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Namensrecht...

Domaniak

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18. Juni 2010
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Hallo, mal eine Frage an die Experten hier im Forum.
Mein Nachname besteht aus 3 Buchstaben. Nehmen wir einfach mal an ich würde Peter Rum heißen. Der momentane Owner benutzt die 3 Buchstaben für eine Abkürzung seiner Firma, z.B. Regional Unternehmen München.
Habe den jetzigen Besitzer schon kontaktiert ob er mir die Domain verkaufen möchte, er hat abgelehnt.
Gibt es ein Möglichkeit dennoch in den Besitz der Domain zu kommen???
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Wünsche Euch allen an dieser Stelle einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Viele Grüße
Domaniak
 
Wird Dir vermutlich fast jeder antworten:

Ohne die Domain zu kennen wird man nichts genaueres sagen können.
Aber um bei Deinem Beispiel zu bleiben (auch nur als Beispiel):

Das Wort Rum (wenn es denn Dein Nachname wäre) ist m.E. generisch, so wie Tee oder
Kaffee und deshalb denke ich nicht, dass Du da ein Anrecht drauf hättest.

Aber wie gesagt, ohne den wirklichen Namen zu kennen, wird´s wohl keine fundierte Antwort
geben.


LG
Tobi

vuu.de
 
Würd's gehen, würde ich mich von Barbara Bücher adoptieren lassen.
 
Wird Dir vermutlich fast jeder antworten:

Ohne die Domain zu kennen wird man nichts genaueres sagen können.
Aber um bei Deinem Beispiel zu bleiben (auch nur als Beispiel):

Das Wort Rum (wenn es denn Dein Nachname wäre) ist m.E. generisch, so wie Tee oder
Kaffee und deshalb denke ich nicht, dass Du da ein Anrecht drauf hättest.

Aber wie gesagt, ohne den wirklichen Namen zu kennen, wird´s wohl keine fundierte Antwort
geben.


LG
Tobi

vuu.de

kurzer Klick auf eine der Seiten im Footer + Impressum hätte gereicht ..

zum Thema: sehe 0 Chance, dein Name ist dreistellig und generisch und der jetzige Besitzer nutzt die Domain wohl auch irgendwie "sinngemäß" bzw. als Firmenbezeichnung (Handelsregister hab ich nicht nachgeschaut).. von daher no way.

Ich frag mich nur warum du hier fragst, eigentlich müsste das als Domainer mehr als klar sein. :hmmmm:
 
Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Mich hat ein Freund (langjähriger Domainer) auf die Idee gebracht um hier nach Rat zu fragen. Er wollte mir nicht glauben, dass ich keine Chance habe.

Viele Grüße
Domaniak
 
.....Der momentane Owner benutzt die 3 Buchstaben für eine Abkürzung seiner Firma, z.B. Regional Unternehmen München.
.......
Gibt es ein Möglichkeit dennoch in den Besitz der Domain zu kommen???

Der Inhaber will sie nicht entgeltlich hergeben.

An welche Art von "Übernahme" denkst Du denn dann? Irgendeine Zwangsmaßnahme via Gericht oder Schiedsgericht?

Mich hat ein Freund (langjähriger Domainer) auf die Idee gebracht um hier nach Rat zu fragen. Er wollte mir nicht glauben, dass ich keine Chance habe.

Der jetzige Inhaber hat sie eben "zuerst" gereggt (oder gekauft), die Domain ist generisch, und Abkürzung seiner GmbH. Warum soll er verlieren? Nur weil Du den gleichen Nachnamen hast?

AlexS
 
Keine Chance, absolut generisch. Ich würde die übrigens auch nicht verkaufen an Stelle des Inhabers.
Zumindest erst ab einer gewissen Summe, welche aber wohl hier nicht relevant sein dürfte, so ich vermute.

