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namensrecht einer domain

Guest

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14. Juni 2004
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angenommen, ich registriere die domain "xysupersache.de".

nenne das ganze webmagazin und setze ein paar werbe links und bilderchen drauf.

habe ich dann schon ein "Recht" auf den namen "xysupersache.de" ? wenn kein markeneintrag besteht und auch kein bekanntes produkt / firma mit diesem namen ?

Wie ist es, wenn dann irgendwann einem grossen konzern es einfällt, ein produkt mit dem selben namen auf den markt zu bringen?

Wenn die registrierung einer domein schon eine geschäftliche nutzung darstellt ( im sinne der moeglichkeit der verletzung von anderen rechten) , dann muesste es doch genau so im selben moment ein Namensrecht haben ?!

oder wie oder was.

wie seht ihr das?

grüsse vom

jj
 
Wenn der Begriff xysupersache originär unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist, sprechen gute Gründe für den Erwerb eines absoluten Rechts an einem Werktitel (§§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG). Dafür bedarf es dann keiner Markeneintragung und keiner Firma.

Die andere Frage ist, ob aus dem Recht am Werktitel Ansprüche gegen Dritte hergeleitet werden können.

Sofern Dritte ein vergleichbares Werk - Webmagazin - so oder so ähnlich nennen wollen, bestehen sicherlich Ansprüche, sofern Du zuerst da warst (Priorität).

Aus einem Werktitel gegen eine Marke oder ein Unternehmenskennzeichen vorzugehen, ist regelmäßig jedoch sehr schwierig, da es meist an der Verwechslungsgefahr fehlen wird.
 
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