Ein konkretes Beispiel fällt mir auf Anhieb nicht ein - bin ja auch keine Bibliothek. Ohne groß zu suchen (geht von meiner Arbeitszeit ab ;-)), fallen mir aber folgende Urteile ein, die mein Geschriebenes unterstreichen:
"maxem.de" - BGH, 26.06.2003, Az. I ZR 296/00 (Namensträger siegt gegen Pseudonym)
"shell.de" - BGH, 22.11.2001, Az. I ZR 138/99 (Vorrang bei überragender Bekanntheit, ansonsten First come, first served beim Zusammentreffen verwechslungsfähiger Namen)
"krupp.de" - OLG Hamm, 13.01.98, Az. 4 U 135/97 (Firma siegt gegen Namensträger wegen überragender Bekanntheit)
Aktuellere Urteile fallen mir nicht ein bzw. kenne ich keine (wobei ich mich waage an ein "Firma gegen Marken"-Urteil erinnere, wo die gleichlautende Domain jahrelang auf eine andere Person registriert war und von einer neuen Firma gekauft wurde). Ansonsten kannst du mir mit aktuelleren Beispielen auf die Sprünge helfen - war ja nicht herausfordernd von mir gemeint vorhin.