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Mehrwertsteuer bei Domainverkauf an Firma aus Holland

McFelix

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22. Aug. 2001
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297
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0
Kurze Frage:
Ich habe eine .de Domain an eine Firma aus Holland verkauft. Wie verhält es sich mit der MwSt.?

Danke!
 
Bist Du (normalerweise) berechtigt MwSt zu berechnen?

Hast Du eine Ust-ID?

Hat der Käufer eine Ust-ID?

Hast Du geprüft ob diese Ust-ID

a) auch wirklich Ihm gehört?
b) diese gültig ist?

Nach den Antworten kann ich Dir mehr schreiben.
 
Bist Du (normalerweise) berechtigt MwSt zu berechnen?
Ja

Hast Du eine Ust-ID?
Ja

Hat der Käufer eine Ust-ID?
Weiß ich nicht. Laut diesen Sedo Quick-Angaben ist der Käufer "nicht umsatzsteuerpflichtig".

Hast Du geprüft ob diese Ust-ID

a) auch wirklich Ihm gehört?
b) diese gültig ist?

Einige Antworten direkt oben im Zitat...

edit: Ich habe Sedo gebeten, den Käufer noch einmal zu fragen ob er über eine Ust-ID verfügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Käufer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, dann musst Du eine Rechnung mit MwSt. ausstellen.

Viele Grüße Jens
tax.fr
 
Der Käufer hat gerade seine Ust-ID beginnend mit "NL" hochgeladen...

Wie kann ich die auf Richtigkeit überprüfen?

Mein Steuerberater schreibt übrigens dies:
"...Da der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist , ist der Ort der Leistung, da wo der Empfänger seinen Sitz hat. In Ihrem Fall ist das dann Holland. Somit ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar und die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Auf der Rechnung sollte dann unbedingt stehen : "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und die Umsatzsteueridentnummer von Ihnen und der holländischen Firma."

Zustimmung?
 
@McFelix: gebe deinem SB und den Vorrednern recht, Rechnung ohne deutsche USt, das ganze nennt sich glaub ich Reverse Charge Verfahren --> auf der Rechnung unbedingt "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger" + dessen (und deine) USt-ID vermerken!

@STEPHAN

Hast Du geprüft ob diese Ust-ID

a) auch wirklich Ihm gehört?

Da ich seit Jahren rätsele wie ich das rausbekommen kann, hiermit nochmal nachhaken, mit dem von Jens gepostetet Validierer den ich auch immer nutze, bekommt man ja m.W. nur raus ob die USt-ID gültig ist .. nicht aber wem sie gehört?!

Thx infront!
 
Hier der direkte Link:
VIES

Manche Länder/Inseln sind recht langsam mit der Weiterleitung der VAT(UID)-Information an´s Zentralregister bei Firmen-Neugründungen, kommt zwar selten vor, gültige VAT-id´s werden aber mitunter erst einige Monate verzögert an´s Zentralregister weitergeleitet. Eine "not-valid" Info ist entsprechend nur zu >99% korrekt, in diesem Fall muss der Käufer die Richtigkeit der VAT-ID anderwertig nachweisen.

LG
jabber
 
Hier der direkte Link:
VIES

Manche Länder/Inseln sind recht langsam mit der Weiterleitung der VAT(UID)-Information an´s Zentralregister bei Firmen-Neugründungen, kommt zwar selten vor, gültige VAT-id´s werden aber mitunter erst einige Monate verzögert an´s Zentralregister weitergeleitet. Eine "not-valid" Info ist entsprechend nur zu >99% korrekt, in diesem Fall muss der Käufer die Richtigkeit der VAT-ID anderwertig nachweisen.

LG
jabber

Der Link ist richtig, immer prüfen und Ausdruck den eigenen Unterlagen beifügen.
Hab gerade eine Domain für 14.990 € Nach Holland (UID vorhanden) verkauft, da sind 19% ein wichtiges Detail.

Grüsse

123meins
 
...zur Sicherheit solltest Du auch dokumentieren, dass die Domain beim Käufer angekommen ist. Stichwort "Gelangensbestätigung" Gelangensbestätigung

=> Screenshot vom neuen Whois, besser vermutlich: Gelangensbestätigung des neuen Inhabers.
 
