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MwSt bei Domain Verkauf an Schweizer

Hostinginsiders

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19. Sep. 2008
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Sagen wir jemand verkauft eine Domain an einen Schweizer, dann müsste doch §3a Abs. 3a UStG greifen: Die Leistung wird als in der Schweiz erbracht behandelt mit der Folge dass die Leistung für den deutschen Verkäufer ohne Mehrwertsteuer ist und nur bei der Einkommenssteuer zu Buche schlägt. Jedenfalls dann wenn Domain Verkauf eine der in §3a Abs. 4 genannten Leistungen ist. Doch welche dieser Leistungen ist es ? Nr. 1 ? Überlassung von Rechten ?

- Wie macht ihr das dann eigentlich bei Sedo, denn je nachdem ob die Domain ein EU oder nicht EU Bürger kauft fällt ja MwSt an oder nicht (außer der EU Bürger hat eine UStID) ? Schreibt ihr dann in die Beschreibung dass der Preis netto ist ? Sonst wär es ja unfair weil ich an einem deutschen Käufer weniger als an z.B. einem schweizer Käufer verdiene. Dessen Gebot darf ich ja netto in voller Höhe einstreichen, dagegen das Gebot eines deutschen...da muss ich 19% MwSt von zahlen. Ich kriege also wenn ein Schweizer gewinnt mehr Geld als wenn ein Deutscher gewinnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr positiv in diesem Zusammenhang ist, dass man bei Sedo seit einigen Wochen VOR dem ersten Gegengebot Informationen ueber den Steuerstatus eines Bieters abfragen kann. So kann man die jeweilige Rechtslage einkalkulieren und der Kaeufer zahlt im Zweifelsfall nicht mehr als er muesste.

Ich schreibe in meine Rechnungen an Unternehmen mit USt.-ID aus anderen EU-Laendern uebrigens nicht "steuerfrei", sondern "reverse-charge", d.h. der Kunde muss die Umsatzsteuer in Hoehe des in seinem Land gueltigen Satzes selbst berechnen und gleichermassen als eingenommene wie auch als ausgegebene Steuer in seiner Umsatzsteueranmeldung angeben. Effektiv kostet ihn das also nichts, aber die Steuer erscheint in der Statistik.
Es ist (zumindest hier) nicht statthaft, in Rechnungen an Unternehmen aus anderen EU-Laendern mit USt-ID Umsatzsteuer auszuweisen, weil das dazu fuehren wuerde dass diese am Jahresende hier beim Finanzamt zurueckgefordert werden wuerde und der Aufwand auf beiden Seiten dafuer enorm waere ohne dass es dem Staat Einnahmen braechte. Also soll der Kaeufer in seinem Heimatland bezahlen und auch gleich dort zurueckfordern. Bei Kaeufern ohne ID oder Unternehmen aus dem gleichen Land gibt Sedo die Hoehe der faelligen Steuer im Vertrag an und die muss natuerlich auch genau so abgefuehrt werden.
Gruss,
Holger
 
Reverse-charge ist was anderes. Das ist wenn du ihm MwSt berechnest und er sie sich vom deutschen FA zurück erstatten lässt. "Steuerfrei" ist auch falsch. Richtig wäre "nicht steuerbar - Empfänger ist Steuerschuldner gemäß §13b UStG". Wichtig ist auch alle Rechnungen in Kopie aufzubewahren. Sonst erkennt das FA das nicht an.
 
Sagen wir jemand verkauft eine Domain an einen Schweizer, dann müsste doch §3a Abs. 3a UStG greifen: Die Leistung wird als in der Schweiz erbracht behandelt mit der Folge dass die Leistung für den deutschen Verkäufer ohne Mehrwertsteuer ist und nur bei der Einkommenssteuer zu Buche schlägt. Jedenfalls dann wenn Domain Verkauf eine der in §3a Abs. 4 genannten Leistungen ist. Doch welche dieser Leistungen ist es ? Nr. 1 ? Überlassung von Rechten ?

- Wie macht ihr das dann eigentlich bei Sedo, denn je nachdem ob die Domain ein EU oder nicht EU Bürger kauft fällt ja MwSt an oder nicht (außer der EU Bürger hat eine UStID) ? Schreibt ihr dann in die Beschreibung dass der Preis netto ist ? Sonst wär es ja unfair weil ich an einem deutschen Käufer weniger als an z.B. einem schweizer Käufer verdiene. Dessen Gebot darf ich ja netto in voller Höhe einstreichen, dagegen das Gebot eines deutschen...da muss ich 19% MwSt von zahlen. Ich kriege also wenn ein Schweizer gewinnt mehr Geld als wenn ein Deutscher gewinnt.

kommt aber dazu, dass der schweizer in der schweiz die mwst dann auch abführen muss... zumindest wenn er mwst. pflichtig ist. (bedeutet für dich als verkäufer wohl nix, aber für uns schweizer beim einkaufen)

ric
iwp.ch
 
kommt aber dazu, dass der schweizer in der schweiz die mwst dann auch abführen muss... zumindest wenn er mwst. pflichtig ist. (bedeutet für dich als verkäufer wohl nix, aber für uns schweizer beim einkaufen)

ric
iwp.ch

7% oder ? Wie hoch ist eigentlich in der Schweiz die Einkommenssteuer so in etwa ? Wir haben vor in die Schweiz auszuwandern (aber nicht nur wegen dem Steuersatz).
 
Reverse-charge ist was anderes. Das ist wenn du ihm MwSt berechnest und er sie sich vom deutschen FA zurück erstatten lässt.

Nein, das ist es nicht. Reverse charge bedeutet zumindest hier, dass nicht der Leistungserbringer der Steuerschuldner ist, sondern der Empfaenger. Mit dem deutschen Finanzamt das stimmt zwar, aber wenn ich hier in Irland Umsatzsteuer berechnen und abfuehren wuerde dann bekaeme der Kunde die kaum von einer deutschen Behoerde zurueck. Das gleiche gilt natuerlich fuer Rechnungen, die ich ohne Umsatzsteuerausweis aus Deutschland bekomme und hier (kostenneutral) nachversteuere.
Gruss,
Holger

http://www.revenue.ie/leaflets/vatguide_2008.pdf schrieb:
Reverse charge
A reverse charge occurs when the recipient of a supply is obliged to account for VAT e.g. on a intra-
Community acquisition, a received Fourth Schedule service, goods installed or assembled for him/her
by a non-resident supplier or where a principal contractor is in receipt of construction services from a
sub-contractor.
 
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