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Namensrecht...

[...] erfolgreich von Deutschen Gerichten bestätigt bekommen, ich weiss also wovon ich rede.

Hast du da ein paar erwähnenswerte Beispiele? Also insbesondere von welchem Sachverhalt ausgehend (Marke vs. Unternehmen etc.). Da bei solchen Fällen kein Ei dem anderen gleicht, und jedes Gericht seinen eigenen Leitsatz erfinden kann, wäre ich schon sehr daran interessiert. Man möchte sich ja weiterbilden :-)
 
Wie wäre es andersrum: Gibt mir mal EIN Beispiel, wo eine Gesellschaft eine Domain die Ihrer Firma (Ihrem Gesellschaftsnamen) entsprach, aufgrund eines Markenrechtes aufgeben musste.
 
Ein konkretes Beispiel fällt mir auf Anhieb nicht ein - bin ja auch keine Bibliothek. Ohne groß zu suchen (geht von meiner Arbeitszeit ab ;-)), fallen mir aber folgende Urteile ein, die mein Geschriebenes unterstreichen:
"maxem.de" - BGH, 26.06.2003, Az. I ZR 296/00 (Namensträger siegt gegen Pseudonym)
"shell.de" - BGH, 22.11.2001, Az. I ZR 138/99 (Vorrang bei überragender Bekanntheit, ansonsten First come, first served beim Zusammentreffen verwechslungsfähiger Namen)
"krupp.de" - OLG Hamm, 13.01.98, Az. 4 U 135/97 (Firma siegt gegen Namensträger wegen überragender Bekanntheit)

Aktuellere Urteile fallen mir nicht ein bzw. kenne ich keine (wobei ich mich waage an ein "Firma gegen Marken"-Urteil erinnere, wo die gleichlautende Domain jahrelang auf eine andere Person registriert war und von einer neuen Firma gekauft wurde). Ansonsten kannst du mir mit aktuelleren Beispielen auf die Sprünge helfen - war ja nicht herausfordernd von mir gemeint vorhin.
 
Ansonsten gilt die normale Hierarchie im Kennzeichenrecht:
Namensrecht (§ 12 BGB) < Unternehmensnamensrecht (HGB) < Markenrecht < Gemeinde od. Stadt
Sorry, aber das ist totaler Schwachsinn. So eine Regelung gibts bei Domains nichts. Abgesehen von Sonderfällen (z.B. shell.de) gilt bei Domains First Come First Served - solange man nicht Rechte Dritter verletzt.

Dies ist ausrücklich von verschiedenen Gerichten bestätigt, z.B. vom OLG München in Sachen br.de (Denic Domain Vergabe).
 
Okay, Okay, überzeugt ;-)
 
Kann mich hier STEPHAN, AlexS und Erpsen nur anschließen. Selbst ein shell.de Urteil würde mit ziemlicher Sicherheit heute zutage anderes ausgehen. (zumindest beim LG Berlin, da mein Anwalt bzw. der gegnerische Anwalt über shell.de schon einmal eine heftige Diskussion mit den drei Richtern geführt hat)

Harry
 
Bullshit... tut mir Leid, aber mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

Ein wenig heftig in der Wortwahl. Aber OK. Von Dir lass ich es mir gefallen, genervt hat es mich, wenn Domaingame diesen Begriff inflationär gegen mich verwendet hat.

Bist Du noch immer der Ansicht, dass meine Ausführungen "Bullshit" sind?

AlexS
 

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