angenommen, ich registriere die domain "xysupersache.de".
nenne das ganze webmagazin und setze ein paar werbe links und bilderchen drauf.
habe ich dann schon ein "Recht" auf den namen "xysupersache.de" ? wenn kein markeneintrag besteht und auch kein bekanntes produkt / firma mit diesem namen ?
Wie ist es, wenn dann irgendwann einem grossen konzern es einfällt, ein produkt mit dem selben namen auf den markt zu bringen?
Wenn die registrierung einer domein schon eine geschäftliche nutzung darstellt ( im sinne der moeglichkeit der verletzung von anderen rechten) , dann muesste es doch genau so im selben moment ein Namensrecht haben ?!
oder wie oder was.
wie seht ihr das?
grüsse vom
jj