LG
Tobi
 
Nun, meine Firma heißt ........ XXX GmbH, ist also nicht nur mein Nachname, aber egal, sehe auch keine Chance.
Vielen Dank und viele Grüße
Domaniak

Der Inhaber will sie nicht entgeltlich hergeben.

An welche Art von "Übernahme" denkst Du denn dann? Irgendeine Zwangsmaßnahme via Gericht oder Schiedsgericht?



Der jetzige Inhaber hat sie eben "zuerst" gereggt (oder gekauft), die Domain ist generisch, und Abkürzung seiner GmbH. Warum soll er verlieren? Nur weil Du den gleichen Nachnamen hast?

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird immer von Kollegen gesprochen.
Der Inhaber der Domain könnte auch ein Kollege sein.
 
Nun, meine Firma heißt ........ XXX GmbH, ist also nicht nur mein Nachname, aber egal, sehe auch keine Chance.
Vielen Dank und viele Grüße
Domaniak


Hi,

an Deiner Stelle würde ich mir die noch freie "XXX"-GHMB als net holen. Die .com ist leider weg, aber die .net ist doch auch noch annehmbar.

Unter .de hast Du da in allen Varianten NULL Chance bei dem Namen, alles weg. Längst.

LG
Tobi
 
Nun, meine Firma heißt ........ XXX GmbH...........

Na das hattest Du bisher ja noch nicht erwähnt.

Wenn ich aber Deinen Nachnamen höre, fällt mir (und wohl nicht nur mir) spontan eine ganz andere Firma ein. Stell Dir mal vor, Du könntest jetzt Aufgrund Deines GmbH Namens die Domain bekommen, und dann würde die recht bekannte, gleichnamige Tuning-Firma aus DE kommen und geltend machen sehr viel größer und vor allem 100.000-mal bekannter zu sein, und vor allem schon länger zu existieren, und Du würdest die Domain an die verlieren? Wie fändest Du das?

Der jetzige Inhaber hat ein Recht an der Domain. Du hast eventuell ein klitzekkeines bisschen besseres. Die Tuningfirma aber hat ein noch VIEL besseres. So ist das halt.

AlexS
 
die besagte Seite ist schon ein bissl "witzig", der "Firmenname" auch etwas konstruiert.
Aber da weiss anscheinend jemand, wie man "es" macht.
Zudem ist der Einwand mit der Tuningfirma auch nicht von der Hand zu weisen.
daher: vergessen und weitermachen...

grüsse,
engel
 
OLG München ("sonntag.de", 24.02.2011, Az. 24 U 649/10)

Ansonsten gilt die normale Hierarchie im Kennzeichenrecht:
Namensrecht (§ 12 BGB) < Unternehmensnamensrecht (HGB) < Markenrecht < Gemeinde od. Stadt

Sprich eine Person, die den Namen "Tuberckel" trägt, hat an der Domain tuberckel.de Vorrang gegenüber jemanden, der nicht so heißt. Ein Unternehmen mit dem Namen "Tuberckel GmbH" hat den Vorrang an der Domain gegenüber einer Person, die so heißt. Der Inhaber der Marke "Tuberckel" hat Vorrang gegenüber dem Unternehmen, was so heißt. Die Stadt "Tuberckel" hat den Vorrang gegenüber der Marke, wenngleich die Marke als freihaltebedürftige Angabe (geografische Angabe) erst gar nicht eingetragen worden wäre.

Nettes Beispiel: müller.de (LG Hamburg, 15.12.2004, Az. 302 O 116/04)

Es gibt natürlich auch Ausnahmen, wie z.B. su/hl.de.
 
Ansonsten gilt die normale Hierarchie im Kennzeichenrecht: Namensrecht (§ 12 BGB) < Unternehmensnamensrecht (HGB) < Markenrecht < Gemeinde od. Stadt

Sag mal, woher hast Du denn diese Information ? Ich beschäftige mich seit über 12 Jahren mit Internetrecht, habe aber so etwas noch nie irgendwo gelesen. Mir ist nur First-Come-First-Serve bekannt bzw. kommt es auf den Einzelfall darauf an.