...zur Sicherheit solltest Du auch dokumentieren, dass die Domain beim Käufer angekommen ist. Stichwort "Gelangensbestätigung" Gelangensbestätigung

=> Screenshot vom neuen Whois, besser vermutlich: Gelangensbestätigung des neuen Inhabers.

das gilt m.W. nur für physische Lieferungen (EG-Erwerb) und nicht für sonstige Leistungen (wie sie Domainverkäufe darstellen), ist also m.W. nicht notwendig. Einen Screenshot vom neuen Whois sollte man natürlich zur eigenen Sicherheit machen.
 
Da ich seit Jahren rätsele wie ich das rausbekommen kann, hiermit nochmal nachhaken, mit dem von Jens gepostetet Validierer den ich auch immer nutze, bekommt man ja m.W. nur raus ob die USt-ID gültig ist .. nicht aber wem sie gehört?!
!
Wir haben vor einigen Jahren mal erheblichen Stress mit einem ausländischen "Unternehmen" gehabt, die sehr teure Ware bei uns in D eingekauft haben (ohne MwSt) und dann vor Ort mit MWSt weiterverkauft haben und dann mit der Differenz abgehauen sind.

Damals haben wir die Gültigkeit der Steuer ID geprüft, aber nicht, ob es das richtige Unternehmen ist. (War die ID vom Nachbarn.)

Wir haben dann für die MwSt gehaftet.

Die Nummer kann man nur offline überprüfen. Eine Möglichkeit ist es, einen Brief an das entsprechende (deutsche) Finanzamt zu senden, die Nummer und den "angeblichen" Kunden anzugeben.

Wir senden bei jedem neuen Kunden ein automatisches Fax an das Finanzamt und bitten um Bestätigung. Die kommt dann nach ca. 1 Woche.
 
Danke Stephan, leidiges Thema und seitens der EU/Politik wirds einem auch nicht gerade leicht gemacht :(

Aber, .. auch erst jetzt rausgefunden weil mir bisher nur der "alte Link" zur Prüfung bekannt war (BZSt: USt-IdNr. Bestätigung)

..

mittels VIES werden die Firmeninformationen angezeigt.

Ob das schon immer so war, warum das mit dem anderen Link nicht angezeigt wird und wenn es erst eingeführt wurde, wie man dann überhaupt verlangen konnte die Stimmigkeit der USt-ID zu prüfen, bleibt mir ein Rätsel, aber das ist ja leider nichts neues in Sachen Verwaltung bzw. Gesetz- und Regelwahn :deal:
 
Aber, .. auch erst jetzt rausgefunden weil mir bisher nur der "alte Link" zur Prüfung bekannt war (BZSt: USt-IdNr. Bestätigung)
Damit sollte eigentlich jeder einigermaßen gute Steuerberater von alleine rausrücken, ist ja deren Job, ansonsten sind solche Sachen ja schnell gegoogelt.

...seitens der EU/Politik wirds einem auch nicht gerade leicht gemacht
Aus meiner Sicht ist genau das Gegenteil der Fall, die EU erleichtert vieles in dem Bereich, nur viele Länder sind zu Faul/Blöd Vorgaben ordentlich (oder überhaupt) umzusetzen, was bereits bei der Vergabe der VAT-id´s anfängt, welche eigentlich jeder Firma automatisch oder zumindest leicht zugänglich gemacht werden sollte, aber die Meisten EU-Länder bekommen es nicht gebacken, Wettbewerbsnachteil hin oder her. Egal ob groß(UK) oder klein(EE), immer der selbe Ärger mit den VAT-id´s und/oder den Vergaberichtlinien für ansässige Firmen. Mache Landespolitik erlaubt zB.: nur export/import Firmen eine VAT-ID zu erhalten bzw. mit ausrecihender Begründung, was ein Domainkauf in solchen Fällen nicht ist, Domainkäufer müssen dann einen USt.-Aufschlag hinnehmen, oder der Domainer zahlt je nach Aftermarket-Politik bei solchen Fällen in Höhe der USt. drauf.

LG
jabber
 
Hast recht jabber, meine Aussage war sicherlich etwas einseitig betrachtet.
 
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