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Namensrecht oder Markenrecht?

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03. Mai 2004
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Hallo!

Nachdem seit März auch Domains mit Umlauten registriert werden können, wollte ich mir die Domain "Mein Nachname.de"
registrieren. Leider ist mir jemand zuvorgekommen, der diese Domain erst verkaufen wollte und sie jetzt auf eine völlig andere Adresse weiterleitet. Ich habe ihn angeschrieben, mit dem Hinweis, er verstoße gegen das Namensrecht. Jetzt habe ich aber gelesen, daß im Falle einer geschäftlichen Nutzung, das Markenrecht zählt. Es kann doch aber nicht sein, daß ich nicht gegen ihn unternehmen kann, obwohl er mit diesem Namen nichts zu tun hat, oder?
Weiß da jemand mehr?

Gruß
Skip
 
Hallo,
Deine Sichtweise ist nicht ganz richtig. Ansprüche aus dem Markenrecht verlangen tatsächlich eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr, nicht so aber die Ansprüche aus dem Namesrecht (§12 BGB). Sollte derjenige also tatsächlich anders heissen als Du, nicht im Auftrag eines Berechtigten handeln (heisst vielleicht seine Freundin so?) und die Domain / der Name keinen beschreibenden Begriff darstellen dann stehen Deine Chancen gar nicht so schlecht, von ihm eine Unterlassung der Nutzung zu fordern. Was allerdings schwierig durchzusetzen sein wird ist eine Forderung nach Übertragung. Im schlimmsten Fall kannst Du eine Löschung durchsetzen und jemand anders registriert die dann freie Domain schneller als Du. Der ist dann entweder berechtigt und die Domain ist für Dich endgültig verloren oder das Spiel geht von vorn los. Am besten ist daher IMMER eine gütliche Einigung (biete ihm die Übernahme der Unkosten + eine kleine Zuwendung an). Bei .de wäre eventuell noch eine dispute (http://www.denic.de/de/domains/recht/dispute-eintraege/index.html) möglich, da bin ich aber eigentlich kein Freund von.
Gruss und viel Glück,
Holger
 
Hallo,

Quaderno hat recht, eine gütliche Einigung ist immer besser und zu bevorzugen.
Da eine solche Einigung meiner Erfahrung nach jedoch nicht immer möglich ist (optimistisch ausgedrückt) bietet sich in derartigen Fällen folgendes Vorgehen an:

1.) Bei der DENIC einen Dispute-Antrag stellen, um zu verhindern, dass die Domain übertragen werden kann (nun ist kein Inhaberwechsel mehr möglich, bis das Verfahren abgeschlossen ist).

2.) Den Anspruchsgegner anschreiben (eine Abmahnung muss IMHO nicht sein) und ihn freundlich auffordern, die Domain gegen Bezahlung seiner Auslagen (< 100€) zu übertragen.

3.) Falls das fehlschlägt, dann einfach mal anrufen und ihm freundlich erklären, dass dieser Anruf der letzte freundliche Versuch sein wird um Dein Recht durchzusetzen, und dass die weitere Vorgehensweise (Anwalt, Abmahnung, Gerichtskosten) hohe Kosten erzeugen wird.

4.) Falls keine Einigung -> Anwalt einschalten (aber auf jeden Fall einen Spezialisten (um dies rauszufinden, frag ihn doch einfach, ob Du die Domain im Gerichtsverfahren übertragen bekommen kannst (Im Gerichtsverfahren ist eine Übertragung nicht möglich, sondern nur die Löschung))).

5.) WICHTIG: Wie oben erwähnt wird die Domain im gerichtlichen Verfahren immer nur als Löschung tituliert und niemals an dich übertragen. Um somit zu verhindern, dass jemand anderes die Domain registriert und man wieder von vorne anfangen kann, musst Du sichergehen, dass Du als allerersten Schritt einen Dispute bei der DENIC stellst (siehe Schritt 1).

6.) Viel Erfolg :)

Forsaken
 
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Dispute-Eintrag hab ich sofort gestellt, wie gesagt, wollte er die Domain verkaufen und das war zu verhindern. Auch habe ich ihn angeschrieben und um Übertragung bzw. Löschung gebeten. Darauf wollte er nicht so ganz eingehen. Ich habe einen zweiten Versuch per Brief gestartet und warte jetzt auf Antwort. Mal schauen..
Es hatte mich nur interessiert, ob ich mir überhaupt Gedanken machen muß, weiter gegen denjenigen vorzugehen, aber da hilft im Einzelfall wohl nur der Anwalt.

Aber ich kann ja noch hoffen..

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