Ansonst gilt die prinzipielle Unterscheidung zwischen Unterlassung und Löschung.

Mir fällt hier auch noch z.B. welle.de und netz.de ein.

Harry
netz.de
 
Sprich eine Person, die den Namen "Tuberckel" trägt, hat an der Domain tuberckel.de Vorrang gegenüber jemanden, der nicht so heißt. Ein Unternehmen mit dem Namen "Tuberckel GmbH" hat den Vorrang an der Domain gegenüber einer Person, die so heißt. Der Inhaber der Marke "Tuberckel" hat Vorrang gegenüber dem Unternehmen, was so heißt.


Falsche Sichtweise: Jedermann kann reggen was er will, und hat dadurch ein "Recht" an der Domain, nämlich gegenüber der Denic. Ein Dritter kann diese Registrierung nur in seltensten Fällen untersagen. In der Regel nur, wenn die Registrierung selbst den anderen schädigt. Eine Gebietskörperschaft kann die gleichlautende Registrierung untersagen. Eine berühmte Marke kann es teilweise. Eine einfache Marke oder eine einfache Firma hat in der Regel null Chancen.

Davon getrennt zu betrachten ist natürlich die Verletzung von Rechten durch die Website, auf die die Domain geroutet ist.

AlexS
 
Sag mal, woher hast Du denn diese Information ? Ich beschäftige mich seit über 12 Jahren mit Internetrecht, habe aber so etwas noch nie irgendwo gelesen. Mir ist nur First-Come-First-Serve bekannt bzw. kommt es auf den Einzelfall darauf an.

Woher die Informationen? Wirtschaftsrecht I, Patent- und Markenrecht Vertiefung I meines Studiums.
Auch wenn das nun nicht die nunplusultra Quelle ist:
Domainnamensrecht

Falsche Sichtweise: [...]

Bullshit... tut mir Leid, aber mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. "First come first served" hat zwar seine Daseinsberechtigung, steht aber hinter Namensrechten immer an. Jemand hat genau so lange sein Recht an einer Domain, bis jemand kommt, der seinen berechtigten Vorrang, etwa aus Namens- oder Markenrechten geltend macht. Das sagt zumindest die ständige Rechtssprechung.

Hier geht es nicht um Sonderfälle wie "neue Marke gegen alte Domain" oder "neue nur regional bekannte Firma gegen Namensträger, der die Domain seit zehn Jahren hält".
 
Bullshit... tut mir Leid, aber mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

Nun, Du studierst das Domainrecht, wir "leben" es.

Sagen wir es gibt eine Firma "XTC". Mit ner Marke "XTC" z.B. für Fahrräder. Keine berühmte Marke. Ich regge xtc.de und habe da ne Privatseite.

Auf welcher Basis sollte mir die Firma XTC nun die Domain wegnehmen?

AlexS
 
Ansonsten gilt die normale Hierarchie im Kennzeichenrecht:
Namensrecht (§ 12 BGB) < Unternehmensnamensrecht (HGB) < Markenrecht < Gemeinde od. Stadt

Sprich eine Person, die den Namen "Tuberckel" trägt, hat an der Domain tuberckel.de Vorrang gegenüber jemanden, der nicht so heißt. Ein Unternehmen mit dem Namen "Tuberckel GmbH" hat den Vorrang an der Domain gegenüber einer Person, die so heißt. Der Inhaber der Marke "Tuberckel" hat Vorrang gegenüber dem Unternehmen, was so heißt. Die Stadt "Tuberckel" hat den Vorrang gegenüber der Marke, wenngleich die Marke als freihaltebedürftige Angabe (geografische Angabe) erst gar nicht eingetragen worden wäre.

Das ist falsch. Und ich habe es mehrfach in eigener Sache erfolgreich von Deutschen Gerichten bestätigt bekommen, ich weiss also wovon ich rede.

Stephan
 
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