sind Zeichen die in der Domain nicht dargestellt werden können. Bsp.: + & § ......

Du solltest überprüfen ob Eurid jedoch wegen der Verwechslungsgefahr auf Deutsches Recht zurückgreift.

Beispiel (unten): http://www.eurodns.com/info/alerts/06012006.php
Eurid Regeln: http://www.eurid.eu/en/registrant/launch/index_html


didi schrieb:
Hallo zusammen,

ich bräuchte Eure Hilfe.
Möchte in der .eu-Sunriseperiod die Domain meines Firmennamens reservieren.
Der Firmennamen wird markenrechtlich mit dem Buchstaben "k" geschrieben.

Bin nun bei eurid mit beiden Domainnamen (mit "k" und "c") an erster Stelle.
An 2.Position lauert aber schon eine Firma, welche mit "c" geschrieben wird.

Da das deutsche Markenrecht dem Buchstaben "c" und "k" keine Unterscheidungskraft beimißt, müßte ich von eurid (theoretisch) beide Domains erhalten.

Würde gerne bei der Zusendung meines Markennachweises den Anspruch (auf die Domain mit "c" geschrieben) mit einer gültigen Rechtssprechung untermauern.

Wer kann mir einen Link zu einer Rechtssprechung mitteilen, wo diese oben genannte Problematik klar entschieden wurde ?

z.B.
TELECOM / TELEKOM
t-com / t-kom
ASCOM / ASKOM

Antworten auch gerne als PM oder mit Eurer Telefonnummer ( würde Euch dann zurückrufen ).

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus / Ciao / didi
 
Deutsches Recht hat hier nichts zu sagen und das Unternehmen was sich wirlich mit C schreibt und in deinem Fall an 2. Stelle steht wird die Domain wohl bekommen.
 
@EuroDNS und jungfer,

vielen Dank für Eure Antwort.
Hab mir schon überlegt meinen "k"-Markennamen mit der "c"-Schreibweise anzumelden.
Hätte ich eventuell sogar innerhalb von 14 Tagen geschaft ( hatte ein sehr gutes Telefongespräch mit einem Patentamt-Mitarbeiter ). Die Eintragung wäre jedoch nach dem 7.12.2005 gewesen.
Hab nun selber ein Begleitschreiben formuliert und laß mich einfach mal überraschen.
Werde Euch auf dem Laufenden halten ;)

Vielen Dank nochmals / Ciao / didi

P.S.
Der Antragsteller an 2.Stelle hat seinen Firmensitz in Deutschland, ist weltweit tätig und hat Geld wie Heu.
Wird sicherlich nicht einfach werden.
 
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